Juristischer Ärger für AdBlock, AdBlock Plus und Co.

Die bekannten Werbeblocker AdBlock, AdBlock Plus und so tun ja so, als dürften die machen, was sie wollen. So einfach ist es aber nun nicht. Die Werbeblocker wurden ja ins Feld geführt, um gegen nervige Werbung zu kämpfen. Das ist aber nur ein Feigenblatt, da sie ja einzig und allein nur für die Interessen ihrer Anbieter angetreten sind. Und hier gibt es allmählich juristische Störfeuer. Die digitalen Türsteher und Schutzgelderpresser dürfen eben doch nicht alles machen, um anderen zu schaden und nur den eigenen Anbietern zu nutzen.

BILD kämpft für Sie. Ja, ehrlich, das tut das Blatt mit den großen Buchstaben diesmal wirklich. Der Axel Springer Verlag ist juristisch gegen die Eyeo GmbH vorgegangen, die den AdBlock Plus anbietet. Und der Werbeblocker hat Ärger von der Rechtsfront bekommen. Das Verlagshaus hat Einstweilige Verfügungen bzw. Urteile erwirken können, die damit im Zusammenhang stehen, dass zum Beispiel AdBlock Plus als Wettbewerber zum Online-Angebot von Springer steht. Und mit der selbst ernannten „Weißen Liste“ konkurriert der Werbeblocker mit dem Online-Angebot.

Es gab Fälle von „Welt Online“ gegen „AdShield“ in der Vergangenheit, die dazu führten, dass die App ohne Widerspruch aus dem App Store entfernt wurde und sich der Betreiber an die Einstweilige Verfügung hält, deren Bruch ein Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro nach sich ziehen würde. Die „Welt Online“ ging auch gegen „AdBlock“ (Betafish) vor und erreichte per Einstweiliger Verfügung, dass die Firma, die den beliebten Werbeblocker gekauft hat, Werbung auf „Welt Online“ nicht mehr blockieren darf. Hier schlägt ja auch die Liste der „Akzeptablen Werbung“ mit tangiert.

Und die Gerichte haben sich auch im Hinblick auf den unlauteren Wettbewerb mit den Werbeblockern beschäftigt. Es handelt sich um die Schutzgebühr, die die digitalen Türsteher erheben. Der Nutzer kann ja nicht mehr frei entscheiden, auf welcher Seite er bei aktiviertem Werbeblocker welche Werbung angezeigt und welche blockiert werden soll. Es sei denn, Dinge wie AdBlock oder AdBlock Plus werden nicht genutzt.

Und damit sind wir bei „BILD Online“ gegen „AdBlock Plus“ der Eyeo GmbH. Ich denke, hier wird es eine grundsätzliche Rechtsprechung geben. BILD sperrt ja Nutzer von AdBlock und AdBlock Plus aus, wogegen die Eyeo GmbH vorgegangen ist und nichts erreicht hat. Stattdessen hat die Eyeo GmbH Umgehungsscripte bauen lassen, mit denen sich die Sperre bei „BILDD Online“ umgehen ließ, und diese mit in der „Weißen Liste“ ausgeliefert. In meinen Augen ist das schon Betrug und wirkt wie ein Diebstahl der Webseite gegenüber.

Nach wie vor denke ich, dass es das gute Recht von Springer ist, auf den eigenen Online-Angeboten Werbeblocker auszusperren. Baut da jemand eine Umgehungsmöglichkeit, ist das doch so etwas wie Hausfriedensbruch. Wenn ich sage, dass man mit dreckigen Schuhen nicht in meine Wohnung kommt, und dann jemand über den Balkon steigt und die Balkontür eintritt, um mit dreckigen Schuhen mit alles voll zu latschen, dann ist das ja auch Hausfriedensbruch. Oder sehe ich das irgendwie falsch?

Jedenfalls kann man über die Angebote des Axel Springer Verlags gut und gern lästern. Aber sie zeigen der Werbeblocker-Mafia wenigstens, dass man das nicht einfach so machen kann, was die so tun, und dann auch noch denken kann, dass man ungeschoren davon kommt. Ich denke, da ist noch einiges am Köcheln. Unlauterer Wettbewerb ist ein schwerwiegender Vorwurf, dem sich die Anbieter der Werbeblocker erst einmal stellen müssen. Die Ziele sind vielleicht lobenswert, aber die Umsetzung ist fast schon kriminell. Denn Werbung von Webseiten zu blockieren, die eigenen Angebote aber durchzulassen, werte ich als so etwas.

Und dann kann man sich lange hinstellen und Anleitungen fabrizieren, wie AdBlock Plus am besten einzustellen ist. Die Eyeo GmbH macht es sowieso, wie sie das will. Und so ist es auch kein Wunder, dass große Anbieter wie Yahoo einfach keine Emails mehr anzeigen, wenn ein Werbeblocker aktiviert ist. Und auch hier wird AdBlock Plus als Beispiel genannt.

Ich sage ja nicht, dass man keinen Werbeblocker nutzen soll. Ganz und gar nicht. Aber man sollte vielleicht darüber nachdenken, welchen Werbeblocker man einsetzt. Schauen Sie doch am besten selbst, welcher Werbeblocker nicht auf die „Acceptable Ads“ / die „Nichtstörende Werbung“ setzt und entscheiden Sie selbst. Ich nutze auch einen Werbeblocker. Ich nenne ihn aber nicht, sondern verweise auf frei verfügbare Dokumentationen zur Auswahl eines Werbeblockers. Aber verzichten Sie auf „Acceptable Ads“ und dergleichen.

Tun Sie sich einen Gefallen und machen nicht mit bei diesem zweifelhaften Gebaren der Werbeblocker-Werbenetzwerk-Industrie. Die verschaukeln Sie bloß. Die sind nicht am Schutz der Nutzer interessiert, sondern am Vergrößern des eigenen Profits. Das ist legitim, keine Frage. Aber es ist eben nicht das, wofür sie selbst einzutreten vorgeben. Das muss Ihnen klar sein, dann treffen Sie auch die richtige Entscheidung.

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