Fernsehnachlese: @NDR Sendung ZAPP zum Thema Abmahnungen gegen Blogger

Ja, es ist ein leidiges Thema: Abmahnwahn. Vorgestern hat das Medienmagazin ZAPP einen Beitrag zum Thema ausgestrahlt, der für viel Aufsehen sorgen wird, wenn er weit genug verteilt wird. Dank des Internets kann das ja über Links sehr schnell erfolgen. Und ich empfehle, diesen sehr informativen Beitrag (Link am Ende des Beitrags) zu verteilen, wo immer es sich anbietet.

Die Rede ist von einem Blogger, der eine deutschsprachige Internetseite zum Thema Judentum betreibt. Und der wurde abgemahnt wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße. Dabei zitiert er mit exakter Quellenangabe. So wie es auch den Blogs Duckhome, Nachdenkseiten und anderen erging.

Das alles wird in dem Beitrag mit angesprochen. Es kommt auch ein Rechtsanwalt zu Wort: Hermann Lindhorst. Dieser erzählt, dass die Masche der KSP, denn um die geht es ja in dem Beitrag, am Rande des Betrugs operiert. Schließlich kann man nicht einfach ungeprüft jemanden abmahnen. Sonst würde das Urheberrecht die Akzeptanz verlieren.

Und da sind sie wieder, die großen Diskussionen zum Urheberrecht. Hier ist vieles nicht zu Ende gedacht. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat da einiges aufgescheucht, aber so richtig zu Pott kommt niemand. Inzwischen wurde ja auch der Unsinn der deutschen Qualitätsmedien als solcher identifiziert, die nämlich sagen, dass Blogger und die Piraten das Urheberrecht gänzlich abschaffen wollen. Aber eine Lösung ist das Prädikat “Unsinn” eben nicht. Da muss man sich noch gewaltig in Geduld üben.

Jedenfalls zeigt das Magazin ZAPP, dass man durchaus das Kind beim Namen nennen kann. Und man kann auch als Medium mit offenen Karten spielen.

In den Kommentaren zum Beitrag habe ich mich auch verewigt. Klar, ich habe keinen Nachweis in meine Bildnutzung vom “Merapi” eingepflegt und habe damit wahrscheinlich einen Fehler begangen. Wenn man lauter arbeiten würde, würde man den allgemein gültigen Hinweis auf die Verwendung fremder Schutzrechte beachten, den ich auch auf meiner Webseite habe, nämlich im Impressum:

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werde ich derartige Inhalte umgehend entfernen.

Diesen Weg gehen auch viele anerkannte Organisationen. So auch die “Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V.”. Schließlich kann man doch mal einen Fehler machen. Wird man auf den Fehler hingewiesen, kann man diesen korrigieren.

Es ist ja inzwischen hinlänglich bekannt, dass die KSP und die Organisationen, die mit dieser Kanzlei zusammenarbeiten, kein Interesse an Hinweisen haben. Und so wird es immer wieder zu Abmahnungen kommen. Ich habe ausreichend darüber philosophiert, dass ich einen Urheber angegeben hätte, wenn mir einer bekannt gewesen wäre. Insofern hätte das im Impressum genannte Vorgehen meiner Ansicht nach ausgereicht.

Der ZAPP-Beitrag regt zum Nachdenken an. Sollte man solchen Firmen wie der KSP Einhalt gebieten? Auch ohne dass es mich betrifft, würde ich klar sagen: Ja, etwas mehr Feingefühl sollte an den Tag gelegt werden.

Informationsquelle:

  • ZAPP – Nachrichtenagenturen mahnen Blogger ab
  • ZAPP – Film zum Artikel

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