Mal wieder Streit um WhatsApp. Es geht um die Bilder. Die Frage ist einfach, ob WhatsApp die Nutzerbilder weitergeben und verkaufen darf. Die spannende Frage, die sich dabei ergibt, ist doch die, ob das der Messenger-Riese überhaupt macht. Aber selbst wenn nicht: Dürfen sie das denn überhaupt? Da muss man eben mal ein bisschen schauen.
Die Vermutung besteht doch seit langem, dass WhatsApp sämtliche Bilder, die Nutzer sich untereinander zuschicken, für Werbezwecke benutzt. Aber wo bitte wird denn die Werbung angezeigt? Bekanntlich verzichtet WhatsApp ja auf Werbung. Deshalb kostet die App ja auch pro Jahr ein paar Groschen. Es gehen immer wieder irgendwelche Meldungen um, dass WhatsApp auf alles mögliche die Recht übernimmt. Zumindest behauptet das N24. Und damit löst der Sender eine Welle der Entrüstung aus.
Schauen wir mal konkret. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WhatsApp steht zu lesen, dass Statusinformationen, Name und Profilbild bei WhatsApp auf deren Servern hinterlegt sind und von jedem, der die Handynummer eines Nutzers kennt und selbst WhatsApp nutzt, eingesehen werden kann. Wird nun irgendwas per Nachricht von Nutzer A an Nutzer B gesendet, also eine Direktnachricht, dann sind diese Daten auch nur für die Nutzer in der Konversation einsehbar.
Im Weiteren bedeutet das, dass sich WhatsApp die Nutzung von Name und Profilbild einräumen lässt. Das bestätigt der Nutzer, wenn er die AGBs bestätigt. Mehr bestätigt der Nutzer ja nicht. Wenn jetzt also jemand hergeht und behauptet, dass WhatsApp die Inhalte einer Konversation für irgendwas nutzen würde, dann stimmt das so nicht. Was allerdings mit den Profilbildern passiert, ist nicht ganz klar. Klar ist, dass WhatsApp das Profilbild nutzen muss, um einer Telefonnummer ein Bild zuordnen zu können. Wie soll das denn sonst gehen?
Der Blog Mimikama klärt hierzu auch auf. Allerdings ist das Ganze etwas missverständlich. Ich meine, da lese ich, dass nun durch die Übernahme von WhatsApp durch Facebook der Messenger amerikanischem Recht unterworfen ist und nicht deutschem. Naja, WhatsApp war vorher auch schon amerikanisch. Und die AGBs wurden zuletzt am 07.07.2012 aktualisiert. Das heißt also, dass die sich seit 2,5 Jahren nicht verändert haben. Und was ich weiter oben aufgeschrieben habe, steht wirklich in den AGBs, und zwar unter Punkt 5:
The WhatsApp Service allows WhatsApp users to submit status text, profile photos and other communications submitted by you, as well as the automatic submission of your “last seen” status (collectively, the „Status Submissions“). These Status Submissions may be hosted, shared, and/or published as part of the WhatsApp Service, and may be visible to other users of the Service who have your mobile phone number in their mobile phone and which you have not expressly blocked. For clarity, direct messages, location data and photos or files that you send directly to other WhatsApp users will only be viewable by those WhatsApp user(s) or group(s) you directly send such information; but Status Submissions may be globally viewed by WhatsApp users that have your mobile phone number on their smartphone, unless the user is blocked by you.
Bevor nun also jemand hergeht und alles heraus posaunt, was er so gehört hat, ohne die Originalquelle zu prüfen, sollte dieser jemand erst einmal die AGBs von WhatsApp lesen. Es ist wahr, WhatsApp und Facebook sind sicherlich keine Waisenknaben. Aber sie können sich nicht über ihre eigene Geschäftsgrundlage hinwegsetzen. Ich bin da ja auch mal einem Irrtum aufgesessen.
Insofern: Nein, WhatsApp darf aufgrund der eigenen AGBs mit den Bildern eines Nutzers nicht tun und lassen, was sie wollen. Der Dienst räumt sich ein Nutzungsrecht ein, um einer Nummer ein Bild zuordnen zu können. Aber sie handeln nicht mit privat verschickten Bildern. Oder haben Sie Nachweise, dass das anders ist?