ACHTUNG: Piwik wird für Webseitenbetreiber rechtlich unbenutzbar

Das ist ein ziemlich herbes Urteil für alle Webseitenbetreiber dieser Welt, die meinten, für den Datenschutz sorgen zu können und trotzdem ein wenig Statistik zu betreiben. Denn das Landgericht Frankfurt am Main hat jetzt entschieden, dass Besucher von Webseiten entscheiden können sollen, ob ihr Nutzungsverhalten in eine Statistik einfließen kann oder nicht. Und der Besucher muss eine eindeutige Möglichkeit zum Widerspruch gegen das so genannte Tracking vorfinden und das dann eben ausschalten können.

Nein, ich rede hier nicht von Google Analytics oder den Bing Webmaster Tools oder gar Yahoo! Alexa. Ich rede von der eigentlich datenschutzkonformen und hier lokal installierten Lösung Piwik. Den Richtern ist es ein Dorn im Auge, dass Statistiken gezogen werden.

Was ist Piwik?

Piwik ist grob gesagt eine Analysewerkzeug. Ich kann damit feststellen, wann diese Seite wie oft aufgerufen wurde, welche Artikel am meisten abgerufen wurden, aus welchen Regionen dieser Welt meine Besucher kommen, mit welcher Technologie sie unterwegs sind und so etwas. Ich zeige Ihnen mal, was bei mir auf der Webseite so passiert ist, bevor ich diesen Artikel begonnen habe:

Piwik-Statistik über alle Zugriffe im Zeitraum - Henning Uhle
Piwik-Statistik über alle Zugriffe im Zeitraum – Henning Uhle
Piwik-Statistik, woher die Besucher kommen - Henning Uhle
Piwik-Statistik, woher die Besucher kommen – Henning Uhle
Piwik-Statistik über die verwendete Technologie, sicherheitshalber mit unkenntlichen IP-Adressen - Henning Uhle
Piwik-Statistik über die verwendete Technologie, sicherheitshalber mit unkenntlichen IP-Adressen – Henning Uhle
Piwik-Statistik über die Artikel, die am meisten heute bis jetzt aufgerufen wurden - Henning Uhle
Piwik-Statistik über die Artikel, die am meisten heute bis jetzt aufgerufen wurden – Henning Uhle

Mehr interessiert mich nicht. Es geht noch ein bisschen mehr. So kann ich irgendwelche Kampagnen darüber auswerten. Aber das mache ich nicht und habe es auch nicht vor.

Ich bekomme – wie im vorletzten Bild zu sehen ist – natürlich angezeigt, woher der Aufruf stammt. Also von welcher IP-Adresse. Aber in Zeiten von Verschleierung, Routern etc. spielt so etwas eigentlich keine Rolle. Trotzdem habe ich diese Statistik mal ohne die IP-Adressen gezeigt.

Wie nutze ich Piwik?

Natürlich schnüffle ich meine Besucher aus. Und dann gebe ich die gesammelten Werke an Geheimdienste weiter und verdiene mir damit eine goldene Nase. Das macht doch jeder so, nicht wahr? So ein Blödsinn!

Ich möchte Lastspitzen abfedern können. Wenn ich einen Ausfall habe, möchte ich gern wissen, ob das irgendwie mit zu vielen Zugriffen zu tun hat. Denn dann könnte ich gegensteuern und vielleicht bei meinem Hoster ein größeres Paket buchen.

Außerdem interessiert mich, ob Ihnen die Artikel zusagen. Mich beschäftigt, ob ich nur in meiner eigenen Wolke vor mich hin sinniere oder ob jemand „da draußen“ meinen Gedanken folgen möchte und kann.  Es zeichnet sich auch immer wieder ein Trend ab, und das lässt mich natürlich nicht kalt.

Und das war es eigentlich schon. Mich interessiert eigentlich nicht, ob ich Besucher aus Rumänien oder Uruguay habe. Die verstehen die deutsche Sprache wahrscheinlich eh nicht gut genug. Und der ganze Quatsch, dass IP-Adressen ausgewertet werden können, den halte ich – genau – für Quatsch.

Das Piwik-Urteil

Jetzt muss ich gewährleisten, dass ich genau diese Statistiken nicht mehr ziehen darf, ohne Sie um Einverständnis zu fragen. Ich muss Ihnen die Möglichkeit geben, nirgendwo aufzutauchen. Ich habe mich inzwischen belesen: Das ist schlicht technisch unmöglich.

Ich müsste zwei komplett identische Webseiten im Einsatz haben: eine mit Piwik, eine ohne. Und wann immer Sie einen Link von mir anklicken, muss VOR dem Besuch der Webseite die Auswahlmöglichkeit erfolgen. Merken Sie, was man da von uns Webseiten-Betreibern verlangt?

Das Gericht befand Ende Februar, dass es nicht reicht, IP-Adressen durch Anonymisierungstools zu verschleiern, wie es wohl konform zum Telemediengesetz wäre. Das Landgericht Frankfurt ist der Meinung, dass man auch dann einen Benutzer „erkennen“ könne und daraus ein Benutzerprofil erstellen könne.

Es geht um die Besucher, die immer wieder kommen, meine Stammleser sozusagen. Die würde Piwik wohl auch ohne IP-Adresse erkennen. Ich meine, selbst wenn das so wäre – was habe ich davon? Worin besteht der Sinn, so etwas einzusammeln?

Dem Magazin Golem gegenüber hat der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert die Haltung des Gerichts begrüßt, aber darauf hingewiesen, dass Piwik noch das datenschutzfreundlichste Tool zur Statistik-Erhebung ist. Leider hilft das dem geneigten Webseiten-Betreiber nicht ein Stück weiter.

Wie werde ich mich verhalten?

Tja, das ist eine gute Frage. Soll ich Piwik abschalten und zukünftig völlig blind in Desaster laufen oder wie in einer Wolke nur für mich schreiben? Ich denke, das wäre die schlechteste aller Varianten. Irgendwelche Anhaltspunkte wären schon hilfreich, was Ihnen auf meiner Seite gefällt.

Soll ich die Webseite doppelt zur Verfügung stellen? Die Variante ist schlicht und ergreifend nicht praktikabel. Wie soll ich das denn umsetzen? Dieser Weg ist also Blödsinn.

Soll ich das Urteil ignorieren? Das kann ich nicht. Denn dann mache ich mich zum juristischen Freiwild. Das kann, will und werde ich mir nicht leisten.

Aber wie wäre es mit einem Hinweis für meine Leser? Frei nach dem Motto:

Liebe/r Leser/in, auf dieser Seite werden Statistiken über das Nutzerverhalten mit dem Analysetool „Piwik“ durchgeführt. Diese Statistiken dienen der technischen Analyse der Webseite und zur Feststellung des beliebtesten Inhaltes. Sie dienen nicht der Besucherdatenspeicherung.

Sollten Sie nicht mit der Auswertung dieser Daten einverstanden sein, empfehle ich Ihnen Tracking-Blocker-Plugins für Ihren Browser: DoNotTrackMe für Firefox und Google Chrome oder den Tracking-Schutz des Internet Explorer.

So in etwa. Ich muss natürlich noch daran feilen. Und diesen Hinweis könnte ich ja in die Seitenleiste einbauen. Damit wäre wohl jedem geholfen, oder?

Aber das Urteil ist in meinen Augen eine Frechheit und zeugt von den weltfremden Anschauungen von Richtern. Nehmen Sie es mir bitte nicht übel, dass ich darüber relativ ungehalten bin.

Aber eine Frage an Sie: Würden Sie diese Lösung unterstützen? Wären Sie damit einverstanden?

12 Replies to “ACHTUNG: Piwik wird für Webseitenbetreiber rechtlich unbenutzbar”

  1. Im Prinzip haben wir beide das Problem schon gelöst!

    Zitat von golom.de: „Möglich sei ein Pop-up oder ein „deutlich hervorgehobener Hinweis mit einem Hyperlink auf der Startseite“. Es sei nicht ausreichend, wie im konkreten Fall, die Datenschutzbestimmungen auf der Kontaktseite zu platzieren“

    Wir haben einen Hyperlink von allen Seiten aus zum Datenschutz! Der Sticht ins Auge weil er im Menü genau vor Imressum ist. Jeder kann ihn sehen und sich informieren was auf der Seite zum Thema Datenschutz lost ist!

    Ich denke das sollte in unserem Fall reichen! Auch das Impressum verlangt einen Link der in das Auge sticht! Das muss nicht auf der Hauptseite sein aber man muss es ohne zu scrollen finden. Das selbige habe ich nun auch mit dem Datenschutz seit langem und finde das das entspricht dem was gewünscht wird! Vermutlich müsste man mal Einsicht nehmen und nicht nur die Meinung des Golom-Schreiberlings zu rate ziehen!

    1. So gesehen, ist das also viel Lärm um nichts. Ich habe auch vor einer ganzen Weile Impressum und Datenschutz getrennt, damit man den Datenschutz ganz einfach findet. Ich bin jetzt mal gespannt, was die Rechtsgelehrten dazu erzählen.

  2. Bin gespannt was andere dazu schreiben! Wie gesagt Datenschutzkonform wäre Statify das lässt kein Cookie da und leist nur Seiteaufrufe! Wäre das was du am Ende nur brauchst aber ich denke da läufst du 5 Schritte zurück!

  3. Pingback: Datenschutz und Reporting | PLACCES
  4. Ich finde ja diese armseligen Ausreden klasse, die aber auch nur Amateure glauben.

    > Ich habe mich inzwischen belesen: Das ist schlicht technisch unmöglich.

    Doch ist es und das sogar ziemlich einfach. Den Besucher um Erlaubnis bitten, wird diese gegeben ein Cookie setzen welche sich diese merkt.

    > Ich müsste zwei komplett identische Webseiten im Einsatz haben: eine mit Piwik, eine ohne. Und wann immer Sie einen Link von mir anklicken, muss VOR dem Besuch der Webseite die Auswahlmöglichkeit erfolgen.

    Kompletter Quatsch der hier geredet wird.

    > Merken Sie, was man da von uns Webseiten-Betreibern verlangt?

    Ich merke es im Gegensatz zu der Person welche diesen polemischen Artikel verfasst hat in der Hoffnung auf Mitleid.

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