Leistungsschutzrecht – Der Standpunkt einer Zeitung

Jetzt wollte ich es genau wissen. Zum Thema Leistungsschutzrecht und wer den Kropf überhaupt befürwortet, wird ja allerlei geschrieben. Also habe ich einmal direkt bei einer Zeitung nachgefragt. Die Reaktion war sehr – nun ja – befremdlich.

Im Blog „Kaffee bei mir“ der von mir sehr geschätzten Autorin Vera Bunse findet man einen Artikel zu den Befürwortern des Leistungsschutzrechts. Zu meiner großen Enttäuschung taucht dort auch die Leipziger Volkszeitung als Befürworter auf.

Wer meinen Blog schon seit längerem besucht, der weiß, dass ich des Öfteren auf das Online-Angebot der größten Tageszeitung verwiesen habe. Da ich sehr skeptisch dem Thema Leistungsschutzrecht gegenüber stehe, werde ich wohl bis auf weiteres nicht mehr auf diese Zeitung verweisen, so schwer mir das auch fällt.

Um sicher zu gehen, dass ich wirklich die richtige Entscheidung getroffen habe, habe ich den Twitter-Account der LVZ angeschrieben:

Nebenbei bemerkt, der Link hatte nicht funktioniert, denn hier geht es zu meiner Anfrage bei Google+. Ich hätte ja alles mögliche als Antwort erwartet, aber das?

Also habe ich einfach mal hachgehakt:

Leider war die Antwort dann mal so richtig schlecht. Sorry, aber das kann man als seriöses Medium nicht bringen, Leistungsschutzrecht hin oder her.

Darum fiel meine Reaktion meinerseits dann so aus:

Bei Google+ schrieben die Online-Leute, dass sie nicht die richtigen Ansprechpartner seien. Also habe ich mal an die LVZ geschrieben. Vielleicht ist die Antwort auf eine richtige Anfrage dann besser.

Also können wir festhalten, dass bisher die größte und traditionsreichste Zeitung der Region Leipzig im Verdacht steht, das Leistungsschutzrecht für eine ganz tolle Sache zu halten. So leid es mir tut, aber vor diesem Hintergrund kann ich nicht mehr auf das Online-Angebot verweisen.

Die Konkurrenz – die Leipziger Internetzeitung – lehnt das Leistungsschutzrecht übrigens mit Pauken und Trompeten ab. In einer Email schrieb der Marketingleiter der Online-Zeitung davon, dass sie erlauben, für einen Einstieg – also ein Teaser, ein Zitat – von der L-IZ zu übernehmen, vorausgesetzt: Es wird auf sie verwiesen. Das mache ich doch gern, siehe links die Linkliste.

Jetzt warte ich ab, was die LVZ so antwortet. Vielleicht bringt das ja Licht ins Dunkel. Für Regionalnachrichten ist ein guter Mix aus L-IZ und LVZ unverzichtbar.

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