Streitthema Rauchen auf dem Balkon

Es ist angenehm für einen Raucher, auf dem Balkon zu rauchen. Anscheinend haben sich davon einige gestört gefühlt und geklagt. Die Meldungen dazu in diesem Internet, das sowieso nur eine vorübergehende Mode ist, besagen doch tatsächlich, dass nun das Rauchen auf eben jenem Balkon verboten werden könnte. Ist das Quatsch, oder stimmt das?

Mal davon abgesehen, wie viele Milliarden Euro durch die Tabaksteuer in die Staatskassen gespült werden: Wird das nicht langsam diskriminierend? Ich kann vieles nachvollziehen. Aber wenn mir jemand Tag und Nacht die Ohren mit lauten Techno-Bässen die Ohren voll dröhnt, ist das in meinen Augen schlimmer als hier und da ein Glimmstengel auf dem Balkon. Und glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich da rede.

Jedenfalls gibt es einen merkwürdigen Bericht bei der Tagesschau, der besagt, dass es ein Rauchverbot auf Balkonen geben könnte und ein Gericht rauchfreie Zeiten festlegen festlegen könnte. Jedenfalls soll die Klage von irgendwelchen militanten Nichtrauchern ans örtliche Gericht zurückgegeben worden sein. Oder so.

So erzählt es auch der Bundesgerichtshof. Denn die streitenden Parteien können sich nicht darüber einigen, ob ein eventuelles Rauchverbot mit der geschützten Freiheit der Lebensführung vereinbar ist oder nicht. Ehrlich, ich werde mir auch nicht meine Rauchgewohnheiten vorschreiben lassen. Das Gericht führt aus:

Der Abwehranspruch ist jedoch ausgeschlossen, wenn die mit dem Tabakrauch verbundenen Beeinträchtigungen nur unwesentlich sind. Das ist anzunehmen, wenn sie auf dem Balkon der Wohnung des sich gestört fühlenden Mieters nach dem Empfinden eines verständigen durchschnittlichen Menschen nicht als wesentliche Beeinträchtigung empfunden werden.

Mit anderen Worten: Gibt es militante Nichtraucher, die auch Raucher auf der anderen Straßenseite stören, können die zwar wettern und schimpfen, einen wirklichen Anspruch haben die dann nicht, dass die gesehenen Raucher ihre Kippen ausmachen. Es geht schlichtweg um die Menge. Es geht nicht darum, OB jemand sich erdreistet, den Balkon als Raucherinsel zu nutzen. Es geht darum, ob einem Nichtraucher selbst eine Zigarette zu viel ist. Oder so. Es muss ein vernünftiges Maß sein.

Man raucht da ja an der Luft. Der Qualm verteilt sich sehr schnell an der Luft. Und so bezweifle ich, dass es sich überhaupt um eine wesentliche Beeinträchtigung handeln kann. Auch sehr viele Nichtraucher – dass weiß ich aus meinem Bekanntenkreis – fangen nicht an mit nörgeln. Man kann ja Kompromisse machen. Oder?

Etwas anderes ist es, wenn eine Gesundheitsgefährdung drohen kann, meint das Gericht. Dazu muss aber meiner Meinung nach der gefährdete Nichtraucher schon sehr krank sein, wenn er durch einen Raucher auf dem Balkon irgendwo im Haus nochmal zusätzlich gefährdet ist. In einer solchen Situation könnte man aber auch miteinander reden, oder etwa nicht? Ich glaube nicht, dass man da überhaupt Gerichte bemühen muss, wenn man sich irgendwie in der Mitte trifft.

„ScienceFiles“ kommt natürlich mit dem Begriff „Lügenpresse“ daher, weil die Tagesschau die Sache etwas anders eingeschätzt hatte, als es der Bundesgerichtshof tatsächlich verlautbarte. Naja, das Thema Lügenpresse wurde oft genug durchgekaut, das muss ich nicht weiter anführen. Fakt ist, dass das Gericht eine wesentliche Gesundheitsgefährdung der Nichtraucher anzweifelt und einen stichhaltigen Nachweis einfordert und deshalb die Sache ans örtliche Gericht zurückgegeben hatte. Und die Tagesschau erzählte einen von der Möglichkeit des Rauchverbots und von der Festlegung von Rauchzeiten durch einen Richter. Und das hat der Bundesgerichtshof nicht entschieden.

Also ich denke, die angeblich gestörten Nichtraucher sind eh zu nichts kompromissbereit. Das sind dann wirklich solche, die sich durch den Raucher auf der anderen Straßenseite gestört fühlen. Vielleicht sind die Gegner, die Raucher, auch eher Hornochsen? Vielleicht provozieren sie ja auch? Man muss den Qualm nicht ausgerechnet in Richtung der Nichtraucher pusten. Wie gesagt, man kann Kompromisse machen. Das muss man aber auch wollen. Und man kann sauber berichten. Dass muss man als Tagesschau aber auch wollen.

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