Bewegung im Abmahnwahn

Gerade als es so richtig schläfrig an der Abmahnfront wurde, kam Bewegung in die ganze Angelegenheit. Denn zukünftig wird es für die wild gewordenen Abmahner immer schwieriger, ihre Forderungen durchzusetzen.

Bisher wurde alles mehr oder weniger diskussionslos durchgewunken, was die lieben Herrschaften aus den Anwaltskanzleien so gefordert haben. Aber dank Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist hier schon etwas Bewegung in die Sache gekommen. Und die Auswirkungen sind jetzt so langsam zu sehen.

Jetzt wurde vom Amtsgericht München eine Anwaltskanzlei zurückgepfiffen, die im Namen eines Porno-Verlegers geklagt hatte. Der Streitwert sei wegen der Anwaltskosten deutlich zu hoch. Die Forderung hieß bei dem Punkt 651 €. Und das, obwohl das Gesetz die Anwaltskosten bei 150 € deckelt.

Das eigentlich Abmahner-freundliche Landgericht Hamburg – auch bekannt als „Medienkammer“ – hatte das auch schon gemacht und somit wahrscheinlich einen Stein ins Rollen gebracht. Und die Münchener berufen sich darauf. Alles in allem eine erfreuliche Entwicklung, wie auch der Rechtsanwalt Udo Vetter meint.

Keine Frage: Wo Unrecht geschieht, muss die Justiz handeln. Sprich: Wo eine Urheberrechtsverletzung geschieht und diese erkannt wird, muss auch Strafe folgen. Aber bitteschön immer im Rahmen. Mit überhöhten Forderungen einem File Sharer den Garaus machen zu wollen, ist nicht so wirklich in Ordnung. Zumal es ja nicht wenige Anwälte gibt, die den „Abmahnern“ unterstellen wollen, dass sich diese einfach nur bereichern wollen.

Es wurde ja auch immer auf den „fliegenden Gerichtsstand“ zurückgegriffen. Sprich: Die „Abmahner“ sind an ein Gericht ausgewichen, was den Herrschaften genehm war. Zumindest in Sachen File Sharing ist dies nicht mehr so ohne weiteres möglich. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist nun nicht mehr das Gericht nach Wahl der Kanzlei zuständig, sondern das Gericht am Wohnort des Beklagten.

Mit dieser Änderung wird es wiederum schwerer für die Kanzleien, ihre Forderungen ohne Gegenwehr durchzudrücken. Und so kann es eben auch passieren, dass entweder die Anwaltskosten als zu hoch angesehen werden oder die Forderung vielleicht sogar abgelehnt wird oder was auch immer.

Das heißt jetzt aber nicht, dass man nun wieder Musik, Filme, Software oder Bücher über die einschlägigen Börsen verteilen kann / darf. Es bleibt weiterhin eine Urheberrechtsverletzung. Es wird lediglich inzwischen so vorgegangen, dass die Kanzleien nicht mehr einfach so mit Kanonen auf Spatzen schießen dürfen.

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