Youtube und Gema: Dieses Video ist in deinem Land verfügbar

Sie kennen das: Bei Youtube ein Video anschauen wollen, was aufgrund von Musik unter GEMA-Flaggen in Deutschland blockiert ist. Aber das ist nun vorbei. Das Video-Portal von Google Youtube hat sich mit der deutschen Musik-Verwertungsgesellschaft über einen Vertrag geeinigt. Damit ist ein jahrelanger Rechtsstreit zu Ende. Und wir fragen uns nun, was wir mit der ganzen Zeit anfangen, die wir übrig haben, weil wir nicht mehr nach Musik-Videos ewig lange suchen müssen.

Also es ist so: Videos, die bei Youtube landen und Musik von Künstlern enthalten, die Mitglied in der GEMA sind, wurden in den letzten Jahren blockiert. Man hat einen Hinweis eingeblendet, dass sich Youtube und GEMA nicht einigen konnten. Nun wurde aber eben so eine Einigung erzielt, sodass Youtube-Nutzer wieder ihrer Musik auf der Plattform frönen können. Auch aus Deutschland, ohne dass wilde Proxy-Einstellungen verwendet werden müssen. So nach und nach sollen die Videos alle freigeschaltet werden.

Noch ist nicht bekannt, wie sich die beiden Parteien nun geeinigt haben. Großen Streit gab es ja darum, wie vergütet werden soll. Youtube wollte die Künstler an den Werbeeinnahmen beteiligen, die GEMA wollte eine Vergütung pro Aufruf. Fakt ist, dass eine Einigung erzielt wurde. Und Fakt ist, dass die Künstler bezahlt werden, wenn ihre Musik über Youtube abgespielt wird. Und Fakt ist ebenfalls, dass nun nach und nach alle Nutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wieder vollständig auf ihre Musik zugreifen können. Allerdings herrscht keine Rechtssicherheit.

Mit der GEMA ist es wie mit der VG Wort, in der ich organisiert bin. Den Künstlern steht nun einmal eine Vergütung zu, so wie Autoren auch eine Vergütung zusteht. Wie die am Ende abgerechnet wird, ist erst einmal nebensächlich. Wenn aber ein Kanal wie Youtube Musik ausstrahlt, muss nun einmal eine Vergütung fließen. Ich glaube, darüber gibt es relativ wenig Diskussionspunkte. Nun ist es als positiv zu sehen, dass die beiden Parteien nicht mehr darauf warten, bis ein Gericht über die Berechnung der Vergütung entscheidet, sondern man sich auch so geeinigt hat.

Es heißt allerdings auch, dass es sich um eine freiwillige Zahlung handelt. Und die dürfte natürlich unter der GEMA-Forderung liegen. Allerdings wird es eine rückwirkende Vergütung ab 2009 geben. Und wahrscheinlich war das dann der Grund für die Einigung. Wie dem auch sei, für die Nutzer heißt das am Ende, dass sie wieder nach Herzenslust Musik bei Youtube abspielen können. Es wird etwas dauern, bis alles freigeschaltet ist, aber es wird passieren.

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