WARNUNG: Es gibt die erste Facebook-Abmahnung

Es war ja nur eine Frage der Zeit, bis die Abmahnindustrie Facebook-Seiten und -Profile als neues Geschäftsfeld für sich entdecken. Nun gibt es sie, die erste Abmahnung wegen der unerlaubten Verwendung eines Bildes im Profil. Und jetzt sollten sich viele warm anziehen.

Die Anwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum hat jetzt von einem Klienten ein juristisches Schreiben auf den Tisch bekommen. In der haben Rechtsverdreher einen Facebook-Nutzer abgemahnt, weil dieser ein Bild öffentlich zugänglich gemacht hat. Das wiederum ist durch das Urheberrecht im § 19 geregelt. Dort heißt es in Absatz 4, Satz 1:

Das Vorführungsrecht ist das Recht, ein Werk der bildenden Künste, ein Lichtbildwerk, ein Filmwerk oder Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.

Ich muss das Recht dazu haben, irgendetwas öffentlich zu zeigen. Und die Argumentation der so genannten Rechtsanwälte, also von den Abmahnern, soll wohl lauten, dass dieses Recht der Profilinhaber nicht hatte. Die Forderung der Anwälte – oder wie Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum beschreiben: der Abmahner – umfasst die sofortige Entfernung des Bildes, das Unterschreiben einer Unterlassungerklärung, sowie Auskunft über die Nutzungsdauer, nach der sich dann eine Schadenersatzhöhe berechnen lassen würde.

Das Unglaubliche an der Geschichte ist nicht, dass nun Facebook-Nutzer in die Falle tappen. Mich wundert es, dass das so lang gedauert hat. Nein, die Abmahner haben ein Bild identifiziert, das von jemand anderem in die Timeline des Facebook-Benutzers geladen wurde. Das spielt allerdings für die Abmahner keine Rolle.

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum vermuten nun, dass eine Welle von Facebook-Abmahnungen losgetreten wurde. Der Stein des Anstoßes war – so die Anwälte – eine Sendung der ARD namens „Ratgeber Internet: Der Internetanwalt“ gewesen. Wegen dieser Sendung wäre es wohl zumindest denkbar, dass sich Abmahner „inspiriert“ fühlen könnten, solche Abmahnungen auszusprechen. Die Sendung selbst können Sie unter dem Link am Ende nachlesen und noch einmal ansehen.

Darum muss ich dringend davor warnen, urheberrechtlich geschütztes Material egal wo zu verwenden. Auch sollte man sein Facebook-Profil dringend auf eventuell geschütztes Material überprüfen und dies dort entfernen.

Es ist eine erste Abmahnung. Viele weitere werden folgen. Der Tummelplatz der Aasgeier hat sich vergrößert. Die dürften sich auch über den Kauf von Instagram freuen, wurden doch dort Massen von geschützten Fotos durch die Gegend gepustet.

Und wenn Sie den Artikel

Informationsquellen:

2 Replies to “WARNUNG: Es gibt die erste Facebook-Abmahnung”

  1. Das kann aber „eigentlich“ nur öffentliche Posts betreffen oder?
    Wenn ich ein Bild nur Freunden poste kann es eigentlich nur aus den Reihen gekommen sein ^^

  2. Da kann man leider garnichts gegen machen da es bestimmt irgendwo lücken gibt wo man irgendetwas durchdrücken kann und internet etc ist ja sowieso eine zone in der vielles möglich ist wenn man nur ein kleinen teil eines projektes umstellt bzw verändert. Naja ich würde sagen mal schauen wie das Internet in 10 Jahren aussieht warscheinlich darf dann nur noch Text Präsentiert werden keine werbung mehr keine bilder mehr garnichts … totaller schwachsin <- Meine Meinung :P

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