Geräte mit eingebautem Ablaufdatum – Die geplante Obsoleszenz

Kennen Sie das? Sie kaufen sich ein beliebiges Gerät, z.B. eine Kaffeemaschine. Und pünktlich rund um das Ende der Gewährleistung / der Garantie funktioniert die Kaffeemaschine nicht mehr. Man spricht inzwischen von einer „eingebauten Schwachstelle“. Nicht ganz klar ist die Abgrenzung zur „Sollbruchstelle“, ein ähnlich schlimmer Begriff.

Es gibt deutlichste Hinweise darauf, dass bereits während der Produktion bewusst Schwachstellen im Produkt untergebracht werden. Es ist dann so, dass das jeweilige Gerät entweder gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar ist. Bei einer 50-Euro-Kaffeemaschine bedeutet das, dass diese dem Recycling-System zugeführt wird.

Bei anderen Geräten ist es auch so, dass nach einer bestimmten Anzahl an Betriebsstunden das Gerät einfach mal nicht mehr funktioniert. Doch warum ist das so? Schauen wir einfach mal durch die Welt.

Bei einer Vielzahl an Produkten würden Begrifflichkeiten wie „eingebaute Schwachstelle“ oder „Sollbruchstelle“ zutreffen. So oder so ähnlich gab es die Organisation „Halbleiter Test & Vertriebs GmbH“ bekannt. Und diese hat hier ein Prüfzeichen eingeführt, mit dem gegen diesen unsäglichen Frühausfall von Geräten gekämpft werden soll. Aber man fragt sich schon: Wie kann das sein, dass eine Prüfgesellschaft auf eine solche Idee kommt, wo doch die Stiftung Warentest erst gemeint hatte, dass es die geplante Obsoleszenz“ gar nicht gibt?

Und hier hakt jetzt die „Hallesche Störung“ ein, eine Zeitung aus Halle. Auf der einen Seite die Stiftung Warentest mit der Meinung, dass es so etwas nicht gibt. Auf der anderen Seite eine Fülle von Widersprüchen oder Ungereimtheiten. Es ist schon erstaunlich, welche Dinge auffallen, wenn man sich nur einmal damit befasst.

Ich erinnere mich noch gut an den Akku meines immernoch tadellos arbeitenden Notebooks von MSI. Das Notebook ist in etwa 3 Jahre alt. Auf alle Teile des Gerätes gibt es 2 Jahre Garantie, nur nicht auf den Akku. Der Akku bekommt nur 12 Monate. Und was meinen Sie, wann der Akku ausgestiegen ist, also kaputt ging? Nach exakt 13 Monaten. Na, wenn das mal nicht gut geplant war!

MSI hat mir damals den Austausch des Akkus angeboten. Gegen knapp 100 €. Bei einem 500 € Notebook. Ist klar. Ersatzakkus sind nicht verfügbar, weil kein Hersteller die Dinger nachbauen darf, bzw. in Deutschland vertreiben darf. Seitdem habe ich also ein Notebook, welches im Betrieb immer am Strom hängt. Damit kann ich leben. Aber die Punktlandung ist deshalb trotzdem bemerkenswert. Meinen Sie nicht auch?

Was der Matthias in die Hallesche Störung (Link siehe oben) hereingeschrieben hat, kann ich eigentlich nur bestätigen: Bei Druckern wurde die geplante Obsoleszenz nachgewiesen. Es gab bei HP Multifunktionsdrucker namens Photosmart 5180, 6180, 7180 oder 8180. Die hatten einen fest verbauten Druckkopf. Tja, und irgendwann gab es einen blinkenden Fehler, und der Drucker hat nicht mehr funktioniert. Dummerweise meistens nach Ablauf der Garantie.

Es gibt natürlich noch einige weitere Beispiele für geplante Obsoleszenz. Praktisch in allen Lebenslagen trifft man die an. Und die Stiftung Warentest meint immernoch, dass das alles nicht wahr ist. Wofür gibt es dann das Prüfzeichen? Warum unterhält sich das Internet jetzt darüber? Was stimmt nun?

Nachtrag:

Ich habe gerade gesehen, dass sich auch das Magazin Golem mit der geplanten Obsoleszenz befasst. Der Artikel ist genauso lesenswert wie der bei der Halleschen Störung.

4 Replies to “Geräte mit eingebautem Ablaufdatum – Die geplante Obsoleszenz”

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