Urheber werden instrumentalisiert

Florian Wagenknecht, Autor beim Blog “Recht am Bild” hat einen merkwürdigen Beitrag verfasst, auf den ich mich einmal beziehen möchte. Mir kommt der Beitrag so vor, als würde er den “gemeinen Urheber” instrumentalisieren, um Abmahnungen zu rechtfertigen.

Sein Beitrag (Quellennachweis am Ende des Beitrags) beginnt erst einmal mit einem übergroßen Stiefelette-Schuh, der einen Menschen scheinbar erdrücken möchte. Super Sache. Er schreibt dann vom Abmahnwahnsinn, der von den Medien aufgebauscht wird.

Ein wenig Sarkasmus lässt er mitschwingen, weil der Urheber als böser Abmahner hingestellt wird, der noch dazu allein gelassen wird. Und hier muss man als Leser und ggf. auch als Betroffener Farbe bekennen und innehalten. Und dann muss man sich räuspern und einfach mal ein paar Worte dazu schreiben.

Herr Wagenknecht, nicht der Urheber wird als böser Abmahner hingestellt. Es sind die Verwerter, die man als solche bezeichnen kann. Niemand möchte dem Urheber die Butter aufs Brot verweigern. Niemand möchte, dass – wie in meinem Fall – Binsar Bakkara eine einmalige Zahlung auf sein Foto erhält, das dann tausendfach kostenpflichtig verteilt wird und im Nachhinein noch mit 300 Euro pro angeblicher Urheberrechtsverletzung + Unsinnskosten für die Kanzlei KSP vergoldet wird. Binsar Bakkara in meinem Fall soll mit seinen Fotos gut leben können. Ob ihm dies die Associated Press ermöglicht, kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls wird wohl Associated Press (in Deutschland vertreten durch DAPD) pro Foto eine richtig gute Einnahmequelle haben.

Also, Herr Wagenknecht, ich schaue mal, ob im Beitrag tatsächlich der Urheber oder der Verwerter gemeint ist. Also weiter im Text.

Herr Wagenknecht nimmt dann unter der Teilüberschrift “Kostenlast für den Abgemahnten auf unter 100 Euro senken” zwei Interviews von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum Anlass zu behaupten, dass Urheberrechtsverletzer sich nun keine großen Sorgen mehr machen müssen. Man erhielte wohl jetzt offene Türen und Tore. Und man braucht sich nicht mehr “rechtstreu” zu verhalten.

Wir, die bösen Urheberrechtsverletzer, wir bösen Verbrecher des Internets – jubeln also jetzt auf. Florian Wagenknecht behauptet allen Ernstes, dass hier ein “lizenzanaloger Schaden” in Höhe von 20 Euro nur noch anfallen würde. Und zwar für diejenigen, die “wissentlich fremde Bilder oder andere geschützte Werke” nutzen. Und schon sind wir bei meiner Litanei mit der DAPD und der KSP und bei Jochen Overbeck. Der, lieber Herr Wagenknecht, hat in seinem Blog auf ein duschendes Wasserschwein verlinkt. Und dafür wollte die Anwaltskanzlei KSP 450 Euro haben, davon 300 Euro für die DAPD. Und Jochen Overbeck ist aus der Branche, nämlich Musikjournalist, also kein x-beliebiger und verbrecherischer Privatblogger. Er kennt sich also in der Branche aus. Trotzdem ist er in die DAPD-Falle getappt.

Das Problem ist das “wissentlich”. Weder Jochen Overbeck bei dem Wasserschwein noch ich bei dem Merapi wussten davon, dass es sich bei dem jeweiligen Foto um ein DAPD-Bild handelt. In meinem Fall kann ich mit Fug und Recht behaupten, dass das bewusste Merapi-Bild auf x-beliebigen Webseiten enthalten war, ohne dass ein Copyright angegeben war. Ich hätte in meinem Fall gar nicht wissen können, wer der mögliche Ansprechpartner gewesen wäre.

Und dann kommt der Herr Wagenknecht mit der Anwaltskanzlei Seiler um die Ecke. Die sollen recht bekannt sein, was Abmahnwahn und dergleichen angeht. Er schreibt (Achtung, Zitat!):

Dem Anwalt bleiben auf RVG-Basis wohl selten mehr als 30 Euro netto[…] Der Urheber muss also erst einmal einen Anwalt finden, der sich bei einem so niedrigen Streitwert die Mühe macht, das Mandat überhaupt anzunehmen.

Und wieder falsch. Es geht hier wieder nicht um die Urheber. Denn – ich wiederhole mich da gern – die sollen in jedem Fall ihre Leistung honoriert bekommen. Und die Rechteverwerter haben ja ihre festen Verträge mit Anwaltskanzleien, sodass wir hier über eine Art Abmahn-Flatrate reden können. Unterm Strich haben wir da mehr als die gemutmaßten 30 Euro. Und ich bringe noch eins der tollen Aussagen von Florian Wagenknecht als Zitat:

Der Urheber ist auf sich allein gestellt und die Abmahnung wird oftmals schon daran scheitern, dass man ohne Anwalt gar nicht so einfach an die Daten des Verletzers kommt.

Auch wieder falsch. Es besteht Impressumspflicht. Wer kein Impressum hat, macht sich im schlimmsten Fall strafbar. Und im Impressum muss eine ladungsfähige Anschrift stehen. Wieso kann ein Urheber da nicht einfach ablesen?

Und dann sind wir auch schon bei der grandiosen Aussage, dass der Schutz des geistigen Eigentums auf der Strecke bleibt. Es gibt unzählige Abhandlungen im Internet, die darüber berichten, dass es das Gut “geistiges Eigentum” nicht gibt. Ich möchte gar nicht so weit gehen, lieber Florian Wagenknecht. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass eine Webseite “Recht am Bild” sich dann mit Bildern befassen sollte. Wo ist da bitte geistiges Eigentum? Das würde ja bestehen, wenn sich der Fotograf etwas dabei gedacht hat. Ein Fotokünstler würde das tun. Aber Binsar Bakkara hat eben nur das Foto gemacht. Ohne die Arbeit zu schmälern, ist es doch so, dass er den Merapi nicht inszeniert hat. Der Merapi war als Berg schon vor Binsar Bakkara an dieser Stelle. Und als Vulkan liegt es in seiner Natur, von Zeit zu Zeit Aschewolken herauszuspucken. Also kann man nicht von geistigem Eigentum sprechen.

Herr Wagenknecht führt dann auch noch aus, dass Verletzer privilegiert werden, da Rechtsverstöße bagatellisiert und wirtschaftlich unattraktiv gemacht werden sollen. Und da haben wir die Krux. Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen, das ist eine Wirtschaftskomponente. Und so lang die Verwerter mit Urhebern gleich gesetzt werden und diese Wirtschaftskomponente fest einkalkulieren, wird wohl die Diskussion um den Abmahnwahn weitergehen.

Er bringt aber noch einen mehr, der Herr Wagenknecht. Er bringt Rechtsanwalt Seiler in Position, der vollmundig tönt, dass bei vielen der Eindruck vorherrsche, dass alle Inhalte im Internet “kosten- und rechtsfrei” seien. Nein, so ist das bei den wenigsten. Ich schreibe nicht noch einmal etwas zu Urhebern, sondern verweise einfach mal auf ein paar Absätze drüber. Wie Florian Wagenknecht verweist auch Rechtsanwalt Seiler auf das österreichische Urheberrecht. Das führt doch aber zu nichts, denn Österreich – man stelle sich vor – ist ein eigenständiges Land mit eigener Rechtsprechung.

Alles in allem handelt es sich bei dem Artikel von Florian Wagenknecht um ein sehr tendenziöses Werk. Hier werden Urheberrechtsverletzungen quasi als Straftat hingestellt, wohl wissend, dass dieses Thema sehr sensibel behandelt werden sollte. Es geht nicht darum, irgendwelche Arbeit zu schmälern. Da aber die meisten Abmahnungen über Verwerter kommen, sollte Herr Wagenknecht wohl lieber über ein Verwerterrecht philosophieren.

So, wie der Artikel geschrieben ist, instrumentalisiert Wagenknecht die Urheber. Ich würde mich nicht instrumentalisieren lassen. Und ich bin als Autor eines Blogs ja auch ein Urheber.  Die Kausalkette mag vom Grundsatz her richtig sein (Wenn der Schadenersatz durch eine 100-Euro-Kostennote ersetzt wird, lohnt es sich für einen Urheber nicht, eine Abmahnung auszusprechen.), aber allein zu unterstellen, dass ein Urheber eine Abmahnung als lohnenswert ansieht, verfehlt den Standpunkt vieler Urheber. Abmahnungen lohnen sich im Allgemeinen ja eh nur für Verwerter. Also sollte Herr Wagenknecht vielleicht Korrektur lesen.

Und was mir heute den ganzen Tag schon auffällt: Meine Freunde von der DAPD und der KSP haben den freien Journalisten Jens Weinreich abgemahnt. Irgendwie ist mir so, als ob die KSP nun langsam einen Lernprozess durchlaufen muss. In den Kommentaren zum Beitrag finden sich auch Einträge von Wolfgang Zehrt, Geschäftsführer der DAPD. Und erst hier bei Jens Weinreich stellt man fest: Es werden und wurden unzählige Leute abgemahnt. Viele Abmahnungen waren grundlos und gingen auf „Dummfang“ aus. Und es formiert sich energischer Widerstand gegen diese Anwaltskanzlei. Ich empfehle Ihnen den Weg zum Beitrag (Link am Ende des Artikels).

Informationsquelle:

4 Replies to “Urheber werden instrumentalisiert”

  1. Entschuldigung wegen aus “Versehen”

    Weils mich interessiert, habe ich mal weiter geschaut und es scheint so, als habe dapd auch die Fahndung nach Bildrechte-Verletzern/Bilderdieben optimiert.
    Da gibt es den Service von Photopatrol.de.
    Illegale Bildnutzungssuche mit Anwaltsanschluß
    Schaut man sich die Anschrift an, dann landet man wo?
    Just da wo auch dapd sitzt: Reinhardtstr.52, 10117 Berlin.
    Schön, wenn man so mitbekommt wem die von Steuerzahlern finanzierte Förderung zunutze kommt: Entwickelt wurde das Monitoring-System in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut HHI und wird durch ein Förderprogramm der Bundesregierung (ZIM-Projekt) unterstützt. (Steht in einer der Pressemitteilungen).
    Toll, dass es jetzt mal so richtig los geht und sich eine Nachrichtenagentur um die Kleinkriminellen im Netz kümmert.
    Das konnte ja so nicht weitergehen.
    Und da die Nachrichtenagtur das allgemeine Bild über das Gesindel im Netz maßgeblich bestimmen kann, durch die Beiratsbesetzung Zugriff auf politische Kreise hat, durch die Investorenhistorie ingesamt bestens vernetzt ist, wird es wohl kaum ein entkommen geben.
    Die Deutschland AG ist wieder aktiv.
    Schönes, neues Wirtschaftswunderland.
    Ein Paradies für Investmentmanager.
    Bitte zahlen Sie vor dem ausschalten des PCs mit Kreditkarte an der Online-Kasse …

    Derzeit sind es nur unbestätigte Gerüchte, aber angeblich soll bei dapd und ihren Töchtern ein Entschuldigungsautomat in Entwicklung sein. Der verschickt dann die Entschuldigung an jeden Abgemahnten, der in seinen Blogs mehr als 1.000 Klicks bekommt. Gegen Bezahlung einer geringen Aufwandsentschädigung gibts eine Pressemeldung als Add-On.

    Eins ist sicher: Morgen gehts schneller, einfacher, optimierter. Dann brauchts auch keine PR-Leute mehr, die sich angestrengt bemühen.

    (Wegen der ungeklärten Nutungsrechte für eine Smiley-Darstellung, verzichte ich auf die Nutzung. Ich will ja nicht, dass irgendwann dieses Blog von ambitionierten Anwälten abgemahnt wird.)

  2. Als Seminprofessioneller Fotograf beschäftige ich mich selbst viel mit Urheberrecht, das kann ich Ihnen auch einmal anraten.
    Ich glaube Sie haben gar keine Ahnung, was es heißt, als Urheber seine Rechte zu wahren. Haben Sie mal versucht bei großen Videoportalen oder Verkaufsplattformen an denjenigen zu kommen, der ihr Bild nutzt? Ohne Anwalt eine Katastrophe. Da hilft auch ihre gelobte „Impressumspflicht“ nichts.

    Ich finde es auch sehr interessant, dass sie selbst zugeben, dass es OK ist, wenn man ein Bild nutzt, dass „auf x-beliebigen Webseiten enthalten war, ohne dass ein Copyright angegeben war. Ich hätte in meinem Fall gar nicht wissen können, wer der mögliche Ansprechpartner gewesen wäre.“ Sie wissen also nicht, dass ein Copyright-Vermerk gar nicht notwendig ist? Ich habe mal Stichpunktartig nach einem Bild von mir im Internet gesucht und habe es 243 Mal gefunden. Sie wollen mir also erzählen, dass da nicht „wissentlich“ mein Bild verwendet wird? Die wissen sehr wohl, dass das nicht „ihr“ Bild ist.

    Und warum sie immer auf die Verwerter abstellen versteht ja auch keiner. Bin ich als Urheber Verwerter? Nicht im geringsten. Wenn ich ein Bild an einen „Verwerter“ verkaufe dann behalte ich meine Rechte, falls sie das nicht wissen sollten. Außer ich „verkaufe“ diese mit. Aber wozu? Also sorge ich selbst dafür, dass ich die Leute mal zurechweisen muss, die meine Bilder nutzen. Es geht ja nicht immer um Geld, aber wenn da 243 Leute mein Bild – z.T. großflächig auf Websiten – nutzen, dann will ich doch auch zumindest mal genannt werden. Zur Not muss man da mal den Anwalt einschalten, sonst wird man ja nicht für voll genommen.

    Und wenn Sie glauben, dass Österreich nichts mit Deutschland zu tun hat, dann leben sie wahrcheinlich auf dem Mond. Lesen Sie mal aktuelle Debatten ums Urheberrecht oder verfolgen Sie die Entscheidungen von Europagerichten. Komisch, dass da einheitliche Richtlinien und Regelungen bestehen und auch immer wieder verglichen wird, wie es in anderen Ländern abläuft.

    Als letztes möchte ich (erneut) mal nahelegen, das Urheberrecht zu lesen. Insbesondere den 106. Ich zitiere, damit sie sich nicht die Mühe machen müssen:

    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Ich habe ja schon viele interessante und wissenswerte Artikel von Ihnen gelesen. Aber wenn ich diesen Artikel lese, dann muss ich nur den Kopf schütteln :(

    1. Hallo Martin,

      erst einmal danke für den ausführlichen Kommentar. Auf diesen möchte ich gern antworten, da Sie mich direkt ansprechen.
      Sie unterstellen also, dass ich keine Ahnung hätte. Im Laufe der Urheberrechtsdebatte habe ich mir aber einiges an Ahnung angeeignet. Es lohnt sich da wirklich, mal genauer hinzuschauen.

      Martin, Ihnen als Urheber wird es tatsächlich schwer gemacht, zum Recht zu kommen. Nach allem, was ich bisher weiß (und durch das Studium von Meinungen von Urhebern, Nutzern, Verwertern und Abmahnern ist das nicht allzu wenig), kann ich behaupten, dass der eigentliche Flaschenhals der Mittelsmann, also der Verwerter, ist. Es gibt nicht wenige Urheber (wie Sie sicher wissen, gehöre ich auch dazu), die ihr Schaffen ohne Verwerter durchziehen und alles andere als erfolglos dabei sind. Sowohl beim Anerkennen der Rechte noch beim monetarisieren. Dass beim Durchsetzen von Rechten die ganze Sache einen – sagen wir – erhöhten Schwierigkeitsgrad erlangt, ist unbestritten.

      Sie schreiben, ich fände es OK, wenn ein Bild ohne Copyright-Hinweis benutzt wird. Hierzu möchte ich gern folgenden Hinweis geben: Zu Beginn des Beitrags finden Sie ein Bild. Es handelt sich um ein frei verfügbares Foto. Die Copyright-Bestimmungen sagen aus: „You are allowed to copy, distribute, transmit the work and to adapt the work. Attribution is not required. You are prohibited from using this work in a stand alone manner.“ Auf gut deutsch: Ich darf das Bild benutzen, wie ich es gern möchte, außer dass es allein stehend unter meinem Namen vermarktet wird. Ich muss nicht einmal eine Herkunft angeben. Ich gebe sie aber an, um dem Portal mehr Bekanntheit zu verschaffen.

      Was ich damit ausdrücken will, ist: Bei einem Bild, bei dem kein Copyright-Hinweis vorliegt, gehe ich davon aus, dass in etwa solche Bestimmungen vorliegen, wie ich sie eben genannt habe. Und nochmal: Bei dem Foto auf der Quelle, wo ich es gefunden habe, stand kein Hinweis.

      Ich gehe davon aus, da Sie so frontal und offensiv kommentiert haben, dass Sie Ihre Fotos ordnungsgemäß kennzeichnen lassen. Ich gehe davon aus, dass bei jedem Foto als Copyright-Hinweis zu finden ist: „© Martin XYZ, “ Ist dem nicht so, dürfte man das Foto nicht einmal verlinken (sprich: Quelltext mit korrekter img-source-Quellenangabe). Soll das gewollt sein, können Ihre Fotos ja gar nicht bekannt werden und somit den Marktwert steigern.

      Sind Sie sicher, dass Sie nicht für voll genommen werden, wenn Sie den Urheberrechtsverletzer freundlich dazu auffordern, die Verletzung zu korrigieren? Ich kenne niemanden, der dies nicht machen würde. Und aufgrund der Vernetzung stehe ich mit allerhand Leuten in Kontakt. Mein Eindruck ist, dass viele Urheber dann mit Kanonen auf Spatzen schießen.

      Wie gesagt, das Gros befolgt das Urheberrecht. Und ich denke, irgendwo hätte ich im Urhg gelesen, dass eine Kennzeichnungspflicht besteht. Hier kann ich mich täuschen, aber ich befolge Ihren Rat und mache mir keine Mühe. Ich glaube, so schafft man herrlich verhärtete Fronten. Martin, ist das Ihr Anliegen?

      Und ist es unbedingt das Anliegen eines Urhebers, einen Verletzer hinter Gitter zu bringen oder mit Geldstrafen zu belegen? Mir als Urheber wäre in erster Linie Genüge getan, wenn mein Name genannt oder auf mich als Quelle verlinkt wird. Sollte das nicht erfolgt sein, bittet man um Änderung des Umstands. Sollte das nicht fruchten, droht man mit Konsequenzen. Und erst dann kommt es zu Konsequenzen.

      Wer aber mit § 106 Urhg um die Ecke kommt, der kümmert sich auch nicht im Geringsten um den Härtegrad von Fronten. Nicht falsch verstehen, ich kann Ihre Beweggründe verstehen. Aber den Ton, den Sie an den Tag legen, um mir das Urheberrecht zu erklären, den kann ich nicht nachvollziehen.

  3. Hallo Herr Uhle,

    es tut mir leid wenn sie persönlich verletzt sind und es soll ja nicht gegen sie als Person gehen, aber wenn sie einen solchen Artikel schreiben, dann müssen sie auch damit rechnen, dass ich als jemand, der von diesem Schlamassel betroffen ist, sich ebenso mal auslässt. Insbesondere wenn so viel falsches aufgeführt wird, dass aber schön das Kernproblem aufführt. Denn meine Arbeit wird geschmälert und um an einen „Ausgleich“ für meine Arbeit zu kommen muss man sich im Moment einiges anhören.

    Denn eben Ihre Ansicht ist leider die total falsche.
    „Bei einem Bild, bei dem kein Copyright-Hinweis vorliegt, gehe ich davon aus, dass in etwa solche Bestimmungen vorliegen, wie ich sie eben genannt habe. Und nochmal: Bei dem Foto auf der Quelle, wo ich es gefunden habe, stand kein Hinweis.“
    -> wieso ziehen sie solche Schlüsse. Viel eher sollte Sie davon ausgehen, dass ein Bild ohne Hinweis gerade nicht genutzt werden darf. So ist es der Regelfall und auch gesetzlich verankert. Man muss gerade keinen Hinweis angeben. Wozu auch – es ist ein fremdes Bild und man nimmt nicht einfach fremde Bilder ebenso wenig wie, dass man andere fremde Sachen nutzt oder an sich nimmt, ohne zu fragen. Sie zeigen damit genau das auf, was (moralisch) falsch läuft, dass sie es schlichtweg nicht wissen (sich aber trozdem so darüber echauffieren) und geben es auch noch offen zu.

    Um mit Bildern bekannt zu werden und den Marktwert zu steigern müssen diese nicht im Internet von jedem x-beliebigen genutzt werden dürfen. Da gibt es ganz andere Wege – bzw. wenn jemand ein Bild so toll findet darf er es kaufen oder auf das Bild verlinken (die Seite wo es zu finden ist), nicht aber bei sich einbinden. Dann ist auch das Problem behoben, dass das Bild auf hunderten von Seiten zu finden ist und keiner mehr weiß, von wem es eigtl. ist – wie sie selbst so schön schreiben.

    Und die verhärteten Fronten sind leider durch solche Artikel wie der von Ihnen geradezu heraufbeschworen. Sie setzen den Urheber genau so dem Verwerter gleich, obwohl sie es so anprangern. Ebenso wie sie eingestehen, dass man als Urheber schwer an sein Recht kommt müssen sie doch auch eingestehen, dass es genau deswegen notwendig ist, den Anwalt zu nehmen. Und der kostet numal Geld auf dem ich nicht sitzen bleiben möchte. Denn neben Geld kostet das auch noch Zeit und Stress. Gut, ich könnte mir das auch sparen aber dann kann ich irgendwann einpacken.

    Und ja, viele Seiteninhaber reagieren nicht einmal auf eMails oder Briefe. Je größer die Seite desto eher bekommt man gar keine Antwort oder nur nach Motto: interessiert mich nicht. Und wenn ich dann den Anwalt einschalten muss ist das Geschrei groß – weil man ja wieder Opfer vom Abmahnbösewichten ist. Das ist ein Teufelskreis in dem ich als Urheber bisher immer mehr das Nachsehen habe.

    Ich will ja ebenso nicht sagen, dass es immer koscher abläuft. Wo eine Geldquelle ist da müssen dies immer irgendwelche Leute ausnutzen, siehe KSP wie sie so schön anführen. Dass dagegen was getan werden muss finde ich auch gut – aber bitte nicht dahingehend, dass es noch schlimmer wird als eh schon ist.

    Auch wegen dieser Kanzleien jede (berechtigte) Abmahnung meinerseits unter den Abmahnwahn zu fassen – was leider geschieht und auch vor Gericht argumentiert wird – ist nicht mehr schön. Gäbe es nicht so viele Leute die glauben, dass sie auf der „richtigen“ Seite sind (weil ich als böser Abmahner ja im unrecht bin), wenn sie fremde Bilder nutzen, dann müssten diese auch nicht abgemahnt werden.

    Und wenn Sie sagen, der Großteil befolgt das Urheberrecht kann ich dem nicht folgen. Das kann ich aus persönlicher Erfahrung berichten, aber man fndet auch im Netz bei Statistiken grausame Zahlen. Selbst wenn man nur 50% der Abmahnungen als „berechtigt“ ansehen möchte ist dies erschreckend.

    Den 106 muss man ja manchmal aufführen, gerade wenn die Leute penetrant behaupten, sie hätten nichts zu befürchten. Oder wie sie glauben, auch noch im Recht zu sein. Sie wollen den „Dieb“ nicht als solchen darstellen, weil es ja angeblich so harmlos ist. Genau das ist es aber nicht.

    Und die Leute wundern sich dann allen ernstes auch noch, wenn sie verlieren… und ihrem Anwalt am Ende mehr zahlen müssen als wenn sie auf meine freundliche Bitte um Kennzeichnung oder (bei Nichtbeachtung) auf meine Abmahnung sofort reagiert hätten.

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