Massiver Ausbau des Einsatzes von Staatstrojanern geplant

Computer und Smartphones dürfen von Regierungen gehackt werden. Diese Erlaubnis soll nun nach einem neuen Gesetzesentwurf massiv ausgeweitet werden. Nach den Vorfällen der jüngeren Vergangenheit sicherlich eine gute Idee, oder? Was, Sie haben Ironie gefunden? Meinen allerherzlichsten Glückwunsch. Künftig soll es Behörden erlaubt sein, beim Verdacht auf alle möglichen Straftaten in Computer und Smartphones einzubrechen. Also nicht mehr nur bei schwerer Kriminalität wie bisher, sondern wegen erheblich geringfügigeren Gründen.

Mit Trojanern will man schlimmen Fingern auf die Spur kommen. Allein die Online-Durchsuchung soll gewaltig ausgebaut werden und auch bei Tatbeständen eingesetzt werden, die deutlich wahrnehmbar nichts mit „Gefährdungen von Menschenleben, ihrer Gesundheit und elementarsten Lebensgrundlagen“ zu tun haben. Man will zu diesem Zweck dann auch Messenger wie die klassische Telefon-Überwachung abhören, man will Computer durchforsten und all das direkt „an der Quelle“. Und man bindet sich das Feigenblatt der Vereitelung von Straftaten um.

Es hieß ja auch öfter mal, dass man den Einsatz des so genannten Staatstrojaners befürworten würde, um Terrorismus zu bekämpfen. Und dann passiert so etwas wie mit Anis Amri. Und man denkt nicht einen Schritt weiter. Technologie kann auch in falsche Hände geraten. Wir haben gerade die WannaCry-Sache erlebt. Das Zeug ging nachweislich der NSA verloren. Eine Ermittlungsbehörde. Und unsere Blitzmerker von den deutschen Ermittlungsbehörden wollen jetzt bei allem möglichen eine extra Software einsetzen. Das ist sicherlich eine tolle Idee, finden Sie nicht auch?

Angeblich würde man den Kram einsetzen, wenn es um Mord, Totschlag, Hochverrat, Steuerhehlerei, Geldfälschung, Computerbetrug, Wettbetrug und all so etwas geht. Aber seien wir doch einmal ehrlich. Der Weg zur allgegenwärtigen Überwachung ist dann tatsächlich gegeben. Und angeblich soll das Alles nur mit richterlichem Vorbehalt möglich sein. Aber wie würde das denn in der Praxis aussehen? Freitag Nachmittag wird dann der zuständige Richter, der 1000 andere Sachen im Kopf hat, mit solchen Dingen belästigt, sodass so etwas wohl in Zukunft sehr einfach durchgewunken wird.

Nein, Freunde, das kann es nicht sein. Man darf sich da als Bürger schon sorgen, was das Recht auf Privatsphäre betrifft. Denn wer weiß, ob nicht mal so nebenbei wegen eines unbezahlten Knöllchens der Computer und die Profile in den sozialen Netzwerken durchsucht werden? Grundrechte dürfen nicht verletzt werden. Und ich hoffe mal, dass solche Pläne mit einem entsprechenden Kreuz bei der Bundestagswahl honoriert werden. Ihr spinnt doch in euren Ministerien.

PDF zum Gesetzentwurf

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