Abmahnung wegen Vorschaubildern bei Facebook und Anwalts-PR

Vorschaubilder zu Beiträgen, die man auf Facebook teilt, können zu einer Abmahnung führen. Seien Sie sich gewiss, dass hier einiges kommt. Denn irgendwie muss sich ja die Abmahn-Industrie rentieren. Jetzt machte eine Nachricht die Runde, dass ein Facebook-Nutzer abgemahnt wurde, weil im geteilten Artikel ein Bild vorkommt, das als Vorschaubild bei Facebook zu sehen ist. Das wäre eine Verletzung des Urheberrechts und daher abmahnfähig. Und Blogger stehen nun da und verstehen die Welt nicht mehr.

Ich hatte lange Zeit nicht richtig Vorschaubilder, wenn ich einen Artikel zu Facebook geteilt habe. Das lag daran, dass das von Facebook verwendete „OpenGraph“-Protokoll hier nicht richtig eingebaut war. Ich habe mir die Finger gebrochen und das Alles nach und nach hinbekommen. Und wenn jetzt irgendwer einen Artikel von mir bei Facebook teilt und dann das Vorschaubild korrekt erscheint, kann sie oder er abgemahnt werden. Und zwar vom Rechteinhaber. Ist klar, ist mal wieder wunderbar weltfremd.

Das Internet ist visuell. Bei all den Einträgen kann man eigentlich nur dafür sorgen, nicht gänzlich unterzugehen, indem Bilder eingesetzt werden. Und wenn das genannte Protokoll sauber arbeitet, wird eben das Titelbild des Artikels auch bei Facebook sauber als Vorschaubild angezeigt. Oder bei Google. Oder sonstwo. Das ist gewollt. Deshalb gibt es solche Protokolle. Es geht um so etwas wie folgender Beispiel-Post:

facebook_post

Ich meine, wenn ein Rechteinhaber mir die Einwilligung gibt, sein Bild zu verwenden, und der Artikel wird geteilt, dann willigt der Inhaber auch dazu ein, dass das Bild per Facebook-Teilen-Button vervielfältigt wird. Hierzu gibt es einen aufklärenden Artikel von Rechtsanwalt Thomas Stadler. Quintessenz des Experten für Internet-Recht:

Wenn das Foto also vom Fotografen oder zumindest mit seiner Zustimmung ins Netz gestellt worden ist, dann muss er auch mit Vorschaubildern bei Suchmaschinen und wohl auch bei sozialen Medien wie Facebook rechnen und hat hierzu stillschweigend auch seine Zustimmung erteilt.

Der hochgeschätzte und anerkannte Rechtsanwalt Christian Solmecke, der auch immer wieder im Fernsehen umher turnt und dessen Meinung allseits Gewicht hat, meinte aber, dass die Abmahnung, die da in Rede steht, die erste ihrer Art bezüglich Facebook ist. Und er macht ein ziemliches Tamtam dazu. Hierzu meint der Medienauskenner Stefan Niggemeier, dass das gelungene Anwalts-PR ist. Denn die erste Abmahnung liegt schon eine ganze Weile zurück.

Wenn ich die Sache richtig verstehe, dann dürfte man nicht wirklich Sorge haben, dass da wirkliche rechtliche Konsequenzen kommen. Ich kann mich täuschen. Aber für mich liest sich das so. Für Sie doch auch, oder?

4 Replies to “Abmahnung wegen Vorschaubildern bei Facebook und Anwalts-PR”

  1. Ich zitiere mal „Ich meine, wenn ein Rechteinhaber mir die Einwilligung gibt, sein Bild zu verwenden, und der Artikel wird geteilt, dann willigt der Inhaber auch dazu ein, dass das Bild per Facebook-Teilen-Button vervielfältigt wird.“

    Hat der erteilende Rechteinhaber wirklich die Rechte?

    Das UrhG (und die Gerichte) setzt auf eine besondere Sorgfaltspflicht und der (gutgläubige) Veröffentlichende sitzt in der Patsche.

    Besonders hart ist es, wenn der versichernde Rechteinhaber ein Portal für Journalisten ist und der Veröffentlichende nun mit 2 Abmahnungen (die zufällig in der gleichen Woche von zwei verschiedenen Kanzleien kommen) konfrontiert ist.

  2. Nö, für mich klingt das so als würden da noch paar Abmahner nachziehen und dann gugen da einige doof wenn die Abmahnung kommt! Zu recht weil dann ist der Weg zum Anwalt unabdingbar, selbst wenn man willens ist zu zahlen! Meine Gedanken zum Thema haabe ich in meinen Blog unter http://www.abcd-web.de/abmahnung-wegen-bilderklau-nein-danke/ gelassen!

    Klar bissel Medienrummel ist sicher dabei aber es ist auch gut möglich das sich da Nachmacher finden!

  3. Stimmt, immer wieder hagelt es in ähnlichen Bereichen Abmahnungen, und eine Runderneuerung, wie Du Sie ansprichst, lieber Henning, tut unbedingt Not. Im Bereich Internet Recht gibt es so einiges nachzubessern.

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