BKA – Neue digitale Erpressung unterwegs

Bestimmt haben viele in der Vergangenheit vom so genannten UKASH-Trojaner gehört. Der hat den Rechner gesperrt, sodass ein Arbeiten nicht mehr möglich war, und stellte eine dreiste Forderung in ein Popup mit einer vermeintlichen Warnung von Ermittlungsbehörden.

Nun ist eine neue Form der Schadsoftware unterwegs, und die sollte man beachten. Das Bundeskriminalamt hat hierzu eine aktuelle Warnung ausgesprochen.

Ukash

Zunächst einmal ist Ukash selbst nichts schlimmes. Es ist ein weltweit anerkanntes Zahlungsmittel. In Form einer Identifikationsnummer wird Ukash in 275000 Verkaufsstellen angeboten. Man kann mit Ukash weltweit auf tausenden von Webseiten bezahlen.

Da das System aber einfach und bargeldlos ist, werden hierüber immer wieder kriminelle Handlungen vorgenommen. Geldwäsche oder die oben genannte Erpressung mit der Sperrung des Computers sind Beispiele hierfür. In Deutschland ist daher Ukash und sein Pendant Paysafecard erheblich eingeschränkt.

BKA-Warnung

Eine solche Warnung vom Bundeskriminalamt bekommt man immer wieder mit. Alle paar Monate wird eine entsprechende Sau durchs virtuelle Dorf getrieben. Allerdings ist es tatsächlich so, dass es solche Erpressungswellen immer wieder gibt. Und von daher ist es wichtig, davor zu warnen. Denn das BKA ist ganz bestimmt nicht der Urheber dieser Meldung.

Die jetzige Erpressungswelle, davor warnt das BKA, erpresst mit dem bekannten Sperrvorgang und angeblich durch „strafbewehrte jugendpornografische Darstellung“. Außerdem wird die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen behauptet.

Freilich warnt das BKA davor, den dort geforderten Betrag von 100 € zu bezahlen. Natürlich erhält man durch die Zahlung – per Ukash oder Paysafecard – nicht die Kontrolle über den Computer zurück. Auch wenn man fürchterlich erschrickt, das Geld sollte man sich sparen.

Die BKA-Lösung

Ich kann erst einmal bestätigen, dass man das Risiko minimiert, sich diese Meldung einzufangen, wenn man den Computer aktuell hält. Das heißt, man nutzt automatische Updates für das System, man nutzt eine Antivirensoftware, die man regelmäßig scannen lässt und aktuell hält, man aktualisiert alle installierten Programme. Soweit gehe ich voll mit.

Das BKA schlägt aber vor, beim Auftauchen der Meldung zunächst einmal den Online-Test Botfrei zu besuchen. Dazu eine Preisfrage: Wie soll man das machen, wenn der Computer gesperrt ist? Selbst nach einem Neustart oder einem Start im abgesicherten Modus soll die Meldung erscheinen. Man könnte mit einer Live-CD starten, aber unbedarfte Nutzer werden hier wohl ihre Probleme haben.

Sicherer wäre es, wenn man sich eine CD „Desinfec’t“ besorgt. Es gibt bestimmt Leser der „c’t“ im Bekanntenkreis, die Ihnen die CD leihen oder den Scan gleich mit Ihnen gemeinsam durchführen.

Und was viel wichtiger ist: Nicht jede obskure Internetseite ist auch wirklich interessant, und nicht jede Email ist ernst gemeint. Man sollte mit Bedacht im Internet unterwegs sein. Und eben den Computer aktuell halten. Damit reduziert man das Risiko auf solchen Ärger.

Gern können Sie die Meldung des Bundeskriminalamtes auf seiner offiziellen Webseite nachlesen. Und dann überlegen Sie bitte einmal, ob Ihr System aktuell ist. Und damit meine ich nicht nur Windows-Computer. Ich meine auch Linux- und Apple-Systeme. Und nebenbei bemerkt: Viren und solchen Unrat, wie er oben beschrieben ist, kann man sich auch mit dem Handy einfangen. Also seien Sie besser wachsam.

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