Skandal-Messenger WhatsApp – Anrufe werden aufgezeichnet

WhatsApp macht wieder von sich Reden. Der Messenger soll Gespräche aufzeichnen, die man darüber führt. Das ist ein Skandal! Dürfen die das? Ja, ich habe bewusst plakativ die Überschrift gewählt, weil ich einfach auf die Situation reagieren möchte. WhatsApp ist aber auch eine schlimme Software. Sie gehört verboten oder so. Zumindest gehört sie deinstalliert oder so.

Nun ja, mir dem Messenger WhatsApp kann man ja seit neulich telefonieren. Man hat lange darüber gefaselt, und es gab seltsame Entwicklungen, dass Nutzer in irgendwelchen Foren ihre Telefonnummer hinterlegt haben und dergleichen. Nun kann der Messenger telefonieren. Mit gut 1 MB/Minute saugt die Funktion das Datenvolumen weg. Wenn es denn funktioniert. Denn ich konnte bislang noch nicht erfolgreich telefonieren. Aber das soll man ja auch gar nicht machen, wenn einem die Daten lieb sind. Oder so.

Das böse, böse WhatsApp speichert nämlich die Telefonate. Neben der eher unterirdischen Qualität, die der Messenger beim Telefonieren – so es denn mal funktioniert – bietet, wird auch mal wieder – Achtung, Trommelwirbel – der Datenschutz verletzt. Und zwar durch dieses Verzeichnis:

WhatsApp-Verzeichnisstruktur, markiert ist "WhatsApp Calls"
WhatsApp-Verzeichnisstruktur, markiert ist „WhatsApp Calls“

Ungefragt werden hier die Telefonate gespeichert. Und das im ZIP-Format. Das Ganze soll seit der Vresion 2.12.45 so sein. Und jetzt stellen wir uns einfach mal vor, dass WhatsApp neu installiert werden muss, weil es z.B. nicht mehr funktioniert. Dann können diese Telefonate – so man denn will – aus diesen ZIP-Archiven mit einem herkömmlichen Auspack-Programm (Der Windows Dekomprimierer, WinZip, WinRAR, was auch immer) wieder entpackt und angehört werden.

Erst einmal: Will man das denn? Und wenn ja, wozu? Und wo wir gerade dabei sind: Jedes der Verzeichnisse dürfte ein „Sent“-Verzeichnis haben. Und dort sind alle gesendeten Objekte (Bilder, Videos, was auch immer) gespeichert. Regt sich darüber jemand auf? Ich weiß es nicht. Die spannende Frage ist doch, ob das Ganze in irgendeiner Weise rechtlich relevant ist.

Mich beschäftigt in diesem Zusammenhang eigentlich nur, ob diese ZIP-Archive irgendwo hingeschickt werden. Wer WhatsApp wiederherstellt, der wird die Meldung kennen „Wir haben Chatverläufe gefunden“ oder so ähnlich. Damit werden die Chats wiederhergestellt. Aber was ist mit den Daten in obiger Verzeichnisstruktur? Wenn die aus dem Dateisystem des Mobilgerätes wiederhergestellt wird und nicht über irgendwelche Server herunter gesaugt wird, ist das Gewese nicht ganz so schlimm.

Ich meine, wir wissen doch alle, dass die Dateien gespeichert werden. Es werden nun einmal Daten generiert. Und die werden eben irgendwo gespeichert. Wie soll es denn sonst gehen? Aber fragwürdig ist es schon. Es könnte zumindest auf die Problematik hingewiesen werden, dass das Telefonat gespeichert wird. Da ich noch kein Telefonat über WhatsApp erfolgreich führen konnte, habe ich keine Ahnung, ob dem wirklich so ist.

Beim Caschy lese ich allerdings, dass die Datenspeicherung in einer Nachfolgeversion unterbleibt. Das wäre dann die WhatsApp-Version 2.12.61. Ich habe die Version 2.12.5 installiert. Herausfinden kann man das in WhatsApp über Einstellungen -> Hilfe -> Über. Da aber WhatsApp das Problem erkannt zu haben scheint und laut Caschy auf das Skandälchen reagiert, können wir es lassen, mit dem deutschen Strafgesetzbuch zu wedeln.

Ich bin da relativ entspannt. Wenn denn das Telefonieren funktionieren würde, würde man es ja auch nutzen. Aber ich kenne niemanden, bei dem eine gute Qualität zustande kam, wenn denn überhaupt das Telefonieren möglich ist. Und demzufolge kenne ich niemanden, der die Anruffunktion in WhatsApp tatsächlich nutzt. Sie etwa?

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