Sammelwut gestoppt: Vorratsdatenspeicherung beendet

Die Speicherung der Verbindungsdaten aus Email, Internet und Telefon ist unverhältnismäßig, weil weder die Datensicherheit gewährleistet ist noch die Verwendung der gewonnenen Daten begrenzt ist. So hieß es gestern aus Karlsruhe, als das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingesammelt wurde.

Schwer bemängelt wurde die Tiefe des Scannings. „Bis in die Intimsphäre“ gehe die jetzige Form der Datenspeicherung.

Das Bundesverfassungsgericht kippt die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten aller Bundesbürger ohne jeden Verdacht. Alle bisherigen Daten müssen sofort gelöscht werden. Allerdings ist die Speicherung grundsätzlich möglich – unter strengen und transparenten Voraussetzungen.

Sofort werden Stimmen aus der Regierungskoalition laut, die die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auffordern, umgehend ein neues Gesetz vorzulegen.

Ohne konkreten Verdacht darf jetzt die Vorratsdatenspeicherung nicht mehr angewendet werden, da diese das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses verletzt. Dies sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Papier.

Unter anderem könne durch diese Speicherung je nach Nutzung des jeweiligen Gerätes sogar ein Bewegungsprofil erstellt werden. Aus diesem Grund sind die Regelungen als nichtig anzusehen. Die dazugehörigen Daten müssen umgehend gelöscht werden.

Trotz dass durch das Urteil gefallen ist, brechen keine Beifallsstürme in der Telekommunikationsbranche aus. Die Unternehmen erwarten ein abgeändertes oder neues Gesetz, was die Kosten weiter nach oben treiben wird.

Es geht schlußendlich um die Frage, wer wann mit wem kommuniziert hat. Es handelt sich allerdings nicht um Inhalte, sondern ausschließlich um Verbindungsdaten.

Bei Telefonaten werden die Telefonnummern, Datum, Uhrzeit und Dauer der Gespräche aufgezeichnet.

Spricht ein Nutzer über das Handy, kommt auch der Standort des Anrufes bei Beginn des Telefonats hinzu. Dieser lässt sich anhand des Sendemastes, der die Verbindung zum Netz herstellt, in etwa feststellen, da das Mobilfunknetz in Zellen gegliedert ist. Bei SMS wird auch der Sende- und Empfangszeitpunkt erfasst.

Im Internet hat jeder Nutzer eine eindeutige IP-Adresse, die er gewöhnlich von seinem Internetanbieter zugewiesen bekommt. Der Anbieter muss diese Adresse ebenso speichern wie den Anschluss für die Verbindung, die Uhrzeit und Dauer der Sitzung, allerdings nicht die aufgerufenen Internetseiten.

Bei Emails werden die Adressen aller Beteiligten sowie der Zeitpunkt des Versands gespeichert. Auch hier werden die Inhalte nicht in Betracht gezogen.

Die Anlagen, die diese Daten speichern sollen, müssen von den Unternehmen angeschafft werden. Der Verband eco bezifferte die Kosten hierfür auf über 300 Millionen Euro. Und die Vorratsdatenspeicherung muss unabhängig von etwaigen Abrechnungsdaten erfolgen. So kämen in den letzten 6 Monaten 19 Terabyte Daten zusammen – das entspricht 4,85 Milliarden Seiten Text im DIN-A4-Format.

Jetzt fordern die Unternehmen Schadenersatz. „Wir sind der Meinung, dass die Bundesregierung uns – den Telekomunternehmen – das bezahlen muss“, sagt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, in dem vor allem die Konkurrenten der Deutschen Telekom versammelt sind.

Der Verband geht außerdem davon aus, dass die jetzt angesprochenen Daten innerhalb der Vorratsdatenspeicherung zwar gelöscht werden müssen. Allerdings werden genau die gleichen Daten wohl kurze Zeit später wieder eingesammelt, wenn das vermutete neue Gesetz dann in Kraft tritt.

Das Gesetz geht auf eine Richtlinie der EU zurück. So lang diese nicht gekippt wurde, muss Deutschland nachbessern. Aus diesem Grund sehen die Anbieter weitere Ausgaben auf sich zukommen. Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Sicherheitsniveau bringt es mit sich, dass die Kosten dieser Maßnahme für die Internetwirtschaft dramatisch ansteigen, so eco-Vorsitzender Michael Rotert. Andernfalls seien viele vor allem mittelständische Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet.

Damit ist dies die zweite Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach dem Grundsatzurteil zu Hartz IV, die besagt: „Leute, so geht’s nicht“.

Quelle der Information: n-tv – Karlsruhe stoppt Vorratsdatenspeicherung

 

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