Gesichtspalme #20 – Die Porno-Abmahnung

Seit kurzem macht eine merkwürdige Rechtsposse die Runde. Sie scheint aussichtslos zu sein, aber sie schafft es in die Medien und in die Blogs. Es geht um Abmahnungen, die in großer Anzahl wegen des Anschauens von Online-Pornos verschickt werden. Sie haben sicherlich davon gehört, oder?

Nein, ich nenne niemanden der beteiligten Firmen. Obwohl es mein gutes Recht wäre, aber hier und da bekommt man schon mal den Mund verboten. Darum halte ich mich vage in der Benennung. Was ich aber klar und deutlich nenne, das sind meine Quellen.

Da werden Schmuddelfilmchen über Online-Plattformen genutzt. Also in etwa so, als würde man sich Videos bei Youtube und Co. anschauen. Nur geht es um Pornos auf einschlägigen Plattformen wie RedTube.com. Hier geht nun eine Anwaltskanzlei mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen dagegen vor. Aber nicht etwa beim Betreiber der Videoplattform, sondern bei den Nutzern.

Es soll um 250 € pro Abmahnung gehen. Die Kanzlei soll sich wohl darauf stützen, dass beim Videostream auch Dateien gespeichert werden. Temporär zwar, aber die Kopie ist erst einmal da. Laut Paragraph 44a des Urheberrechts ist das temporäre Speichern als „vorübergehende Vervielfältigungshandlung“ aber erlaubt. Und deshalb streiten sich nun die Geister.

Der Fachanwalt Karsten Gulden hat sich bei InfoDocc dazu geäußert und nannte in dem Zusammenhang auch die Titel der Filmchen, um die es geht. Das Magazin Golem zitiert den Fachanwalt Heidicker mit den Worten, dass eine Rechtsverletzung wahrscheinlich nicht gegeben sein dürfte. Aber wirkliche Beschlüsse würden wohl ausstehen.

Was auch immer an der ganzen Sache dran ist, wird damit eins gezeigt: Pornogucken ist nichts schlimmes, Youtube-Gucken auch. Wird das Streaming von Pornos als Urheberrechtsverletzung deklariert, könnten Youtube, Clipfish, MyVideo und Co. in Deutschland dicht machen.

Es ist aber so, dass man hier wirklich die Rechtsprechung abwarten muss. Aber sollte es hier zu Urteilen kommen, sind eben auch die ganzen Video-Blogger und so viele Leute, die mit Online-Videos ihr Geld verdienen, auf einen Schlag erledigt. Will das die in den verlinkten Berichten genannte Firma etwa erreichen?

3 Replies to “Gesichtspalme #20 – Die Porno-Abmahnung”

  1. Wird das Streaming von Pornos als Urheberrechtsverletzung deklariert, könnten Youtube, Clipfish, MyVideo und Co. in Deutschland dicht machen.

    nicht nur die sonder alles was ein zwischenpeicher nutzt weil
    googel, MS Bing usw die haben doch auch cache speicher um in fall eines falles die seite noch anzeigen zu können

    weil darum gehst doch bei der klage nicht das anschauen sonder das zwischenpeichern im cache ist wird mit einer raupkopie gleich gesetzt

    In dem Abmahnschreiben wird erklärt, dass dem Pornostudio die ausschließlichen Vervielfältigungsrechte an dem Film zustünden, die durch das Streaming verletzt würden. Das beim Streaming notwendige Zwischenspeichern sei eine Vervielfältigungshandlung, die Urheberrechte verletzte. Dabei sei unwichtig, ob das Werk dauerhaft oder nur vorübergehend gespeichert werde.

    WARUM HABEN SIE DAS NICHT DEN BETREIBER GEMELDET UM DAS ER DAS LÖSCHT GENAU DIE WOLLTEN NICHT DAS ES GELÖSCHT WIRD SONDER DAS DIE NUTZTER DAS SEHEN UM SIE ABZUMAHNEN

    SO SEHE ICH DAS

    UND ZU Youtube, Clipfish, MyVideo

    DA WERDEN DIE GANZEN RECHTE ANBIETER STURM LAUFEN WENN IHNEN DAS LEGALE GESCHÄFT DICH GEMACHT WIRD WEIL SIE AM ABRUF GELD VERDIENEN ( LIZENZEN DIE YOUTUBE USW ZAHLEN MUSS DAFÜR)

    UND AUCH DER LEGALE MUSIK STREAM IST GENAU SO BETROFFEN

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