Weihnachtsmänner ohne Bart beim Verkehr

So will es das Gesetz. Nein, es geht nicht um den himmlisch-zwischenmenschlichen Verkehr. Da mischt sich das Gesetz nicht ein, da kann der Weihnachtsmann tragen, was er will. Es geht um den Straßenverkehr.

Obwohl ein himmlischer Auftrag erfüllt werden muss, nämlich das Bringen von Geschenken, müssen sich auch Weihnachtsmänner an Gesetze und Regeln halten. Andernfalls versteht nicht mal die Polizei Spaß.

Es ist ja üblich, dass ein Weihnachtsmann mit falschem Bart und ggf. Maske, mit dickem Mantel und schweren Stiefeln am Heiligen Abend durchs Land hastet. Aber diese Utensilien können höchst störend sein und im Falle eines Unfalls auch teuer werden.

So ist es zum Beispiel verboten, am Steuer Masken und Bärte als Kostüme zu tragen, die die Sicht behindern. Ist eine Perücke im Spiel, sollten Augen und Ohren frei sein, sonst droht ein Bußgeld. Kommt es zu einem Unfall, können diese drei Verkleidungen dazu führen, dass Fahrlässigkeit angenommen wird. Dann kann der Kasko-Versicherungsschutz entfallen.

Und was ist jetzt mit den langen, wallenden Mänteln, den dicken Knobelbechern oder den lustigen Mützen? Nun ja, hier wird gesagt, dass diese Dinge während der Fahrt nur getragen werden dürfen, wenn sie den Fahrer nicht behindern. Das klingt wieder nach typisch deutschem Versicherungs-Kaugummi-Deutsch.

Was ist also das Beste? Tragen Sie während der Fahrt leichte Schuhe und lassen Mantel, Mütze, Perücke, Bart und Maske weg. Das ist alles schnell am Bestimmungsort angezogen.

Ach ja, wo wir gerade dabei sind: es gibt noch ein paar mehr Einschränkungen für Weihnachtsmänner im Straßenverkehr. Ausreden wie „Wie soll ich sonst die vielen 100 Millionen Kinder in einer Nacht beschenken?“ finden Ordnungshüter und -ämter gar nicht komisch, wenn ein Weihnachtsmann sich als Raser, Falsch-Abbieger oder Falschparker entpuppt. Auch für Weihnachtsmänner gelten die üblichen Straßenverkehrsregeln.

Es ist zwar nicht gesagt, dass tatsächlich ein Verfahren gegen einen rasenden Weihnachtsmann eröffnet wird. Und ein Bußgeldverfahren muss in der Tat eingestellt werden, wenn der Fahrer nicht zu erkennen ist. Aber bei schwerwiegenden Verstößen sind die Behörden durchaus dazu in der Lage und auch dazu verpflichtet, dem Halter des Fahrzeugs das Führen eines Fahrtenbuches aufzuerlegen.

Darum nochmal zusammengefasst für alle Weihnachtsmänner, um das bevorstehende Fest gelingen zu lassen: Fahre unverkleidet und rechtzeitig los und parke vorschriftsmäßig, so hast du mehr von Weihnachten.

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