Es gibt das Persönlichkeitsrecht. Wenn – so die unsinnige Auffassung der deutschen Gesetzgebung – jemand ein Youtube-Video einbindet, muss er vorher die darin vorkommenden Leute um Zustimmung bitten. Sonst können diese abmahnen. Dagegen geht nun ein deutscher Rechtsanwalt vor.
Hintergrund ist eine Abmahnung des „Krebsheilers“ Dr. Nikolaus Klehr gegen den Rechtsanwalt Markus Kompa. Es geht grob gesagt um einen Bericht des ARD-Magazins Panorama, in welchem Klehr nicht gut weg kommt. Vage formuliert, stellt der Bericht die Frage, ob Klehr tatsächlich das ist, was er vorgibt zu sein. Und gegen jegliche Verlinkung des Beitrags geht derzeit Klehr vor. Er klagt derzeit Youtube leer, schiebt fragwürdige Webseiten ins Internet, über die er gegen alle Welt wettert usw.
Nun soll wohl ein Prozess kommen. Dummerweise findet der am abmahnerfreundlichen Landgericht Hamburg statt, das sich äußerst verdient gemacht hat im heroischen Kampf gegen die bösen, bösen Blogger. Und dieser Prozess könnte weitreichende Folgen für das deutschsprachige Internet haben.
Die Zustimmung von Rechtsanwalt Kompa vorausgesetzt, möchte ich ihn gern aus seinem dazugehörigen Beitrag zitieren. Ich bitte um Aufmerksamkeit:
Eine Verlinkung des eben genannten Links auf den PANORAMA-Beitrag, den jedermann in seinen Browser kopieren könnte, kann ich leider nicht vornehmen, weil das Landgericht Hamburg im Ergebnis die erstaunliche Ansicht kultiviert, eine Verlinkung auf fremde Youtube-Videos begründe eine Verantwortlichkeit für den Inhalt. Damit haftet jeder, der ein Youtube-Video verlinkt oder einbettet für mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen, und zwar selbst dann, wenn diese ein erfahrener Medienanwalt in einem von der Rechtsabteilung eines großen deutschen Senders geprüften Beitrag nicht erkennen kann. Nach der Konzeption der Hamburger hätte ich vor dem Verlinken den Krebsheiler befragen müssen.
An Blogger, die Beiträge seriöser TV-Sender verlinken, werden damit die gleichen strengen Anforderungen gestellt wie an professionelle Journalisten großer Medienhäuser. Anders als diese haben Blogger aber keinen Einblick in die Herstellung eines Videos. Sie können auch nicht erkennen, ob Aufnahmen mit einer Kamera gemacht wurden, die versteckt war – so wie es bei einer Einstellung aus einem ZDF-Video über Klehr der Fall war, das ich in meinen Beitrag eingebettet hatte.
Also, den Link habe ich mir geschenkt, den finden Sie bei Rechtsanwalt Kompa. Hier soll also dagegen vorgegangen werden, dass gegen Privatpersonen das gleiche Maß angesetzt werden soll wie gegen professionelle Journalisten. Sollte hier das Ergebnis sein, dass das so richtig ist, könnte eine gigantische Klagewelle gegen Privatpersonen losrollen.
Jeder, der ein x-beliebiges Video bei Youtube oder den anderen Videoportalen wie Clipfish oder MyVideo hochlädt, könnte dann Ziel einer Abmahnung sein. Jeder, der ein solches Video in seiner Webseite einbindet, könnte abgemahnt werden. Jeder, der ein solches Video über die einschlägigen sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter, Google+ teilt, könnte abgemahnt werden.
Aber das ist nicht alles. Sollte ein solches negatives Urteil fallen, sind auch Forenbetreiber und Mailinglisten-Betreiber mögliche Ziele von Abmahnungen. Und was noch viel schlimmer und für die Meinungsfreiheit viel gefährlicher ist: Es könnte die Selbstzensur drohen.
Aus diesem Grund hat sich Rechtsanwalt Kompa – Medienrechtexperte – tatkräftige Unterstützung von Rechtsanwalt Stadler – Medienrechtexperte – geholt. Gemeinsam und mit Unterstützung der Carta wollen Sie diesen Prozess durchstehen und ggf. in Berufung gehen. Aufgrund der speziellen Gerichtslage in Hamburg steht der Gang zum Bundesgerichtshof fast zwangsläufig an. Das Landgericht 24 in Hamburg heißt nicht umsonst „Medienkammer“.
Das Risiko der Rechtsanwälte ist ungedeckt. Das heißt, dass da niemand als Sponsor da steht. Das Risiko ist derzeit auf etwa 20.000 € geschätzt. Und dafür gibt es jetzt eine „Aktion Klehranlage“. Man kann sich an den Kosten des Prozesses beteiligen. OK, das klingt jetzt wie Bettelei, was der Herr Kompa da macht. Aber er arbeitet im Sinne von schätzungsweise 80 – 90% der deutschen Internetnutzer, für die das Urteil in jedem Fall weitreichende Folgen haben könnte.
Quintessenz des ganzen ist:
Dieses Schandurteil muss weg, schon allein wegen der psychologischen Wirkung.
Es geht um die unsägliche Linkhaftung. Ausführlich diskutiert wird dies in der Wikipedia, weshalb ich hierzu keinen eigenen Aufguss fabrizieren werde. Und weil durch den fliegenden Gerichtsstand der Prozess am Landgericht Hamburg durchgezogen wird, muss Kompa sich die dicke Durchhaltejacke anziehen, weshalb er Unterstützung benötigt.
Diese unsinnige Abmahnerei gehört dringend abgeschafft. Wie soll denn sonst das Internet funktionieren?
Informationsquellen:
- Rechtsanwalt Markus Kompa – Aktion KLEHRANLAGE
- Carta.info – YouTube, Abmahnung und Linkhaftung: Kompa und Stadler ziehen es durch
- Rechtsanwalt Thomas Stadler – Internet-Law