…und der Presseverlag so: Veni, vidi, vici

Ich halte nicht viel von vorschnellen Diskussionen. Meistens führen die zu nichts. Aber zum Thema Leistungsschutzrecht muss man einfach mitdiskutieren. Zu klar ist die Diskussion im Internet darüber. Die Tendenz ist auch klar. Es wird die Hoffnung geäußert, dass das eingeforderte Schutzrecht nun zum Bumerang für die Verlage wird.

Im Jahre 2009 wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU / CSU und FDP folgende Passage eingeführt, die inzwischen einige Berühmtheit erlangt hat. In Zeile 4776 steht geschrieben:

Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt werden als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.

Zudem schickte sich Mutti Angela im letzten Spätsommer dazu an, ein Leistungsschutzrecht anzukündigen. Und dieses sollte dann auch auf europäischer Ebene vorangetrieben werden.

Hauptgrund für das Leistungsschutzrecht sei der Schutz für Presseverlage vor unlauterer Ausbeutung ihrer Leistung durch Suchmaschinen und dergleichen. Es handelt sich – so die Argumentation Pro-Leistungsschutz – um eine angebliche Schutzlücke, da andere Verwerter wohl ein Leistungsschutzrecht hätten.

Haupttreiber der Aktion ist – Tusch! – das Medienkartell Springer-Bertelsmann-WAZ, wobei hauptsächlich der Axel Springer Verlag auf ein solches Recht gedrängt hat. Das war ja auch nicht anders zu erwarten, hat doch Springer-Obergaukler Mathias Döpfner letztes Jahr behauptet, dass die deutsche Presselandschaft durch das Internet zugrunde gehen würde und man daher jegliche Informationen und Pressemeldungen kostenpflichtig gestalten müsse.

Nun kommt es also, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Die DPA hat eine umfangreiche Pressemitteilung dazu herausgegeben, in der die Rede davon ist, dass gewerbliche Anbieter – also Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren (so etwas wie Google News) künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (also Zeitungsartikel und dergleichen) bezahlen sollen. Damit sollen Verlage an Gewinnen der Newsportale teilhaben. Und von dem Teil, den die Verlage kassieren sollen, soll der eigentliche Urheber (also der Schreiberling des Zeitungsartikels) auch seinen Teil bekommen. Das Ganze soll dann über eine neue Verwertungsgesellschaft erfolgen.

Was außerdem wichtig an der genannten Mitteilung ist: Die private Nutzung bleibt kostenlos, und für das Gewerbe bleibt das Lesen am Bildschirm sowie das Speichern und Drucken von Presseerzeugnissen kostenfrei.

Was lernen wir daraus? Die Verleger – wie der Axel Springer Verlag im Kerngeschäft nun einmal ist – bekommen das, was sie wollten. Es ist nicht genau klar, wie viele Verlage an der Schutzvereinbarung mit geschraubt haben. Und Axel Springer ist ja nur ein Beispiel, aber eben einer der üblichen Verdächtigen. Aber sie haben einen in ihren Augen brillanten Job gemacht. Sie haben per deutsches Recht erzwungen, dass Suchmaschinen ausgesperrt sind.

Und wann wird ihnen dämmern, dass das ein Pyrrhussieg war? Per Wikipedia-Definition: „ein zu teuer eingekaufter Erfolg“. Google hatte letzten Sommer kurzerhand sämtliche Zeitungsartikel in Belgien gesperrt. Und das, weil der belgische Zeitungsdachverband gegen die unentgeltliche Auflistung der Zeitungsinhalte beim Suchmaschinengiganten geklagt hatte. Eine weitere Folge könnte sein, dass private Publizisten – also Leute, die über Facebook, Twitter oder Google+ News veröffentlichen, oder Blogger – eben nicht mehr auf die Verlage verlinken. Ich ziehe das ja schon seit einiger Zeit recht konsequent durch: Ich verlinke so gut wie gar nicht mehr auf das oben genannte Medienkartell.

Ob das allerdings in Deutschland von Google auch so durchzuführen ist, ist nicht so richtig klar. Deutschland ist wesentlich größer als Belgien und hat eine weitaus größere und mächtigere Medienlandschaft, wie das Stichwort „Mediendesaster“ in diesem Blog immer wieder verdeutlicht. Man muss jetzt abwarten, was passiert. Zunächst wird es wohl zu Verhandlungen und Konferenzen kommen. Klar ist jedenfalls eins: Ein Internetgigant wie Google lässt sich nicht einfach aussperren, und Verlage, die Regierungen beeinflussen und sogar stürzen können, lassen sich nicht für dumm verkaufen.

Unser gelbes Stehaufmännchen Philipp Rösler hat übrigens im ZDF heute Morgen behauptet, dass das Leistungsschutzrecht angeblich die Pressefreiheit stärkt. Warum wundert es mich da, dass dies auch Journalisten eher skeptisch sehen? Journalisten setzen ja eben auch zu einem Teil auf News-Aggregatoren.

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Es handelt sich um folgenden Auszug aus dem Beschluss des Koalitionsausschusses:

Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. (Quelle: siehe DPA-Link weiter oben)

Das heißt im Umkehrschluss, dass Suchmaschinenbetreiber dafür, dass sie Presseartikel verlinken, auch noch bezahlen sollen. Für das unbeschreibliche Privileg, einem Verlag Publikum anzuschleppen, sollen News-Aggregatoren den Verlagen Geld geben. Dieser Satz ist genau das, wofür ihn viele halten: Grober Unfug.

Stefan Niggemeier hat in seinem Blog genau auf den Punkt gebracht, was davon zu halten ist: Die erlauchten Qualitätsmedien sollen es sich auch in Zukunft noch leisten können, die Desinformationen der Nachrichtenagentur dapd wortgleich übernehmen zu können. Der irreführende Unsinn, den diese zum Thema Leistungsschutzrecht propagiert, ist auch bei ihm im Blog zu lesen.

Im Übrigen ist im Blog von Opalkatze auch über das Leistungsschutzrecht zu lesen. Bemerkenswert finde ich dabei, dass die Bloggerin ungefähr der gleichen Meinung ist wie ich. Wer weiß, was uns hier noch an Meinungen ereilt.

Wie zum Beispiel Patrick Breitenbach. Der schreibt in seinem Blog darüber, dass sowohl Google die Verlagsverlinkungen über den Jordan kippen könnte oder ein eigenes Verlagswesen aufbauen könnte, als auch dass die Wikipedia als gemeinnütziges Organ die Nachrichtenverbreitung übernehmen könnte oder der Quatsch mit dem Leistungsschutzrecht wieder kassiert wird. Außerdem merkt er an, dass Blogger sehr wohl auch zum Erfolg der Verlage beitragen. Und wenn das Leistungsschutzrecht so kommt, dann sucht sich halt der böse, böse Blogger Publikationen, die vom Leistungsschutz befreit sind. Denn der Blogger wird ganz sicher kein Opfer des neuen erdachten Abmahnwahns werden wollen.

Ich denke beim Thema Abmahnwahn an unsere Freunde von der KSP mit ihren Auftraggebern AFP und dapd. Die beiden Nachrichtenagenturen werden sich sicherlich noch ausgefuchstere Methoden einfallen lassen, um dem Blogger ein Bein zu stellen. Drum hab Acht, wenn du Blogger bist.

3 Replies to “…und der Presseverlag so: Veni, vidi, vici”

  1. Die PM der dpa war gleichzitig die offizielle Koalitionsverlautbarung (komisches Konstrukt). Die Belgien-Sache begann schon 2006 und endete 2011.

    Die ganze Geschichte gibt es hier.

  2. Pingback: Und wieder ein Lobbygesetz, diesmal für Springer (Updates) | -=daMax=-

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert