Drogerie Rossmann darf keine Schleichwerbung machen

Influencer Marketing. Wie ich es hasse, diesen Begriff zu lesen. Dieser Quatsch verbreitet sich wie ein Lauffeuer und bringt nun langsam Konsequenzen mit. Denn es gibt ein ganzes Bündel an Firmen und Anbietern, die mit so genannten Influencern zusammenarbeiten, die dann mehr oder weniger deutlich dem Publikum weismachen sollen, dass Produkt A oder Dienstleistung X nun so etwas sagenhaft tolles sei, was das Publikum unbedingt haben muss. Nun gab es für die Drogeriemarkt-Kette Rossmann ein paar auf die Finger. Und das müssen wir besprechen.

Schleichwerbung für Rossmann

Kennen Sie Posts bei Instagram, jener lustigen Bilder-Schubs-Bude, die zu Facebook gehört? Dort finden wir irgendwelche nichtssagenden Bilder und dazu beutelweise Hashtags. Also Begriffe mit Raute, wie zum Beispiel „#hurra“. Es sind aber nie nur ein, zwei dieser Tags, sondern eben meistens irgendwie dutzende oder so. Man will ja als Instagrammer gefunden werden. Und wenn jemand eine ganze Horde Leute hat, die ihr oder ihm folgen, ist man halt Influencer. Und die machen Werbung. Und zwar gehörig viel.

Nehmen wir einmal eine typische Influencer-Bildunterschrift bei Instagram. Da steht zum Beispiel >>#hurra #sommer #lifeisgood #ad #sun #summer #schwitzen #sonnenbrille<<. Sie sehen auf dem Foto zur Bildunterschrift eine fast nackte junge Frau, die sich mit Sonnenbrille auf einer Decke räkelt. Können Sie sich vorstellen, dass hier zum Beispiel eine Sonnenbrille beworben wird, die bei Rossmann erhältlich ist? Ja, das ist wirklich so. In Deutschland herrscht Kennzeichnungspflicht, sonst ist es Schleichwerbung. Und der Hashtag „#ad“ soll dieser Pflicht entgegen wirken, so die Ansicht.

Das sah aber das Oberlandesgericht Celle ganz anders. Eine solche versteckte Kennzeichnung ist absolut nicht ausreichend. Und wenn Rossmann noch einmal mit Influencern für seine Produkte wirbt, ohne den geschäftlichen Zweck der Werbung kenntlich zu machen, muss der Drogeriemarkt-Riese 250000 Euro Ordnungsgeld bezahlen. Es müsste doch ganz einfach sein: „Werbung“ in die erste Zeile der Bildunterschrift, dann sollte das in Ordnung sein. Alles andere ist halt – ich schrieb es bereits – Schleichwerbung.

Gute Produkte brauchen keinen Beschiss

Ja, ich sehe Schleichwerbung als Beschiss an. Wer ein gutes Produkt hat, muss das so nicht machen. Der beauftragt Blogger, Instagrammer oder sonstwen mit der Werbung, und die schreiben dann halt auch dran, dass es Werbung ist. Gut, Instagram hat eine Funktion eingeführt, bei der man einstellen kann, dass es sich um bezahlte Inhalte handelt. Aber unterm Strich sehe ich das einfach mal so, dass man nicht mogeln muss, um Werbung für die Produkte zu machen.

Ob das nun das „Aus für Influencer-Schleichwerbung“ ist, muss man erstmal abwarten. Jedenfalls hat die Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb gegen die Schleichwerbung bei solchen Instagram-Sternchen Früchte getragen. Und die bekommen auch die rund 20 Sternchen zu spüren. Denn auch sie müssen bei fehlender Kennzeichnung mit empfindlichen Strafen rechnen. Richtig so, denn Werbung ist OK, Schleichwerbung hingegen nicht.

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