Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Die Rechtsanwälte Kertas und auch ein Rechtsanwalt Dr. Stephan verschicken Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Das scheint häufig zu funktionieren. Die Abmahnungen kommen allesamt per Email zu den Empfängern. Das ist ungefähr so, als käme ein Bußgeld-Bescheid fürs Falschparken per Postkarte. Jedenfalls muss man ja mal kurz darauf hinweisen, was da im Moment wieder einmal los ist. Denn irgendwie macht sich da ziemlich viel Verunsicherung breit.

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten?

Stellen Sie sich mal vor, Sie erhalten eine Email mit einem solchen Betreff. Ein „Dr. Thomas Stephan“ oder auch „Rechtsanwälte Kertas“ kommen dann damit um die Ecke, dass von Ihrem Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung im Internet begangen wurde. Die Rede ist von der „illegalen Streaming-Plattform kinox.to“. Und „im Rahmen eines staatsanwaltlichen Auskunftsverlangen gemäß §113 TKG“ wurde mitgeteilt, dass man der Anschluss-Inhaber sei. Des Weiteren glänzt die Nachricht mit Links und einer Schadenersatz-Forderung.

Es wird gar ein Aktenzeichen genannt. Und überhaupt wirkt alles recht plausibel. Am unteren Ende winkt dann die Einfachheit: Ein Link namens „Abmahnung bezahlen“ öffnet eine höchst obskure Webseite, die mit den Daten des Email-Empfängers spielt. Mit viel Tamtam und Zauberei soll der Besucher in Angst und Schrecken versetzt werden. Natürlich will man damit zeigen, dass „der Abmahnende“ eh alles schon weiß und es sowieso keine Chance zum Widerspruch gibt. Schauen Sie mal, was es dazu zu erzählen gibt.

Zur Information

Also erst einmal zur Klarstellung: Sowohl die Webseite von Dr. Stephan als auch die der Kanzlei Kertas gibt es. Beide Seiten sehen sich sehr ähnlich. Ich werde die Seiten hier nicht verlinken, aber Sie finden sie. Unter anderem in diesem Artikel, der sich intensiv mit den Abmahnungen beschäftigt. Und dort ist zu lesen, dass diese Anwälte im amtlichen Anwaltsverzeichnis nicht zu finden sind. Und die Inhalte der Webseiten seien selbst Urheberrechtsverletzungen, da sie von anderen, echten Anwaltswebseiten kopiert wurden.

Überhaupt scheint das Alles ziemlich zusammen kopiert worden zu sein, wie man diesem Artikel einer Schweizer Anwaltskanzlei entnehmen kann. Alles in allem sehen die Informationen zu den beiden Webseiten recht dubios aus, weshalb ich mich im Zweifelsfall mit einem örtlich vertretenen Anwalt abstimmen würde. Vorschnell zu zahlen, kann hier nicht die Lösung sein. Aus diesem Grund wäre ich hier vorsichtig. Vielleicht ist es aber auch das Beste, dem Ganzen keinen Glauben zu schenken und die Email einfach zu löschen.

Es gibt noch eine dritte Anwaltskanzlei, die scheinbar mit dazu gehört. Seltsamerweise sind da auch Gesichter zu sehen, die bei den beiden obigen zu sehen sind. Die oben verlinkten Aufklärer vermuten zwar, dass diese dritte Kanzlei, die Kanzlei Komning, echt ist. Aber wieso tauchen hier diese Leute auf? Wieso heißt ein Mensch erst Enrico Komning, dann Thomas Stephan und dann wiederum Boris Berghof? Und was hat die AfD damit zu tun? Wem kann man hier über den Weg trauen? Deshalb empfehle ich ja, solche Schreiben nach Erhalt von fachkundigen Leuten analysieren zu lassen. Es ist unmöglich, dies selbst zu tun.

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