Der wirksame Widerspruch gegen die Facebook-Richtlinien

Derzeit macht mal wieder ein Widerspruch gegen die Facebook-Richtlinien und Nutzungsbestimmungen die Runde. Das kann man gern mal so machen. So etwas macht ja seit ein paar Jahren immer mal wieder die Runde. Man erklärt sich halt nicht einverstanden mit irgendwas und beruft sich auf irgendwelche Dinge in irgendwelchen Gesetzen. Nun ja, manchmal reicht es eben nicht, ein paar Takte darüber nachzudenken. Was hat es also mit diesem angeblichen Widerspruch so auf sich?

Ich erkläre hiermit folgendes: heute <DATUM> in Reaktion auf die neuen Facebook Richtlinien. Gemäß den Artikeln l. 111, 112 und 113 des Strafgesetzbuchs, geistiges Eigentum, erkläre ich, dass meine Rechte an allen meinen persönlichen Daten, Zeichnungen, Bilder, Texte etc… nur bei mir liegen. Veröffentlicht auf meinem Profil ab dem Tag, an dem ich mein Konto erstellt habe. Die kommerzielle Nutzung erfordert vorher meine schriftliche Genehmigung !

Und so weiter und so fort. Diesen „Widerspruch“ haben Sie sicherlich auch schon von Ihren Kontakten gelesen. Mal kommt er in Textform daher, mal als Grafik. Und die Nutzer, die das so verbreiten, denken sich ernsthaft, dass das in irgendeiner Weise eine Relevanz hat. Man kann es nicht oft genug sagen: Die Facebook, Inc. ist Anbieter der Plattform Facebook und bestimmt die Regeln. Der Anbieter ist Hausherr und bestimmt die Hausordnung. Wem das nicht gefällt, soll doch bitte seinen Account bei Facebook löschen.

Wer sich in dem sozialen Netzwerk anmeldet und demzufolge dessen Dienste zu nutzen gedenkt, der muss die Nutzungsbedingungen und die Datenverwendungsrichtlinien akzeptieren. Will das jemand nicht, ist Nutzung des sozialen Netzwerks nicht möglich. Das muss jedem klar sein. Eine Verbreitung von solchen Einträgen ergibt absolut keinen Sinn. Wer sich auch immer so etwas ausschwitzt, sollte selbst einmal die Sinnhaftigkeit von solchen Texten hinterfragen.

Wer Facebook also nutzen will, muss die Bedingungen des Anbieters akzeptieren. Wer das nicht will, darf Facebook nicht nutzen. Vielleicht sollte man ja seine Privatsphäre-Einstellungen überprüfen, wenn man nicht will, dass irgendwer die Veröffentlichungen dort nutzt. Überhaupt sollte der eine oder andere darüber nachdenken, was man dort veröffentlicht. Wer damit nicht zufrieden ist, kann einfach seinen Account bei Facebook löschen. Und wie das geht, steht hier.

Aber einfach solche Nutzlos-Postings bei Facebook abzukippen, die eigenen Kontakte damit zu nerven und zu denken, dass nun alles gut wird, ist einfach nur Blödsinn. Wenn ich mich mit den Regeln nicht einverstanden erkläre, kann ich einen Dienst nicht nutzen. Wie beim Straßenbahn-Fahren: Wenn ich mich nicht damit einverstanden erkläre, nach dem Lösen eines Fahrscheins nicht auf den Sitz zu pinkeln, kann ich eben die Straßenbahn nicht nutzen.

Lassen wir doch bitte solche unsinnigen Einträge. Erstens sind die für Facebook selbst irrelevant, und zweitens hat man durch das Anlegen des Accounts eh schon alles akzeptiert. Das kann man auch gern nachlesen, wenn man mir nicht glaubt.

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