Was wurde denn nun aus „Nein heißt nein“?

Mit dem berühmten Opfer und It-Girl Gina-Lisa Lohfink als Gallionsfigur schickte man sich an, das Sexualstrafrecht in Deutschland gehörig einmal zu reformieren. Auf dem Rücken vieler Opfer wurde der Paragraf 177 des Strafgesetzbuches erneuert wurde. Ist das nun ein – nun ja – Sieg der Gerechtigkeit? Oder was ist davon zu halten? Ich schreibe hier mal meine Meinung dazu.

Also zunächst einmal bin ich der Meinung: Wer vom Gegenüber nicht die Finger lassen kann, dem gehören eben diese abgehackt muss spüren, dass sich das nicht gehört. Das gilt sowohl für Männer als auch für Frauen. Denn man mag es kaum glauben: Nicht nur die Kerle sind hier die Säue. Frauen können ebenso – nun ja – zupacken. Und es ist auch nicht auf irgendeine Orientierung reduzierbar. Wer sich nicht benehmen kann, muss hart die Konsequenzen spüren.

Natürlich geht das im deutschen Rechtssystem nicht so einfach. Deshalb gibt es ja das Strafgesetzbuch. Und dort wurde das jetzt neu geregelt. Nämlich hier:

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Es geht um den erkennbaren Willen. Wer dagegen handelt, muss bestraft werden. Es gibt etliche Fälle von sexuellen Übergriffen. Ja, nicht nur Frauen, auch Männern wurde da mal sexuell etwas angetan. Frauen regen sich darüber auf, dass man ihnen ungefragt in den Ausschnitt glotzt oder ihnen auch mal unter den Rock greift. Beides gehört sich nicht und hier sind Gesellschaft und Gesetzgeber gefragt. Es gibt aber ebenso genügend Fälle, in denen Männern auch ohne Erlaubnis an oder in die Hose gefasst wurde. Nur reden Männer selten darüber, denn „Ein Junge weint nicht“ oder „Nun hab dich nicht so“ und so. Aber die Fälle gibt es.

Wie dem auch sei. Ich finde es gut und richtig, dass hier der Paragraf reformiert wurde. Aber das Alles bekommt einen faden Beigeschmack, wenn die deutsche Justiz im Kielwasser von Gina-Lisa Lohfink durch das Meer der sexuellen Übergriffe schippert. Keine Frage, hier musste etwas geschehen, und zwar nicht erst „wegen Köln“. Und was herausgekommen ist, ist erstmal nicht schlecht. Aber müsste hier nicht auch eine gesellschaftliche Verantwortung entstehen? Hier muss Deutschland aber noch einiges lernen. „Nein heißt nein“ ist wichtig und richtig. Aber nur Gesetze allein bringen es nicht.

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