Das Teilen bei Facebook verletzt nicht das Urheberrecht

Irgendwelche Blitzmerker kamen mal auf die Idee, dass man das Urheberrecht verletzt, wenn man irgendwelche Inhalte bei Facebook teilen würde. Man kann eigentlich gar nicht oft genug sagen, wie weltfremd die ursprüngliche Gerichtsentscheidung war. Das wurde nun korrigiert. Es kann eben doch nicht sein, dass man nichts mehr im Internet teilen darf, weil sonst gleich die Herrschaften Advokaten bereit stehen könnten. Also können wir voller Herzenslust Beiträge in den sozialen Netzwerken unserer Wahl verteilen.

Abmahnanwälte kommen ja gern mal daher und wollen einen Nachweis einfordern, dass ihr Tun nicht rechtsfrei ist, sondern sich auf rechtssicherem Terrain befindet. Ja, ich gebe ja zu, dass viele Dinge nur durch Abmahnungen und so etwas geregelt werden können. Aber nicht alles. Man kann doch nicht einfach hergehen und behaupten, dass ich den Inhalt von irgendwas, was ich teile, zu meinem Eigentum erkläre. Aber es ist noch gar nicht so lang her, da wurde tatsächlich so argumentiert. Aber das ist ja nun vorbei.

Niemand macht sich gleich fremdes geistiges Eigentum zu eigen, wenn Inhalte über Facebook, Tumblr, Twitter, Google+ oder sonstwas geteilt werden. Das, was da erst entschieden wurde, hieß: Wenn ich rechtswidrige Inhalte teile, mache ich mir diese Inhalte zu eigen und muss dafür gerade stehen. Wer will denn bei jedem Link zu irgendeinem Inhalt entscheiden können, was rechtswidrig und was rechtskonform ist? Also können wir festhalten, dass dieses ursprüngliche merkwürdige Urteil eigentlich alle gesprochenen Urteile betraf.

Worauf jeder achten muss, wenn Inhalte geteilt werden: Es dürfen nicht einfach Inhalte kopiert werden, Bilder dürfen nicht einfach heruntergeladen und dann ins Profil im sozialen Netzwerk hochgeladen werden. Und so weiter und so fort. Wenn also irgendwas direkt in einen Post bei Facebook geschrieben oder geladen wird, ist das mein Inhalt. Wenn ich irgendwas darin aus dem dann verlinkten Artikel reinblase, begehe ich unter Umständen eine Urheberrechtsverletzung. Und das muss man sich dann schon vorher überlegen.

Ich stelle mir das gerade bildlich vor: Wir teilen Artikel von Webseiten, und die Webseiten-Betreiber beklagen dann die Verletzung des Urheberrechts. So oder so ähnlich wird das wohl abgegangen sein. Und das Alles, ohne technische Hintergründe zu hinterfragen. Aber gut, dass das geklärt werden konnte. Denn was wäre denn das Internet ohne das Teilen von Inhalten?

One Reply to “Das Teilen bei Facebook verletzt nicht das Urheberrecht”

  1. Die Jurahörsääle sind seit Jahren rappelvoll, es drängen immer mehr Junganwälte auf den Markt. Dumm nur,daß der konventionelle Markt seit Jahren voll und ganz abgedeckt ist. Ergo müssen die Jungs und Mädels in den schwarzen Roben neue Geldquellen einfallen lassen. Optimalerweise welche, die mit wenig Arbeit relativ viel Geld einbringen. Und genau das tun sie auch, die Herrschaften Anwälte. Und wo sich mit wenig Arbeit viel Geld verdienen lässt,kommen immer neue „Mitbewerber“,die auch ein Stück vom Kuchen abhaben wollen. Es ist also ein Teufelskreis.

Comments are closed.