Werbung, Kooperation, Zusammenarbeit – Dies wird in Zukunft ein fester Bestandteil in diesem Blog sein. Ich bekomme hierzu immer wieder Anfragen. Da sonst dieser Blog über keinerlei weitere Einnahmequellen wie Werbebanner verfügt, möchte ich hier einmal klar und deutlich aufzeigen, welche Möglichkeiten hier bestehen und welche Bedingungen für eine etwaige Zusammenarbeit bestehen.

Blogsponsor werden

Man kann diesen Blog sponsern. Kommt es zu einem Sponsoring-Verhältnis, wird sich im Kopfbereich dieses Blogs ein Feld mit „Powered by: XYZ“ befinden. Dieses Feld führt zu einer definierten Leistung (Vorstellungsseite etc.), wofür ein Festbetrag vereinbart werden kann. Die Zusammenarbeit soll einen Mehrwert für Leser, Sponsor und dem Betreiber dieser Seite liefern.


Darüber hinaus sind folgende Möglichkeiten der Zusammenarbeit hier im Blog möglich:

Vorstellung von Produkten

Es könnte ja sein, dass ich mal ein Produkt vorstellen darf. Dieses sollte mir zugeschickt werden. Die Anschrift findet der Interessent im Impressum dieser Webseite. Folgende Punkte gilt es dabei zu beachten:

  • Es erfolgt grundsätzlich die deutliche Kennzeichnung, dass das besprochene Produkt bereitgestellt wurde
  • Bereitgestellte Produkte verbleiben grundsätzlich bei mir und werden nicht zurück geschickt
  • Unaufgefordert zugeschickte Ware bedeutet nicht, dass ein Artikel folgt

Gekaufte Meinung?

Wird ein Produkt besprochen oder ein beauftragter Artikel veröffentlicht, so wird es sich trotz Entlohnung um meine Meinung handeln. Es ist schlichtweg nicht möglich, eine Meinung oder Haltung zu erkaufen. Meine Eindrücke zum Produkt werden ehrlich aufgeschrieben.

Beauftragte Artikel

Schleichwerbung ist strafbar. Und Schleichwerbung widerspricht auch meinem eigenen Anspruch der Ehrlichkeit. Insofern wird es bei beauftragten Artikeln zu einer deutlichen Kennzeichnung des werblichen Charakters im Titel („[Werbung]“) und der Entwertung der zum Auftrag gehörenden Links (a href=“…“ rel=“NoFollow“) kommen. Die Artikel werden über die Kanäle in den sozialen Netzwerke verteilt.

Die Beauftragung ist kostenpflichtig. Die Beauftragung gilt für ein Jahr und kostet derzeit 150 Euro. Eine Verlängerung der Beauftragung ist jederzeit möglich und kostet vierteljährlich 30 Euro. Die Beträge sind im Voraus zu entrichten.

Werbeflächen

Hier im Blog ist es möglich, in der Seitenleiste eine Werbefläche in der Größe 300 px * 250 px zu schalten. Die Werbefläche wird mit einem Link (a href=“…“ rel=“NoFollow“) zu einer gewünschten Zielseite versehen. Die Preise gestalten sich wie folgt:

  • Werbefläche als erstes Element in der Seitenleiste
    35 Euro/Monat oder
    95 Euro/Quartal oder
    330 Euro/Jahr
  • Werbefläche zwischen weiteren Elementen in der Seitenleiste
    20 Euro/Monat oder
    50 Euro/Quartal oder
    185 Euro/Jahr
  • Werbefläche als letztes Element in der Seitenleiste
    30 Euro/Monat oder
    85 Euro/Quartal oder
    295 Euro/Jahr

Ausschlüsse

Unpassende Anfragen zu Artikeln, Links, Bannern und Links werden abgelehnt. Hierzu gehören jegliche Angebote zu gewaltverherrlichenden, pornografischen, illegalen und rassistischen Themen oder Glücksspiele. Eine Beauftragung ohne die Werbekennzeichnung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Entfernung eines ehemals beauftragten Links ist nicht möglich.