Warnung vor Inkasso-Abzockern

Jetzt wird es eklig. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor Abzockern im Inkasso-Bereich. Es wird Geld gefordert, was bei Cortal Consors eingezahlt werden soll. Andernfalls würde die Forderung gerichtlich durchgesetzt und mit einem SCHUFA-Eintrag gedroht. Die Post, die da derzeit herumgeht, enthält gleich ein fertig ausgefülltes Überweisungsformular. Vor diesen Schreiben wird energisch gewarnt.

Die Schreiben, die da an „sächsische Verbraucherinnen mit Vornamen Gertrud“ verschickt wurden, stammen allesamt von folgender Anwaltskanzlei: Dr. Mayer Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main, Kennedyallee 89. Bis heute sollen die Damen jeweils 295 € auf ein Konto bei der Bank Cortal Consors einzahlen. Sonst würden die oben genannten Konsequenzen drohen. So berichten es die Leipziger Internetzeitung und der Blog Mimikama unter Berufung auf die Verbraucherzentrale Sachsen.

Klar, man ist dann erst einmal eingeschüchtert. Denn wer will schon gerichtliche Verfahren oder eine negative SCHUFA haben? Und deshalb kommen viele auf die Idee, derartige Forderungen schnell zu begleichen. Und es kommt immer wieder vor, dass die Forderungen gar nicht überprüft werden. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat recherchiert. Und die genannte Rechtsanwaltskanzlei existiert unter der Adresse gar nicht.

Es ist auch nirgendwo ersichtlich, wieso eine Forderung bestehen sollte und woraus sich die angeblichen 295 € ergeben. Und noch schlimmer: Es ist völlig unklar, wer der Auftraggeber in der Angelegenheit sein soll. Aber da viele einfach erschrocken sind, prüfen sie solche Dinge einfach mal nicht oder nur ungenügend. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät zu folgendem Vorgehen:

  • Wer eine solche Forderung erhält sollte sie erst einmal nicht bezahlen
  • Die Forderung sollte so genau wie möglich überprüft werden
  • Der Absender der Forderung sollte jedoch mit einem Widerspruch angeschrieben werden

Klar, solche Dinge sind nicht neu. Aber sie machen wohl gerade wieder ernsthaft die Runde. Ich habe einmal grob herumgesucht: Einträge zu dieser angeblichen Kanzlei gibt es viele. Aber ich habe oft gelesen, dass die Kanzlei zumindest dort nicht existieren würde. Das heißt aber nicht, dass es die Kanzlei prinzipiell nicht gibt. Auch will ich nicht behaupten, dass – sollte die Kanzlei tatsächlich existieren – die Forderung nicht doch gerechtfertigt ist. Es wird einiges an Schindluder getrieben. Darum prüfen Sie genau, was es mit einer solchen Forderung auf sich hat, und schalten gegebenenfalls die Verbraucherzentralen oder sogar die Polizei ein.

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