Leipzig – Kein muslimischer Kindergarten in der Roscherstraße

In der Leipziger Roscherstraße sollte ein Kindergarten entstehen. Was für Diskussionen gesorgt hatte: Der Kindergarten gehört wohl zur Al-Rahman Moschee. Und an dieser reiben sich die Gemüter. Der Grund liegt im Imam. Hassan Dabbagh wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Aber eben nur beobachtet. Und weil er aufgefallen ist (oder so), wurde der so genannte „Salafisten-Kindergarten“ nicht genehmigt.

Imam Hassan Dabbagh

Der gebürtige Syrer gilt als einer der wichtigsten Köpfe des Salafismus in Deutschland. Das ist die ultrakonservative Auslegung des Islams, der angeblich auch der Islamische Staat folgt. Es gab auch den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Und sein Verein, die „Islamische Gemeinde in Sachsen – Al-Rahman Moschee e.V.“ steht weiterhin unter Beobachtung.

Dabbagh ist deutscher Staatsangehöriger. Er kam in den Neunzigern nach Leipzig, um Medizin zu studieren. Das Studium brach er jedoch ab. Es ist derweil völlig unklar, woher er den Titel „Doktor“ hat. Eine Vermutung legt nahe, dass er den Begriff „Doktor“ nur falsch auslegt. Und er wollte einen Kindergarten eröffnen. Klar, dass das Argwohn hervorgerufen hat. Denken Sie nicht auch?

Kein Kindergarten in der Roscherstraße

Imam Hassan Dabbagh war bei Antragstellung der Geschäftsführer der haftungsbeschränkten Gesellschaft namens „Der Friede für Bildung und Migration UG“. Und diese Gesellschaft sollte der Träger des Kindergartens sein. Das Leipziger Verwaltungsgericht und das Sächsische Oberverwaltungsgericht lehnten aber diesen Kindergarten ab. Das Problem war, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung gestört sei oder zumindest in Frage gestellt werde.

Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen ging sogar noch weiter. Denn das Gericht argumentierte, dass das Wohl der Kinder gemäß Grundgesetz einen erzieherischen Ansatz verfolgen müsste, der die Integration in die Gesellschaft verfolgt. Das sei aber nicht gegeben. Wenn man sich nur auf Koran und Sunna beruft, kann dies nicht funktionieren. Das war im Groben die Erklärung. Zudem fehlte dem Gericht eine Erklärung, wie denn ein integratives Erziehungskonzept mit dem salafistischen Glaubensbekenntnis von Dabbagh einher gehen könnte. Deshalb musste man den Kindergarten ablehnen.

Wasser auf die Mühlen

Die Entscheidung ist natürlich Wasser auf die Mühlen von allen möglichen Leuten. Die Einen werden wohl irgendwas daher reden, dass das christlich-jüdische Abendland gerettet sei. Die Anderen werden irgendwas von „Typisch braunes Sachsen“ daher faseln. Ich glaube, irgendwo ganz woanders könnte dann sogar irgendwas wahres sein.

Ich denke ja, dass Kindergärten den Kindern die Schritte ins Leben zeigen müssen. Ob es nun städtische Kindergärten sind oder kirchliche, ist dabei ja unerheblich. Der Knackpunkt ist, dass die Kinder ja irgendwann vollwertige Mitglieder der Gesellschaft sein müssen. Mit Lehren aus dem 7. oder 8. Jahrhundert kommt man da nicht unbedingt weit.

Im übrigen aber auch bei keiner anderen Religion. Ein gläubiger Ansatz muss ja nichts schlechtes sein. Aber ich denke, dass Fundamentalismus in einer modernen Gesellschaft nicht unbedingt hilfreich ist. Und vielleicht spielten auch die Beobachtungen des Verfassungsschutzes eine Rolle. Egal, ob da etwas dran war oder nicht. Am Ende ist es so, dass das genügend Gründe waren, den Kindergarten nicht zu genehmigen. Und das hat nichts mit Nationalismus zu tun.

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