Leistungsschutzrecht: Journalistenaustritte beim Deutschen Journalisten-Verband

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bleibt weiter ein Zankapfel besonderer Güte. Der Entwurf, der sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet, hat nun den Deutschen-Journalisten-Verband aus der Deckung geholt und unglaubliches zu Tage gefördert.

Zunächst einmal: Noch ist es ein Gesetzentwurf. Noch ist es kein Gesetz. Aber wenn das Leistungsschutzrecht es tatsächlich schafft, in Gesetzesform gegossen zu werden, dann droht einiges an Ungemach und Rechtsunsicherheit, so sehr Christoph Keese und Co. auch abwiegeln. Kommt das Leistungsschutzrecht, ist Schluss mit dem frei verlinkbaren Internet. Zumindest dem deutschsprachigen Teil.

Rechtsanwalt Thomas Stadler geht in seinem Blog auf eine Stellungnahme des Deutschen Journalisten-Verbandes ein. Die ist so um die 40 Seiten lang. Und mit dieser Stellungnahme wird eins klar: Der Verband der urhebenden Schreiberzunft hat nichts verstanden. Das Leistungsschutzrecht wird von vielen Sachverständigen abgelehnt. Unter anderem wird es von führenden Rechtswissenschaftlern und Juristen abgelehnt. Aber dem DJV, wie der Journalisten-Verband abgekürzt wird, geht der Entwurf noch nicht weit genug. Er möchte gern eine Erweiterung, die folgende Punkte umfasst:

  • Das Leistungsschutzrecht soll nicht auf Suchmaschinenbetreiber und vergleichbare Anbieter beschränkt sein
  • Es soll nicht auf die öffentliche Zugänglichmachung beschränkt werden, sondern die Vervielfältigung ebenfalls umfassen
  • Außerdem sollen Schutzfristen nicht nur ein, sondern fünfzehn Jahre gelten
  • Der Verband plädiert zudem für die Schaffung einer Verwertungsgesellschaft

Thomas Stadler deckt diverse Augenwischereien des Verbandes auf. Der beruft sich nämlich auf das so genannte „Metall-auf-Metall-Urteil„, in welchem die Band Kraftwerk erreicht hat, dass minimalste Teile von Musikstücken bereits dem Urheberrecht unterliegen. Der DJV schreibt in der Stellungnahme, dass keine Gefahr besteht, dass einzelne Worte urheberrechtlich geschützt werden können. Denn dies würde ja – so der Verband – „zu einer massiven Gefährdung der Presse- und damit der Meinungsfreiheit führen“. Aber im Gesetzesentwurf steht nun einmal, dass der Eingriff in ein Presseerzeugnis darin bestünde, wenn ein Presseerzeugnis oder Teile davon öffentlich zugänglich gemacht werden würden. Und ein Wort ist nun einmal ein Teil eines Textes.

Thomas Stadler schließt seinen Artikel mit folgenden Worten:

Der DJV versucht ganz gezielt zu verschleiern, dass das tatsächliche Kernanliegen des Gesetzes darin besteht, die Erfassung kleinster Textschnipsel (Snippets) zu pönalisieren.

Pönalisieren steht dabei für „unter Strafe stellen“. Der DJV steht damit unter Verdacht, Nebelkerzen zu zünden, um das Leistungsschutzrecht zu verniedlichen.

Der sehr lesenswerte Blog Neunetz geht davon aus, dass es jede Menge Kampagnen für das ominöse Leistungsschutzrecht geben wird, wenn es denn einmal als Gesetz verabschiedet wurde. Kampagnen wird auch der DJV starten. Auf den Punkt gebracht, heißt es:

Das Gesetz muss erst einmal in einer möglichst harmlos erscheinenden Version Gestalt annehmen. Ist es erst einmal da, kann man als Lobbyist den eigenen Extremismus dann inkrementell von Gesetzesänderung zu Gesetzesänderung mit Geduld befriedigen.

Leider nimmt Christoph Keese, „Außenminister“ Springer-Konzerns (der maßgebliche Treiber des LSR), in seinem Blog „Der Presseschauder“ nicht konkret zur Veröffentlichung des Journalisten-Verbandes Stellung. Er gibt vielmehr nur die für ihn essentiellen Positionen wieder. Die Stellung beziehen aber dafür diverse Journalisten, dessen Tweets ich hier unkommentiert einfüge:

https://twitter.com/wortfeld/status/294569997215358976

Derlei Nachrichten, Stellungnahmen, Blogbeiträge und so weiter findet man zuhauf im Internet. Journalisten erklären sich eben nicht damit einverstanden, dass sie nun schon wieder vor den LSR-Karren gespannt werden sollen. Ich hoffe, dass dies dann doch zu irgendwelchen Konsequenzen führt. Aber ich habe so meine Zweifel, dass tatsächlich ein Umdenken erfolgt.

Darum werde ich weiterhin so weit es geht, auf Verweise auf Presseerzeugnisse verzichten. Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, aber wenn es möglich ist, werde ich dem Leistungsschutzrecht geschuldet lieber auf andere Quellen verweisen. Und jedem Nutzer sozialer Netzwerke kann ich nahelegen, auf das „Teilen“ von Nachrichten in Netzwerken zu verzichten, denn dort werden eben auch Teile des Erzeugnisses mit veröffentlicht.

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