CTS Eventim darf die Marktmacht nicht mehr ausnutzen

Seit 2 Jahren ermittelt das Bundeskartellamt gegen den Ticket-Dienstleister CTS Eventim wegen des Verdachts auf Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung. Der Vorwurf lautete, dass das Unternehmen kleinere Anbieter im Marktsegment aus eben diesem Markt verdrängen würde. Außerdem gab es den Vorwurf, dass das Unternehmen die Veranstaltungsunternehmen bevorzugen würde, an denen es zum Teil oder komplett beteiligt ist, um seine Marktmacht noch weiter auszubauen. Harte Vorwürfe. Nun gab es ein Urteil.

Es führt kein Weg vorbei

Wir waren in den letzten Jahren auf bei einigen Veranstaltungen. Erinnert sei an das Konzert von a-ha in der Arena Leipzig oder jüngst OMD im Haus Auensee. Es gab noch mehr Veranstaltungen, zum Beispiel Kinder-Musicals für meine Tochter oder solche Dinge. Zu welcher Veranstaltung auch immer, wir bekamen die Karten ausschließlich über die Webseite von CTS Eventim. Ich kann mich nicht erinnern, dass es da großartige Unterschiede gab. Kleinkunst-Kabarett musste beim Veranstalter selbst gebucht werden. Aber sonst wurde es schon ziemlich dünn.

Das Unternehmen mit Sitz in München und Verwaltung in Bremen ist in 20 Ländern aktiv, unter anderem in Deutschland, Großbritannien, Benelux, in der Schweiz oder auch in Osteuropa. Über das Portal kann man Karten für Konzert- und Theater-Veranstaltungen kaufen. Aber auch Tickets für Sportveranstaltungen sind erhältlich. Über ein zweites Portal können gekaufte Tickets auch weiter verkauft werden. Überall bekommt der Anbieter Provision.

CTS Eventim ist Eigentümer verschiedener Unternehmen. Am bekanntesten dürfte die Konzertagentur von Marek Lieberberg sein. Darüber hinaus ist das Unternehmen Mehrheitseigner diverser Ticket-Dienstleister und Konzertagenturen. Damit hat der Konzern ein breites Feld im Bereich Ticket-Vermarktung und Ticket-Vertrieb, sowie im Bereich Konzertveranstaltungen aufgebaut. Das ist nicht zu kritisieren. Kritisch zu sehen ist, dass mit dieser Marktmacht kleinere Anbieter verdrängt werden.

Auf die Finger gehauen

Wie gesagt: Das Bundeskartellamt ermittelte gegen CTS Eventim. Zwei Jahre haben die Untersuchungen gedauert. Wenn sie auch niemanden mit auf der Bühne haben wollen, muss das wohl so sein. Und nun heißt es, dass das Bundeskartellamt dem Anbieter exklusive Vereinbarungen verbietet. Die Behörde begründet das Verbot mit eben jener marktbeherrschenden Stellung von CTS Eventim und der daraus gewachsenen besonderen Pflicht. Wenn das Unternehmen Vertragspartner dazu verpflichtet, die Tickets nur über Eventim zu vertreiben, würde der Anbieter eben diese Macht ausnutzen.

Natürlich will CTS Eventim gegen dieses Verbot vorgehen. Die Behörde würde wohl den lebendigen Wettbewerb verkennen. Aber ich schreibe es gern noch einmal: Bei verschiedenen Veranstaltungen hat man in der Tat keine andere Wahl, als dass man über CTS Eventim seine Karten bestellt. Und das geht nun einmal nicht. Der Wettbewerb muss nun einmal stattfinden, da dieser die Willkür bei Preisen reduziert. Und diesen Wettbewerb kann man beim Ticketing leider nicht immer feststellen. Deshalb musste das Bundeskartellamt dem Unternehmen auf die Finger hauen.

Wird sich nun etwas ändern?

Ich glaube, man darf da realistisch sein: Sehr viel wird sich nicht verändern. Ein Beispiel: Marek Lieberberg Konzerte ist einer der ganz großen Konzertveranstalter in Deutschland. Der hessische Veranstalter hat sie alle organisiert: Depeche Mode, Guns’n’Roses, Bon Jovi, Metallica, Lighthouse Family, Madonna, Shakira und, und, und. Marek Lieberberg ist Veranstalter diverser Sport- und Benefiz-Veranstaltungen. Und seit 2000 gehört seine Agentur mehr oder weniger komplett zu CTS Eventim.

Ein anderes Beispiel ist FKP Scorpio. Das Veranstaltungsunternehmen produziert verschiedene Festivals in Deutschland, unter anderem Highfield, Hurricane, M’era Luna usw. FKP gehört zu mehr als der Hälfte zu CTS Eventim. Glaubt denn irgendwer, dass diese vollständig oder zum Teil zu CTS Eventim gehörenden Agenturen keine exklusiven Verträge mit der Mutterfirma machen? Ich jedenfalls nicht. Deshalb ist es zwar gut, dass es das Verbot gibt. Aber wirklich viel ändern wird sich nichts.

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