Musik

Happy Birthday To You – Singt es laut mit!

Jeder dachte, dass das Geburtstagsständchen „Happy Birthday To You“ eine Art Volkslied ist. Das war nicht ganz richtig. Denn es war urheberrechtlich geschützt. Und der Musikverlag, der die Rechte gekauft hatte, hatte mit dem Lied eine gewaltige Stange Geld verdient. Warner Chappell hatte durch Lizenzgebühren rund 1,8 Millionen US-Dollar pro Jahr eingenommen. Aber das ist nun vorbei. Und jeder darf das Lied nun frei und kostenlos singen. Sie denken, das war bisher auch schon so? Keineswegs. In Deutschland muss man gar noch etwas warten.

Musik

Pelham gegen Hütter – Was passiert mit dem Sampling?

17 Jahre lang streiten sich nun Moses Pelham und Kraftwerk um einen 2-Sekunden-Schnipsel im Lied „Nur mir“ von Sabrina Setlur. Nun gab es mal eine Entscheidung. Generell wird Sampling nun nicht verboten. Da dies die Schaffung von Musikstücken im Genre Hip Hop praktisch ausschließen würde. Aber es wirft auch Fragen auf, was die Verfassungsrichter da entschieden. Und es zeigt das grundsätzliche Problem, dass das Sampling im Urheberrecht eben nicht geregelt ist.

Musik

Metall auf Metall – Moses Pelham gegen Kraftwerk

Kraftwerk, die Götter der elektronischen Musik, streiten sich seit 17 Jahren gerichtlich mit Moses Pelham über die Verwendung eines Musikschnipsels. Unfassbar. Es geht um einen zwei Sekunden langen Ausschnitt, den Moses Pelham widerrechtlich benutzt haben soll, welcher aus „Metall auf Metall“ aus dem Trans Europa Express von 1977 stammt. Und darüber gibt es seit 1999 eine fortwährende gerichtliche Auseinandersetzung. Ich halte das für verrückt. Aber ich bin ja auch kein Urheber. Oh, Moment, bin ich ja doch. Naja, egal, was ist das Problem?

Informatik

Nach 15 Jahren: Einigung bei Urheberabgaben auf Hardware

Abzocke! Griff in die Tasche des Verbrauchers! Der Digitalverband Bitkom hat sich mit Verwertungsgesellschaften auf Urheberabgaben geeinigt. 15 Jahre hat die Auseinandersetzung gedauert. Geeinigt hat man sich auf eine rückwirkende Abgabe auf Urheberrechte für PCs, die in den Jahren 2001 bis 2007 in Umlauf gebracht wurden. Damit ist das legale Kopieren pauschal abgegolten. Seit 2008 gilt ohnehin eine gesetzliche Regelung dafür. Aber für die Zeit davor wurde nun endlich eine Einigung erzielt. Was viele Urheber freut, bringt den Verbraucher auf die Palme.

Informatik

Das Teilen bei Facebook verletzt nicht das Urheberrecht

Irgendwelche Blitzmerker kamen mal auf die Idee, dass man das Urheberrecht verletzt, wenn man irgendwelche Inhalte bei Facebook teilen würde. Man kann eigentlich gar nicht oft genug sagen, wie weltfremd die ursprüngliche Gerichtsentscheidung war. Das wurde nun korrigiert. Es kann eben doch nicht sein, dass man nichts mehr im Internet teilen darf, weil sonst gleich die Herrschaften Advokaten bereit stehen könnten. Also können wir voller Herzenslust Beiträge in den sozialen Netzwerken unserer Wahl verteilen.

Informatik

Das iPhone wurde wegen Verwertungsrechten teurer

Wer ein iPhone besitzt, weiß eigentlich, dass da etwas teures ist. Nun wird das Teil aber noch einmal teurer. Wegen den Verwertungsrechten. Denn hier wurde neu verhandelt, und die deutschen Verwertungsgesellschaften haben eine Abgabe festgelegt. Diese Abgabe betrifft das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch. Und diese Abgabe dürfte sozusagen ungefiltert von Apple auf die Geräte und damit auf die Kundschaft umgelegt werden.

Informatik

The Pirate Bay – Provider müssen nicht sperren

Viele Download-Freaks werden sich da wohl freuen. Die Torrent-Seite The Pirate Bay muss nicht unbedingt von den Providern gesperrt werden. Die Musik- und Filmindustrie hatte das angestrebt. Nun ist es aber nicht in jedem Fall so, dass das passieren muss. Und das ist unter dem Strich ein ziemlich harter Schlag für die weltweiten Rechteinhaber, denen das Netzwerk schon lang ein Dorn im Auge ist.

Wirtschaft und Soziales

Urheberrecht: VG Wort erlebt schwere Schlappe vor dem EuGH

Ich habe mich vor längerem als Autor bei der Verwertungsgesellschaft Wort registriert. Und die hat vor dem Europäischen Gerichtshof verloren. Diese beiden Dinge gehören irgendwie zusammen, und ich muss dazu mal meine Meinung sagen. Denn es interessiert ja doch. Denn Autoren sollen ja auch künftig fair und vernünftig für ihre Arbeit vergütet werden. Ist das denn im Moment in Gefahr? Schauen wir mal.

In eigener Sache

Fotos von meiner Webseite illegal als Poster angeboten

Es ist unglaublich, worauf ich gestoßen bin: Da bietet eine Webseite Poster von Bildern zum Kauf an, für die sie gar keine Rechte besitzen. Auch von mir sind Bilder zu finden. Für 6,59 $ kann man sich auf einer Webseite, die mutmaßlich in der Ukraine gehostet wird, Bilder von mir als Poster kaufen. Das wäre ja nicht schlecht für mich. Wenn ich denn etwas davon gewusst hätte. So hat man einfach mein Bildmaterial illegal verwendet. Und dagegen gehe ich vor.

Informatik

Die Panoramafreiheit bleibt erhalten

Wir Deutschen dürfen uns auch künftig vor Sehenswürdigkeiten fotografieren (lassen) und die Bilder dann straffrei zu Facebook hochladen. Die so wichtige Panoramafreiheit wird nicht eingeschränkt. Sie bleibt uns erhalten. Damit ist die Welt gerettet, und wir können beruhigt Urlaub machen. Na, dann ist ja noch mal alles gut gegangen, den Sie nicht auch?