Sky und Skype – Achtung, Verwechslungsgefahr

Es wirkt schon etwas skurril: Der Messenger Skype und der Pay-TV-Anbieter Sky laufen Gefahr, verwechselt zu werden. Klingt doof, ist aber so. Zumindest, wenn es nach der Meinung des EU-Gerichts in Luxemburg geht. Das befand nämlich, dass hier eine zu große Ähnlichkeit bestehen würde, weshalb der Eintrag „Skype“ beim EU-Markenamt abgelehnt wurde und dies gerichtlich verbrieft wurde.

Mal ehrlich, das ist doch schon eine merkwürdige Posse: Würden Sie auf die Idee kommen und den Microsoft-eigenen Messenger Skype mit dem Pay-TV-Sender Sky verwechseln? Auf solche Ideen kommen ja eigentlich nur findige Anwälte, die eine entsprechende rechtliche Geschichte eintüten, und Behörden, die die Materie nicht kennen. Oder sehe ich da etwas falsch?

Es würde angeblich „wegen bildlicher, klanglicher und begrifflicher Ähnlichkeit mittleren Grades“ eine zu große Verwechslungsgefahr bestehen. Also so ähnlich wie „Daimler Benz“ und „Uncle Ben’s“, oder? Wenn ich also nach einem Messenger suche, mit dem ich auch Online-Konferenzen und Video-Telefonie durchführen kann, schaue ich zukünftig zuerst nach, was im Fernsehen so kommt, oder?

Man könnte jetzt hergehen und sagen, dass das Alles daher kommt, weil es bei Sky gut läuft und die Herrschaften nicht wissen, was sie mit ihrer Zeit anfangen sollen. Kann schon sein. Wie soll so etwas denn sonst möglich gewesen sein? Schauen Sie sich einfach mal die beiden Logos an. Die verlinke ich nur und baue sie aufgrund des Markenrechts hier nicht ein:

  • Sky Deutschland
  • Der Messenger Skype

Ernsthaft: Ist die Verwechslungsgefahr wirklich so groß? Zumal ja auch die Branchen völlig verschiedene sind: Instant Messaging bei Skype, Medien bei Sky. Gut, man könnte jetzt sagen, dass aufgrund der Video-Telefonie Skype ein Anbieter von Medien sei. Aber das ist dann doch etwas weit hergeholt. Aber es ist schon erstaunlich, wie abwegig man bei rechtlichen Dingen denken muss.

Die Richter urteilten, dass man bei „Skype“ zuerst an „Sky“ (=Himmel) denken würde. Und außerdem würde das „y“ in „Skype“ nicht kürzer gesprochen als in „Sky“. Das ist so absurd, dass sich so etwas nur irgendwelche Richter ausdenken können. Nun will Microsoft in Berufung gehen. Aber ich habe einen anderen Vorschlag: „Eon Productions“ sollte „Sky“ verklagen, weil der Firmenname Teil des Filmtitels „James Bond 007: Skyfall“ ist.

Also wirklich! Gibt es nichts wichtigeres, womit sich Gerichte befassen können? Oder was meinen Sie?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert