Wie Heino die Ärzte coverte und sich die Medien darüber aufregen

Cover-Versionen gibt es ja unzählig viele. Meist sind es schlechte, bei denen man sich fragt, wo wohl der musikalische Verstand geblieben ist. Manchmal sind aber auch gute Cover-Versionen dabei. Und jetzt macht gerade eine Cover-Version von sich reden, wegen der man sicherlich das eine oder andere Kopfschütteln sehen kann.

Volksmusik-Barde Heino hat ein neues Album in der Mache. „Mit freundlichen Grüßen“ heißt es. Darauf enthalten sind Cover-Versionen bekannter Lieder von Peter Foxx, Rammstein oder Oomph. Und auch die Ärzte werden nachgesungen.

Heino bedient sich an der Farin-Urlaub-Komposition aus dem Album „Jazz ist anders“, nämlich „Junge“. Das Lied über die Kritik am Kleinbürgerlichen war ja seinerzeit ein Nummer-1-Hit in Deutschland. Das Video an sich war nur zensiert zu sehen. Und dieses Lied „Junge“ reibt nun die Gemüter auf.

Der Springer-Konzern mit seinen Organen „DIE WELT“ und „BILD“ kommt damit um die Ecke, dass Heino einen Streit mit Rockstars anzetteln würde. Die Ärzte würden gar mit einer sechsstelligen Schadenersatz-Forderung um die Ecke kommen. So zitiert es zumindest das Magazin GIGA.

Und weil jetzt das Album so viel Gegenwind erfährt, heißt es eben auch im Untertitel „Das verbotene Album“. Man solle doch nicht alles so ernst nehmen, denn es geht auch um Augenzwinkern.

Der Ärger der Bands „Die Ärzte“ oder „Rammstein“ soll wohl nur deshalb so groß geworden sein, weil sie nicht um Erlaubnis gefragt wurden. Doch hätte Heino fragen müssen? GIGA meint in dem oben verlinkten Artikel:

Muss er aber auch gar nicht. Dass man Lieder ohne Genehmigung covern darf, ist kein “rechtliches Schlupfloch”, wie die Bild schreibt, sondern ein Grundsatz der Rechtsordnung. Jeder darf “fremde” Lieder singen, aufführen, aufnehmen, verkaufen, so lange er dann die GEMA-Gebühren an die Komponisten zahlt. So könnten die Ärzte oder Rammstein dann an dem Heino-Album ordentlich mitverdienen.

Hauke vom Blog „Tagestexte“ hat aus der Zeitung mit den großen Überschriften herausgefiltert, was das Management der ehemaligen Punker aus Berlin gesagt haben soll:

Der Manager der Band die ärzte, sagte, er würde nichts unternehmen, solange “dieser Heini” den Song nicht mutwillig verändert.

Aber wie sieht denn nun tatsächlich die rechtliche Situation aus? Mal ganz davon abgesehen, was aus den Liedern geworden ist, nachdem der Volksmusik-Barde Hand angelegt hat, haben denn die Bands überhaupt eine rechtliche Handhabe? Sprich: Dürfen die Ärzte z.B. Schadenersatz fordern, wie sie angeblich angekündigt haben sollen? Hierzu erklärt Christian Solmecke im Blog WBS-Law:

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hier um Coverversionen. Diese darf Heino nur dann aufnehmen und veröffentlichen, wenn ihm die hierzu erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Genau hier liegt der Knackpunkt. Die allermeisten deutschen Künstler sind nämlich Mitglieder der GEMA. Das bedeutet, dass nicht mehr sie selbst, sondern die GEMA die Einräumung der Nutzungsrechte verwaltet. Die GEMA ist aber grundsätzlich verpflichtet, jedem, der einen urheberrechtlich geschützten Song nutzen will, diese Rechte einzuräumen. Natürlich gilt das auch für Heino. Die Künstler haben dabei grundsätzlich kein Mitspracherecht.

Das heißt also: Wenn die Rocker von Rammstein, den Ärzten oder Oomph nicht Mitglied der GEMA wären, hätten sie auf Schadenersatz und dergleichen pochen können. Da sie aber GEMA-Mitglied sind, können sie sich aufspielen, wie sie wollen, die GEMA hat Heino das Nutzungsrecht eingeräumt. Und so lange Heino die GEMA-Gebühren sauber abführt, ist auch rein rechtlich nichts dagegen einzuwenden.

Dabei ist noch nichts darüber gesagt, was man von Heinos Interpretation von „Junge“ eigentlich hält. Ich verkünde hier mal meine eigene Meinung: Nun ja, die Ärzte haben da ein Lied über einen marodierenden, gepiercten und tätowierten Jugendlichen verfasst, der sich gegen seine Eltern auflehnt und eigentlich nur erwachsen werden will. Die Eltern erwarten dadurch jeden Augenblick den Zusammenbruch ihrer heilen Welt. Mal davon abgesehen, dass die Heino-Version technisch einwandfrei aufgenommen ist, Heino kommt als Sänger der zusammenbrechenden Vorstadt-Heilewelt nicht so wirklich glaubwürdig rüber.

Aber überzeugen Sie sich selbst mit folgenden zwei Links:

Heino – Junge (Als Bilder-Video)

Die Ärzte – Junge (Das zensierte Original-Video)

Welche Version finden Sie besser? Und hätte Heino dieses Wagnis lieber bleiben lassen sollen?

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