Medienprivileg – Gilt die DSGVO überhaupt für Blogger?

In die ganze ausufernde Debatte rund um die Datenschutz-Grundverordnung kommt wieder ein ganz neuer Schwung. Denn es kommt nun der Begriff „Medienprivileg“ ins Spiel. Wenn man so will, können Blogger wahrscheinlich aufatmen und brauchen weniger Angst davor haben, mit Abmahnungen überzogen zu werden, wenn sie fair sind. Das ist bei Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht schon etwas anderes. Aber Blogger sollen sich erstmal – so der Rat, den ich las – an das Medienprivileg halten.

Was zum Teufel ist das Medienprivileg?

Ich habe zum ersten Mal den Begriff „Medienprivileg“ gehört oder gelesen. Mit diesem doch sehr erhaben klingenden Wort muss man sich mal kurz auseinandersetzen, um die Sache einordnen zu können. Hier greifen gleich verschiedene Rechtsvorschriften, nämlich:

  • Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes
  • §§ 5, 7, 9, 38a, 41 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes
  • Artikel 9 der Richtlinie 95/46/EG

Grob gesagt, handelt es sich beim Medienprivileg um die Sicherung der Pressefreiheit, die im Grundgesetz geregelt ist. Es soll verhindert werden, dass staatliche Einflussnahme und Ausforschung stattfinden können. Im Bundesdatenschutzgesetz werden durch das Medienprivileg Erhebungen, Verarbeitungen und die Nutzung personenbezogener Daten weitgehend von den selbstverständlich einzuhaltenden Datenschutzbestimmungen ausgenommen, wenn sie ausschließlich journalistischer / redaktioneller Art sind.

Im Pressekodex hat der Deutsche Presserat Regeln zum Umgang mit personenbezogenen Daten festgelegt. Damit obliegt der Organisation die Regulierung des Datenschutzes. Diese Regeln sind dann für die Medien bindend. Wer möchte, kann sich nun durch die gesamten Gesetzestexte durcharbeiten. Am Ende bedeutet das doch, dass anständige Medien den Datenschutz sowieso einhalten und damit eh nichts zu befürchten haben, wenn in einem Monat die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt. Ich würde darüber gern mal mit Ihnen diskutieren.

Und was hat das Medienprivileg nun mit Bloggern zu tun?

Als Blogger ist man gern mal Rechtstreitigkeiten ausgeliefert. Und wenn das passiert, dann wird der popelige, kleine Blog gern mal als „Medienerzeugnis“ angesehen. Insofern gilt also auch für Blogger die Pressefreiheit, wenn ich das so richtig sehe. Und wenn das so ist, dann steht auch bei Blogs die Pressefreiheit vor dem Schutz der personenbezogenen Daten. Das Medienprivileg sieht übrigens der Norddeutsche Rundfunk auch so.

Das Problem ist, dass einerseits die Grenzen zwischen Bloggern und Journalisten immer mehr verschwinden, aber andererseits die Rechtsprechung mit Bloggern nur bedingt etwas anfangen kann. Dennoch gilt: Wer meint, Persönlichkeitsrechte verletzen und Personendaten sammeln zu müssen, hat bisher rein rechtlich gesehen auch schon denkbar schlechte Karten. Und so müssen Blogger auch heute schon Rechte und Pflichten einhalten.

Es ist unterm Strich eben so, dass man so wenige Daten wie möglich und so viele wie nötig sammeln sollte. Für eine Kommentar-Benachrichtigung brauche ich nun einmal eine gültige Email-Adresse, aber bestimmt keinen Wohnort oder ein Foto. Für die Messung von Zugriffszahlen brauche ich den eigentlichen Zugriff, aber keine IP-Adresse. So kann man das Alles weiter spinnen. Es gilt also am Ende, dass man den eigenen Kopf schon einschalten muss.

Disclaimer

Achtung: Dieser Blogartikel ist keine Rechtsberatung! Im Rahmen meiner Arbeit als Blogger und hauptberuflicher Informatiker habe ich mich zwar intensiv mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und der DSGVO beschäftigt, ich bin jedoch weder Jurist noch Experte für den Datenschutz. Dementsprechend kann ich für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der von mir bereitgestellten Inhalte keine Haftung übernehmen.

Weiterführende Informationen

Insofern: Wir sollten uns nicht verrückt machen. Wer bisher schon den Datenschutz im Auge hatte, dürfte auch in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung ruhig schlafen können. Wer unruhige Nächte hat, hatte es bisher auch nicht so eng genommen mit dem Datenschutz. Allerdings sollten diese Blogger sich dann ganz prinzipiell hinterfragen.

Auch Blogger müssen den Schutz der personenbezogenen Daten gewährleisten. Das fällt nicht einfach durch die Datenschutz-Grundverordnung vom Himmel. Mit der Verordnung wird das Bundesdatenschutzgesetz, was bisher als Rechtsvorschrift galt, in einen europäischen Rahmen gebracht und präzisiert. Daran ändert auch kein Medienprivileg etwas. Denn ehrlich: Fairness geht über alles.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert