Kommentare abonnieren mit der DSGVO

Hier im Blog kann jeder interessierte Leser die Kommentare abonnieren. Das sehen Sie unten im Kommentarbereich. Den habe ich ja jüngst auf DSGVO-Beine gestellt. Aber was ist denn mit dem Abonnement der Kommentare? Wenn Sie das nutzen möchten, müssen Sie mir ja auch Daten anvertrauen. Und so muss ich hier auch handeln. Sie merken unterm Strich, wenn Sie mit der ganzen Materie Bloggen und Webseite nicht ganz so vertraut sind, was man da alles beachten muss. Ich werde mal kurz erzählen, was mir aufgefallen ist und was passieren wird.

Kommentare abonnieren leicht gemacht?

Klar, es besteht immer die Möglichkeit, Kommentare per RSS zu abonnieren. Aber mal ehrlich: Wer sich mit RSS nicht auskennt, weiß auch nicht, wie man das macht. Deshalb habe ich den Kommentarbereich vor längerer Zeit erweitert. Das sehen Sie an „Möchten Sie Email-Benachrichtigungen erhalten?“. Dafür nutze ich das Plugin „Comment Mail“. Darüber können sich interessierte gern hier informieren. Dort ist auch zu finden, wie es einzustellen ist und all das.

Was soll ich sagen? Es läuft einfach. Das Plugin gibt es in zwei Versionen. Eine davon ist die Pro-Version. Ich habe bisher noch nicht festgestellt, dass diese für meinen popeligen Blog sein muss. Ich habe mittlerweile 234 Kommentar-Abonnements. Das war innerhalb von reichlich 1,5 Jahren. Ich kann also sagen, dass diese Möglichkeit akzeptiert wurde. Angefangen hatte es damals mit diesem Artikel.

Kommentare abonnieren im Sinne des Datenschutzes?

Jetzt steht ja die Datenschutz-Grundverordnung vor der Tür. Ich habe hier im Blog schon des Öfteren darüber geschrieben, wie man an diesem Schlagwort sehen kann. Und irgendwie ist mir doch dabei aufgefallen: Moment, Comment Mail sammelt doch auch Daten. Diese sind exakt folgende:

  • Freitext für Name (muss kein echter sein)
  • Eine Email-Adresse, an die die Kommentar-Benachrichtigungen zugestellt werden
  • Zeitpunkt der Aktivierung des Abos
  • Für welchen Artikel wurde die Kommentar-Benachrichtigung eingerichtet?
Optionen zum Kommentar-Abo in Comment Mail
Optionen zum Kommentar-Abo in Comment Mail

Die Daten entstehen, wenn Sie unten im Kommentarbereich einen Kommentar hinterlassen und dann darunter statt „no, do not subscribe“ ein „yes…“ auswählen. Ich wollte das Ganze noch auf Deutsch übersetzen, aber das klappt gar nicht so ohne weiteres, wie Sie am Bild erkennen können. Möglicherweise finde ich da Einstell-Möglichkeiten in den Konfigurationsdateien des Plugins. Aber ich denke, auch wenn man des Englischen nicht mächtig ist, kann man sich „yes“ und „no“ zusammen reimen. Und wenn von „all“ die Rede ist, könnte es auch klar sein, dass es sich um alle Kommentare handelt.

Haben Sie mit „yes“ bestätigt, dass Sie Kommentare abonnieren wollten, dann wird das bei mir in der WordPress-Datenbank in der Tabelle „pre_comment_mail_subs“ gespeichert, wobei „pre“ der Tabellen-Präfix der Datenbank ist. Der Datensatz umfasst:

  • Eine ID des Eintrags
  • Einen eindeutigen Key
  • Die ID des Kommentars aus der Tabelle „pre_comments
  • Die Übermittlungsoption, die Sie auswählen können
  • Vorname
  • Nachname
  • Email-Adresse
  • IP-Adresse

Und letzteres könnte zum Problem werden. Wie ich neulich im zuerst verlinkten Artikel schrieb, ist die Speicherung der IP-Adresse nicht so eine günstige Sache. Deshalb war es mir wichtig, ob sich dahingehend etwas tun wird. Und deshalb habe ich einfach mal gefragt, ob denn dieses an sich sinnvolle Plugin gemäß Datenschutz-Grundverordnung (im Englischen: General Data Protection Regulation GDPR) angepasst wird. Und der Entwickler bestätigte, dass dahingehend etwas passieren wird.

Was, wenn es nicht klappt?

Sehen Sie es mir nach, wenn ich die Möglichkeit, Kommentare abonnieren zu können, entfernen werde, wenn es nicht umsetzbar ist, die DSGVO damit einzuhalten. Glauben Sie mir, die Abmahner stehen schon Gewehr bei Fuß und scharren mit den Hufen. Natürlich werde ich versuchen, das Ganze sauber hinzubiegen. Vielleicht klappt ja auch diese Lösung. Wenn es aber keinen Weg gibt und auch kein alternatives Plugin eine DSGVO-konforme Möglichkeit, Kommentare abonnieren zu können, bietet, dann muss ich das hier entfernen.

Vielleicht fällt mir auch eine andere Möglichkeit ein. Sie werden es auf jeden Fall nicht erleben, dass ich hier mit sozialen Netzwerken die Kommentare einfange und irgendwo hin sende. Ebenso wird es nicht passieren, dass ich die Kommentar-Plattform Disqus einbaue. Es muss Alternativen geben. Denn die Datenschutz-Grundverordnung ist eine sinnvolle Veranstaltung. Unsere Daten sind ein hohes Gut. Deshalb müssen sie geschützt werden. Auch, wenn man „nur“ Kommentare abonnieren möchte.

2 Replies to “Kommentare abonnieren mit der DSGVO”

  1. Klasse Artikel, Henning!
    Datenschutz im Internet ist ja wohl eine Thematik, die wirklich jeden etwas angeht, auch wenn sich viele Leute damit nicht genug auseinandersetzen. Meinen Nerv hast du jedenfalls getroffen, viele der Formulierungen hier sind die gleichen, die ich auch verwenden würde. Sachlich und präzise und doch leicht verständlich. Hut ab, dieser Artikel kann sich wirklich sehen lassen.

  2. Hallo,

    vielen Dank für diesen hilfreichen Artikel!
    Darf ich fragen, ob Sie immer noch das erwähnte Plugin benutzen? Da gab es seit 4 Jahren keine Updates mehr. Ich würde meinen Usern gerne die Möglichkeit geben, Benachrichtigen zu erhalten, wenn jemand auf den eigenen Kommentare antwortet.

    Viele Grüße!

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