Shitstorm in 3… 2… 1… Jetzt.
Es gibt einen Verlag, der den Bloggern einen dicken, fetten Fehdehandschuh hingeworfen hat. Und das muss gebührend besprochen werden. Nämlich als das, was es ist: Als eine nicht zu überbietende Hochnäsigkeit. Es geht um einen Begriff, der so tief bei Bloggern verwurzelt ist wie Begriffe wie „Bloggen“ oder so. Es geht um den Begriff „Blogosphäre“. Da erhebt ein Verlag Rechte drauf. Mir ist klar, dass ich den Begriff gerade verwendet habe, ohne den Verlag um Erlaubnis zu fragen. Die Frage ist: Muss ich das?
Journalisten kurven im Journalismus herum, Blogger eben in der Blogosphäre. Und gestern Abend machte ein Zeitungsausschnitt die Runde, in dem der Verlag Rommerskirchen kundgibt, dass er Titelschutz für den Begriff „Blogosphäre“ in allen Darstellungsformen für sich in Anspruch nimmt. Dass würde ja bedeuten, dass niemand außer dem Verlag den Begriff mehr verwenden darf, oder?
Damit wird den Bloggern mal wieder eine ganze LKW-Ladung Steine vor die Füße gekippt. Ich kann mir vorstellen, dass sich darauf ein Shitstorm epischen Ausmaßes entwickelt. Denn den Begriff verwendet eigentlich jeder Blogger, egal ob nun mit WordPress, Blogger, Blogspot, Serendipity, Joomla oder was auch immer. Die Signale aus der Blogger-Welt sind für den Blogger nun einmal überaus wichtig. Und den eigentlichen Begriff dafür darf er nicht mehr ohne weiteres verwenden. Super.
Den Begriff schützen zu lassen ist absurd. Er ist in den allgemeinen Sprachgebrauch der Blogger eingegangen. Markus Beckedahl schreibt bei netzpolitik.org darüber, dass der Hintergrund für diesen ominösen Titelschutz sein kann, dass der Verlag Seminare anbietet, die von Volkswagen finanziert werden und Journalisten das Bloggen näher bringen sollen.
Titelschutz ist der Schutz des Namens eines Werkes. Mit dem Namen wird eine Abgrenzung zu anderen Werken erreicht, um Missbrauch und Verwechslungen vorzubeugen. Ausführlich dazu hat die Wikiwand etwas geschrieben. Jedenfalls hört sich so an, als ob Rommerskirchen die gesamte Blogosphäre als sein Werk ansieht. Das muss der Verlag aber erst einmal beweisen.
Thomas Cloer schreibt bei teezeh übrigens wie Markus Beckedahl davon, dass der Begriff „Blogosphäre“ ein generischer Begriff ist, also in den alltäglichen Gebrauch übergegangen ist. Und deshalb ist der Begriff nicht schützenswert. Was der Verlag damit erreichen will, ist mir völlig schleierhaft. Die Beckedahlsche Erklärung liegt da aber im Bereich des Denkbaren. Aber was halten Sie von derartigem Tun von Verlagen?
Ein Fehdehandschuh, so erklärt es die Wikipedia, wurde im Mittelalter hingeworfen, um den Gegner herauszufordern. Demnach sieht Rommerskirchen die Blogger als Rivalen an und fordert sie zum Kampf heraus. Offenbar denkt der Verlag immernoch in Dimensionen wie „Die niedlichen armen Irren mit ihren idiotischen Blogs“. Das kann natürlich niemand beweisen. Aber wenn es der Verlag so will, wird es sicherlich viele Aktive geben, die sich kreativ mit der Herausforderung beschäftigen werden. Darauf kann sich der Verlag mit hoher Sicherheit verlassen.
Puh, das ist ja eine Nummer…, da fällt einem nichts mehr zu ein.
Ich habe gerade mal meine Datenbanken durchsucht. Auf meinen beiden Blogs habe ich den Begriff in der Summe 32x eingesetzt. Wie hoch mag wohl die Rechnung werden.
So einen allgemeingültigen Begriff zu schützen, ich hätte gar nicht gedacht, dass das möglich ist. Aber vermutlich hat der Bearbeiter des Antrags einfach keine Ahnung vom „Neuland“ Internet.
LG Thomas