Abmahnungen wegen Heil- und Wirkaussagen von Medizinprodukten im Umlauf

Ich wollte mich nie zu Wirtschaftsstreitigkeiten und Wettbewerbsrecht und dergleichen äußern. Aber Sie wissen ja, wie das ist: Sag niemals nie! Da mich jetzt das Thema doch recht stark interessiert, weil eigentlich jeder Mensch damit in Berührung kommt, schreibe ich ein paar Zeilen auf.

Den Begriff „Abmahnung“ kennt man natürlich. Meistens jedoch in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen im Internet. Doch es gibt noch einige weitere – nun ja, wie schreibt man das? – Einsatzgebiete für Abmahnungen. Wie im Wettbewerbsrecht.

Kennen Sie den berühmten Sketch von Otto Waalkes, in welchem er einen Werbespot zu Tiermedizin spielt? Er preist dabei ein Produkt namens „Wieselflink“ an. Das soll angeblich den Wiesel flink machen. Sicher haben Sie den Sketch schon einmal gesehen. Und natürlich ist Ihnen klar, dass so etwas purer Blödsinn ist. Aber es geht eben auch um einiges ernster.

Es geht grob gesagt um Medizinprodukte im Allgemeinen. Ob das nun irgendwelche Präparate sind, von denen eine bestimmte Wirkung angesprochen ist; ob das Tapes, Öle, sonst irgendetwas ist, das eine bestimmte Heilung erzielen soll – das Gebiet ist weit gefächert. Man fragt sich ja auch, ob das Mittel gegen Blasenschwäche den Erkrankten tatsächlich nachts wieder durchschlafen lässt. Ich denke, Sie wissen, worauf ich hinaus will.

Jetzt gibt es ja immer wieder Meldungen über „unlauteren Wettbewerb“. Laut Wikipedia liegt der vor, wenn ein Unternehmen gegen die „guten Sitten“ verstößt. In meinen Augen ist das also der Fall, wenn ein Unternehmen sich in seiner Branche unanständig verhält. Und zur Bekämpfung dieses unlauteren Wettbewerbs gibt es den „VsW – Verband sozialer Wettbewerb“. Dieser ist nach Eigenaussage seit 30 Jahren auf diesem Gebiet tätig.

Laut Rechtsanwalt Frank Weiß von der Anwaltskanzlei Weiß & Partner ist der VsW derzeit recht aktiv. Es werden allerlei Abmahnungen verschickt, die unlautere Werbeaussagen vorwerfen. Im Artikel über die Abmahnungen des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. ist beschrieben, dass der Abmahnung an das jeweilige Unternehmen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beiliegt. Und hier warnt er davor, dass die Erklärungen nicht ohne genaue Prüfung unterschrieben werden sollen.

Denn solche Erklärungen haben weitreichende Folgen. So gelten diese zum Beispiel lebenslang. Aber das hat er recht ausführlich beschrieben. Und er schildert auch die Abmahnungen. Er warnt allerdings auch davor, die Abmahnungen des Verbandes als Massenabmahnung einzustufen.

Jedenfalls handelt es sich um Heilmittelwerbung. Dafür gibt es auch ein Gesetz, das so genannte „Heilmittelwerbegesetz„. Das regelt im Gesundheitswesen die Werbeaussagen. Und ich denke, dass dieses Gesetz auch mit in die rechtliche Angelegenheiten mit hineinspielt. Da ist zum Beispiel verboten, dass eine Werbung Ärzte nicht in Berufskleidung oder bei der Ausübung ihres Berufes zeigen darf. Es ist auch geregelt, welche Aussagen oder Werbeinhalte generell in der Heilmittelwerbung verboten sind.

Das Heilmittelwerbegesetz ist neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb die wichtigste Vorschrift, die den Wettbewerb im Gesundheitsbereich regelt. Verstöße können selbstverständlich verfolgt werden. Und laut Wikipedia hat sich wohl der VsW auf diese Verfolgung spezialisiert.

Aussagen zur Heilung und Wirkung von Medizinprodukten müssen schon stimmen. Aber auch Abmahnungen, wenn etwas nicht korrekt erscheint, müssen richtig sein. Denn schließlich ist es der Patient, der der Leidtragende ist. Darum ist es gut und richtig, dass Falschaussagen zwar verfolgt werden, aber dass auch die Richtigkeit der Verfolgung geprüft wird. Lesen Sie einfach mal den weiter oben verlinkten Artikel von Rechtsanwalt Frank Weiß. Es ist ein schwieriges aber unbedingt notwendiges Thema.

One Reply to “Abmahnungen wegen Heil- und Wirkaussagen von Medizinprodukten im Umlauf”

  1. Hi Henning,

    immer wieder bemerkenswert, auf was für interessante Themen ich hier stoße.
    Vor einigen Jahren hatte ich auch mal einen Artikel zum Heilmittelwerbegesetz gelesen und seitdem bin ich wirklich viel vorsichtiger geworden. Aber wie Du schon sagst, das Thema mit den Gesetzen ist schwierig und man kommt sich teils vor, als befände man sich in einem Labyrinth.

    Hmm.. ich frage mich gerade, ob es ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz wäre, wenn ich einen Pharma-Shop betreibe der oben einen Bild-Header verwendet, auf dem ein Arzt in Berufsbekleidung abgebildet ist?

    Grüsse
    Merida

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