Kennen Sie ELENA? Elena ist der ELktronische EntgeltNAchweis. Es handelt sich hierbei um ein Verfahren, mit dem ab dem 1. Januar 2012 in Deutschland Einkommensnachweise elektronisch – mit Hilfe einer Chipkarte mit integriertem Zertifikat zur Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen – erbracht werden. Die Meldung der Daten durch die Arbeitgeber erfolgt seit dem 1. Januar 2010.
Da es sich bei ELENA zudem um ein sehr sensibles Thema handelt, habe ich mich dazu entschlossen, an folgender Petition für den Bundestag teilzunehmen:
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird.
Begründung
Es werden unzulässig Daten erhoben, die weit über den ursprünglichen Sinn des Gesetzes hinausgehen.
Zum Beispiel werden Streik- oder Aussperrungszeiten gespeichert, die Arbeitgeber müssen Abmahnungs- und Kündigungsgründe angeben.
Dem Sinn des Gestzes widerspricht schon der 2 jährige Aufbau einer Datenbank, die auch mit erheblichem Aufwand der Arbeitgeber verbunden ist.
Von der beabsichtigten Kostenersparnis kann keine Rede sein, es werden millionenfach Daten erhoben, die nie benötigt werden, da die meisten Bürger – aus welchen Gründen auch immer – weder Wohngeld, Eltergeld oder Arbeitslosengeld beantragen.
Nach meiner Meinung wurde mit diesem Gesetz das Recht auf informationelle Sebstbestimmung verletzt.
Ich habe an der Petition teilgenommen und möchte es nicht versäumen, auf sie hinzuweisen, damit jeder, der diesen Beitrag liest, an der Petition teilnehmen kann.
Zur Petition
Ein Tagesschau-Beitrag zu ELENA:
Weitere Informationen auch auf klimmbimm.de.
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