Google Analytics ohne Datenschutzhinweis abmahnfähig

Die Datenschutz-Geschichten sind in den letzten Tagen mal wieder weiter geschrieben worden. Es geht um den Hinweis auf Google Analytics. Ich habe immer wieder irgendwelche Webprojekte gefunden, in denen entweder keine Datenschutzerklärung vorhanden war, oder – wenn doch – diese nicht ausreichend auf Google Analytics hinweist. Es sollte jedem klar sein, dass sich so etwas gern mal rächt. In Deutschland betreibt man eine Webseite eben nur mit ausreichendem Datenschutz. Und das muss jedem klar sein.

Statistiken

Google Analytics Statistik für 1 Jahr
Google Analytics Statistik für 1 Jahr

Wer bei mir auf der Webseite mit irgendwelchen Browser-Erweiterungen wie „Ghostify“ oder so ankommt, weiß, dass ich Google Analytics und die WordPress-Statistiken im Einsatz habe. Ich bin irgendwann mal auf die Idee gekommen, beides parallel zu testen, um herauszufinden,  welches besser für mich geeignet ist.  Ja, jetzt könnte man hergehen und mir den tollen Vorschlag machen, Piwik zu nutzen. Schauen Sie aber mal bitte, was da passieren kann.

Ich gehe ja recht offen mit allem möglichen um. Warum auch nicht? Gerade, was solche Statistik-Klimmzüge betrifft, braucht man doch eh niemandem irgendwas vorzumachen. Und also: Hosen runter, ich nutze Google Analytics. Ich habe mehrmals hier im Blog erklärt, wieso ich das Tool so gut finde. Die WordPress-Statistiken kommen dem schon recht nahe. Aber ich bin mir noch nicht sicher, ob ich nicht doch lieber wieder darauf verzichte.

Google Analytics konform zum deutschen Datenschutz nutzen

Es ist nicht viel, was man als Webseiten-Betreiber tun muss, um Google Analytics konform zum deutschen Datenschutz nutzen zu können. Man kann das jetzt unheimlich ausdehnen. Aber im Prinzip ist es folgendes:

  • Man braucht einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google, hier erhältlich.
  • Die Datenschutzerklärung, die leicht erreichbar sein muss, muss einen Google-Passus enthalten. Und dort muss auf das Opt-Out hingewiesen werden.
  • Die Anonymisierung der IP-Adresse muss hinterlegt sein. Wie bei mir zum Beispiel über: ga(’set‘, ‚anonymizeIp‘, true);

Darüber hinaus bestehen noch etliche Unklarheiten. Muss man zum Beispiel ein frisches Analytics-Konto eröffnen, wenn man die Datenschutz-Änderungen erst eingepflegt hat? Und wie verhält sich das mit den Cookies? Aber im Großen und Ganzen sollen es diese drei Aspekte sein, die zum Datenschutz-konformen Nutzen von Google Analytics benötigt werden.

Alternativen?

Ich sage es gern noch einmal: Ich würde gern eine wirkliche Alternative zu Google Analytics einbauen. Piwik wäre so eine. Vielleicht befasse ich mich doch mal wieder mit dem Tool. Aber ich will es eben vermeiden, dass meine Webseite unter dem Analyse-Gedöns leidet. Und deshalb ist meine Entscheidung noch nicht endgültig, was ich hier irgendwann nutze. Denn was sind denn die Alternativen?

  • Google Analytics: Kann man konform zum Datenschutz nutzen, es bleiben aber Fragen.
  • WordPress Statistics: Ich bin mir nicht sicher, inwieweit hier der Datenschutz gewahrt wird.
  • Piwik: Kann man konform zum Datenschutz nutzen, es bläht aber die Webseite auf und bremst sie aus.
  • Statify: Klein, lokal, einfach, datenschutzrechtlich einwandfrei, aber man tappt teilweise im Trüben, was Statistiken betrifft

Sympathisch wäre mir, wenn es ein nicht-aufblähendes Piwik gäbe. Dann würden die Tracker hier rausfliegen, sodass dann nur noch welche für die Werbung (noch) und für die Verwertungsgesellschaft Wort vorhanden wären. Aber das braucht einiges an Planung und Recherche. Und wer wie ich seinen Blog nebenher betreibt, weiß, dass nicht immer dafür Zeit bleibt. Gerade bei einer solchen umfangreichen Änderung.

Mit anderen Worten…

Im Moment bleibt es wohl erstmal hauptsächlich bei Google Analytics. Ich fahre damit gut. Und es ist alles anonymisiert, was geht. Zudem kann man sich als Besucher jederzeit entziehen, wer die Datenschutzerklärung hier gelesen hat. Bei den WordPress-Statistiken muss wesentlich mehr Datenschutz her, das nützt nun nichts. Und da Statify einfach nicht genügend aussagt, fällt es völlig weg.

Wenn Piwik nicht mehr so hungrig auf Ressourcen ist, könnte ich das ja wieder nutzen. Aber vielleicht hat das Tool ja weiterhin Probleme mit Shared Hosting. Es gibt da sehr viele Fragezeichen. Aus diesem Grund ist der derzeitige Favorit Google Analytics, auch wenn ich es gern anders hätte.

2 Replies to “Google Analytics ohne Datenschutzhinweis abmahnfähig”

  1. Hi Henning,

    erst mal Danke fürs Verlinken.

    Ich habe PIWIK jetzt seit einer Woche laufen und kann keine Beeinträchtigung in den Ladezeiten meines Blogs oder meiner anderen Projekte feststellen. Insgesamt tracke ich mit PWIK nun 4 Seiten, wovon ein Forum schon zur leistungstechnischen Mitte gehört, mit rund 300.000 Seitenaufrufen im Monat.

    Beim letzten Versuch mit PIWIK ist die Leistung meiner Seiten bereits nach ein paar Stunden eingebrochen. Aber, PIWIK ist 2 Jahre weiter entwickelt, ich habe inzwischen ein leistungsstärkeres Paket beim Provider. Das alles schein im Moment zu funktionieren.

    LG Thomas

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert