Download kein Diebstahl geistigen Eigentums

Ich wusste doch, dass Abmahngesellschaften und deren Komplizen von der Verwertungsindustrie hier einen über kurz oder lang nicht mehr haltbaren Popanz aufgebaut haben. Dieser Popanz beginnt nun, allmählich zu zerbröckeln.

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Justizia hat geurteilt – free photo from morguefile.com

Der 2nd Circuit Court of Appeals in New York entschied nun, dass der Download von Programmcode kein Diebstahl ist. Das Zeug, was da heruntergeladen wurde, war nämlich im Original noch da. Und der Angeklagte hatte nach wie vor keine Kontrolle über den Programmcode.

So geschehen bei Goldman Sachs, der amerikanischen Großbank. Dort war Programmierer Sergey Aleynikov beschäftigt. Nachdem das Arbeitsverhältnis beendet war, lud er sich Programmcode von den Servern seines ehemaligen Arbeitgebers herunter. Goldman Sachs sah darin einen Diebstahl geistigen Eigentums. Und es kam zum Prozess.

In diesem Prozess wurde dann aber das Märchen vom angeblich real existierenden geistigen Eigentum zerstört. Der Programmcode war nach wie vor am Ursprungsort, und Aleynikov hatte nach wie vor keine physische Kontrolle über ihn. Außerdem wurde der Vorwurf zurückgewiesen, dass Daten der Gegenstand eines Diebstahls seien, was ja die allgemeine Argumentation gewöhnlich ist.

Mit dieser Gerichtsentscheidung ist also klar, dass der Grundsatz wieder Gültigkeit hat, den jeder in seiner Kindheit schon lernt: So lang etwas an seinem ursprünglichen Platz ist, wurde nichts gestohlen. Das sagt aber noch nichts über die viel gescholtene Kostenloskultur aus.

Ich denke, wenn es nun so ist, dass man dann frei weg alles kopieren kann, was man so im Internet findet, wird sich niemand mehr hinstellen und irgendetwas schaffen. Zumindest nicht für das Internet. Das kann so nicht richtig sein, denke ich. Es darf aber auch nicht so sein, dass jeder für alles verlangen kann, was ihm der Wind zuflüstert.

Ich finde, dass bei Objekten, die man prinzipiell kopieren oder herunterladen könnte, gewisse Eigenschaften angehängt sein müssen:

  • Name und Kontaktmöglichkeit des Urhebers / Rechteinhabers
  • Preis bzw. Lizenzvorschriften

Und dieser Preis sollte zentral von einer unabhängigen Stelle definiert werden. Wenn mir also Preis und Urheber eines Produktes bekannt sind, kann ich immernoch entscheiden, ob ich den Preis zahlen möchte oder mir das Produkt zu teuer ist.

Ein schönes Beispiel ist meine Merapi-Diskussion mit der KSP und der DAPD. Wenn mir bekannt gewesen wäre, dass mich das Bild für einen Zeitraum X die Summe Y gekostet hätte, hätte ich die Einbindung gelassen. Oder ich hätte versucht, mit dem Rechtverwerter DAPD um den Preis zu feilschen oder eine kostenfreie Version des Fotos erbeten. Da ich aber nicht wusste, dass der Copyright-Inhaber die DAPD ist (es war kein Vermerk „(C) DAPD“ in der Bildunterschrift), konnte ich mit denen auch keinen Kontakt VOR der Einbindung aufnehmen. Und daher konnte ich auch keine Bildunterschrift mit Copyright-Hinweis machen. Wenn ich den Preis gekannt hätte (300 € / 6 – 12 Monate, die bei einer Zeitung angefallen wären), wäre mir nie im Traum eingefallen, dieses Foto einzubinden.

Dass es auch anders geht, zeigen mir andere Fotopartner. Eine Anfrage, ob ich Foto xyz einbinden darf, was meist bejaht wird, und schon habe ich hochwertige Fotos, die einen sauberen Urheberrechtshinweis haben.

Das ist die eine Seite. Wenn ich jetzt aber Geschichten wie kino.to betrachte, ist die Sache ja nicht so einfach. Klar, auch das waren Urheberrechtsverletzungen – wie das Kopieren eines längeren Textes ohne Herkunftsangabe – aber eben auch im großen Stil. Bei kino.to wurden nicht nur urheberrechtlich geschützte Sachen angeboten. Die Angebote waren gewerbsmäßig, weil Unmassen an Werbeeinnahmen flossen. Hier würde ich ja schon von Betrug sprechen. Benutzer wurden um rechtlich einwandfreie Inhalte betrogen. Die Urheber wurden um einen Teil der Früchte ihrer Arbeit betrogen. Und die Produktionsfirmen wurden teilweise um die Erlöse wegen der vielen Eigenwerbung betrogen.

Und da spielt es wohl keine Rolle, ob das Original weiterhin bei den Paramount Pictures lagert. Der Knackpunkt ist, dass die Betreiber von kino.to massenhaft Einnahmen generiert haben. Ich denke, hier sollten Unterschiede zwischen dem Download eines ungekennzeichneten geschützten Fotos und dem gewerbsmäßigen Anbieten urheberrechtlich geschütztem Materials gemacht werden.

Bei kino.to war es sicher auch kein Diebstahl. Es war aber Betrug. Bei mir war es auch kein Diebstahl, obwohl mir das die DAPD und die KSP einreden wollen. Es war Dummheit auf beiden Seiten.

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