Google-Vorgehen wegen Leistungsschutzrecht in Ordnung

Letzte Woche war ja die Rede davon, dass Google die Suchmaschinen-Einträge von Mitgliedsverlagen der VG Media nur noch mit Link und Überschrift und nicht mehr mit Anrisstext und Vorschaubild anzeigen wird. Und dummerweise – oder besser: wie zu erwarten war – passte das den Mitgliedsverlagen nicht in den Kram. Und so musste sich jetzt das Bundeskartellamt zu Wort melden. Die Posse geht also noch ein ganzes Stück weiter. Wer so eine Geschichte braucht, ist derweil nicht geklärt.

Der Plan muss wohl gewesen sein, dass sich die Mitgliedsverlage in der Verwertungsgesellschaft „Media“ vor irgendeinem Amt ausheulen, weil sie nun nicht mehr in voller Pracht in den Suchergebnissen bei Google auftauchen. Da haben die erst Unmassen von Geld ausgegeben, um ihre Auftritte suchmaschinenfreundlich zu gestalten, und dann honoriert das Google nicht mal. Da haben diese Verlage nun schon ein Leistungsschutzrecht, und Google wird nicht einmal zur Kasse gebeten. Ein Skandal!

Dummerweise sieht das deutsche Kartellrecht nicht vor, dass Suchmaschinen-Betreiber dazu verpflichtet werden können, Textausschnitte – eben jene Anrisstexte oder auch Snippets – käuflich zu erwerben. Das gab das Bundeskartellamt gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters bekannt, wie das Medien-Portal MEEDIA schreibt. Google dürfe halt bloß nicht damit anfangen, wegen des vermaledeiten Leistungsschutzrechts die Verlage komplett aus den Suchergebnissen zu tilgen. Aber genau das hatte Google ja auch nicht vor. Würde der Riese das machen, wäre das dann wohl eine „kartellrechtlich relevante Diskriminierung„. Aber dazu kommt es ja nicht.

Damit wird ja das Leistungsschutzrecht ein wahrer Pyrrhussieg. Bei dem geht der vermeintliche Sieger eines Konfliktes dann schwer geschwächt daraus hervor. König Pyrrhos I. von Epirus soll nämlich nach einem Sieg über die Römer etwa 279 vor Christus gesagt haben: „Noch so ein Sieg, und wir sind verloren!“ – Und genau so kommen mir die Mitglieder der VG Media vor. Google hält sich nur an die gesetzlichen Vorgaben, mehr nicht.

Ich habe keine Idee, wie sich künftig die in der Verwertungsgesellschaft organisierten Verlage verhalten werden. Aber vielleicht springt ja dann auch Heilsbringerin Angela Merkel mitsamt diverser Ressorts den Verlagen zur Seite, erklärt sie für systemimmanent und macht die Gesetzeserweiterung ungültig. Es wird ja mehr und mehr klar, welcher Unsinn da verzapft wurde. Oder was meinen Sie?

Übrigens wurde mir beim Korrektur-Lesen des Artikels witzigerweise von meinem Werbebanner-Partner folgende Werbung eingeblendet. Humor beweist da also Adiro.

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