In eigener Sache: #LSRfrei

Man mag sich gar nicht mehr damit beschäftigen, aber man muss es wenigstens für die eigene Webseite aufgreifen: Ich bin gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Und nachdem ein Blog abstruserweise auch immerzu (und besonders bei den Damen und Herren im deutschen Abmahnwesen) als Presseerzeugnis hingestellt wird, muss man ganz klar Farbe bekennen.

Aber um es klar und deutlich allen Blitzmerkern in der Politik, bei den deutschen Presseverlagen und beim Abmahnwesen um die Ohren zu hauen: Mein Blog ist ein Blog und keine Zeitung. Mein Blog ist noch dazu frei vom Leistungsschutzrecht. Und mein Blog verlinkt nicht mehr auf Erzeugnisse von Leistungsschutzrecht-freundlichen Verlagsgruppen. Ende, aus, fertig.

Und jetzt mal eben zu den Regeln der Kunst, damit man mich in Sachen Links nicht falsch verstehen kann:

  • Klickt unterhalb eines Beitrags jemand auf einen der Social Media Buttons (also z.B. Facebook), kann ein Artikel zu Facebook geworfen werden. Ja, ich bitte darum. Und die Links bei Facebook enthalten da einen Anrisstext. Nein, das ist völlig in Ordnung so. Das muss niemand abändern.
  • Auch wenn man mich in irgendwelchen Linklisten führt, werden im Normalfall Anrisstexte oder ähnliches mit angezeigt. Das ist in Ordnung und auch so gewollt, so lang der Link tatsächlich zum Original von mir führt.
  • Sollte ich mal ein selbst erstelltes Foto oder eine selbst erstellte Grafik (beides gekennzeichnet durch „(C) Henning Uhle“ oder ähnliches) in einem Artikel verwenden, so kann das Vorschaubild selbstverständlich mit verwendet werden.
  • Ohne Quellennachweis darf auch weiterhin nicht kopiert werden. Das hat sich auch durch das Leistungsschutzrecht nicht geändert und ist durch das Urheberrecht bereits geregelt.
  • Daran ändert sich auch nichts, nur weil mein Blog unter Creative Commons Lizenz läuft. Deshalb muss trotzdem das Urheberrecht beachtet werden. Und ich werde künftig jegliche Verletzung dessen anzeigen, öffentlich hier im Blog und durch die Verlinkung dann auch in sozialen Netzwerken und rechtlich.
  • Davon abgesehen, darf jeder nach Lust und Laune verlinken und Snippets bauen. Natürlich immer im Rahmen und unter Beachtung des Urheberrechts. Aber das sollte an sich klar sein.

Ich tauche bisweilen bei Google relativ weit oben in Suchergebnissen auf. Bei einer Larifari-Überschrift kommt dann niemand auf die Idee, bei mir vorbeizuschauen. Ist aber noch ein Snippet / ein Anrisstext vorhanden, sieht die Sache schon anders aus. Und deshalb finde ich die Kombination Link + Snippet gut und richtig, und deshalb darf das mit meinen Texten auch so gemacht werden.

Eine Empfehlung für Sie: Sie haben oben am Anfang dieses Artikels die Funktion „Seite als PDF“. Nutzen Sie diese, um sich ggf. rückzuversichern. Aber ich schreibe doch aufgrund des Leistungsschutzrechts keine Rechnungen oder mahne jemanden ab. So etwas passiert nur dann zukünftig, wenn man das Urheberrecht bricht.

Ich bin privater Blogger und kein Verlag. Trotzdem kann man das Urheberrecht beachten. Aber das Leistungsschutzrecht trifft nicht auf mich zu und ist in meinen Augen völliger Blödsinn. Und darum habe ich mich bei MediaInfo in einer Liste „#LSRfrei“ listen lassen.

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