VG Wort darf keine Verlegeranteile abführen

Ist das nun gut oder schlecht? Die Verwertungsgesellschaft Wort darf zukünftig keine Anteile i.H.v. 50% an Einnahmen pauschal an die Verleger mehr abführen. Das wurde heute entschieden. Und irgendwie fragt man sich nun als Autor: Bleibt da jetzt mehr für mich? Ich bin mir nicht sicher. Und wenn nicht, ist es ja auch nicht so richtig schlimm. Jedenfalls wurde nun eine Entscheidung getroffen, die eine Jahrzehnte lang verfolgte Praxis der Verwertungsgesellschaft Wort auf den Kopf stellt.

Eine Verwertungsgesellschaft hat die Einnahmen aus der Wahrnehmung der ihr anvertrauten Rechte und Ansprüche ausschließlich an die Inhaber dieser Rechte und Ansprüche auszukehren.

So hieß es heute vom Bundesgerichtshof. Hintergrund war die Klage eines wissenschaftlichen Autors. Nach den Zahlen der Verwertungsgesellschaft sind wohl im Jahr 2014 um die 144 Millionen Euro zustande gekommen, von denen ca. 106 Millionen Euro ausgeschüttet wurden. Zu gleichen Teilen an Autoren und Verlage. Es heißt, dass die Verlage hier mit gewaltigen Einbußen rechnen müssten.

Jeder Copyshop, jede Bibliothek, jeder Druckerhersteller muss eine Urheberrechtsabgabe machen. Das ist seit 1958 der Fall. Und seit dieser Zeit fließt immer die Hälfte der Einnahmen an die Verlage. Aber das wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass der Verlag eine verlegerische Leistung erbringt. Es ist nirgendwo im Urheberrechtsgesetz hinterlegt, dass ihnen eigene Rechte oder Ansprüche zustehen würden. Demnach ist es auch nicht gerechtfertigt, dass die Hälfte der Einnahmen an die Verlage geht.

Natürlich sehen Verlage sofort ein kulturpolitisches Desaster in dem Urteil. Und es wird schon wieder vom Tod der Verlage gesprochen. Aber am Ende ist es ja so, dass ein Autor eine vergütungsfähige Leistung erbringt, indem ein Text angemeldet wird wird. Es geht um die Zweitverwertung von Werken. Es ging nie um die Zweitverwertung der verlegerischen Leistung. Aus diesem Grund kann ich schon irgendwie nachvollziehen, dass es zu diesem Urteil kommen musste.

Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass nun deutlich mehr Geld den Autoren ausgeschüttet wird. Es ist denkbar, dass sich die Verteilungsschlüssel ändern. Und wenn Autoren keinen vollständigen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen haben (was immer das heißen mag), dann können deren Verlage durchaus weiterhin Einnahmen generieren. Und das soll bei bei 2/3 aller Autoren der Fall sein.

Wie dem auch sei, es zeigt sich auf jeden Fall in diesem Urteil, dass eine Reform des Urheberrechts und all dem gesetzlichen Wirrwarr dringend notwendig ist. Hierzu soll es wohl bereits Zusagen geben. Wann allerdings mit der Reform begonnen wird und was sie alles bringen wird, kann heute noch niemand zweifelsfrei sagen. Aus diesem Grund rechne ich nicht damit, dass Online-Texte wie meine Blog-Artikel mehr Geld abwerfen werden. Da muss man einfach realistisch sein. Denken Sie nicht auch?

3 Replies to “VG Wort darf keine Verlegeranteile abführen”

  1. Ich hab mich gestern erst dort registriert und meine ersten Zählmarken in meine Texte eingebaut. So richtig blick ich da allerdings noch nicht durch. So viel Geld wird bei mir aber sowieso nicht rumkommen, da die Hürde 1500 Klicks für mich noch schwer zu erreichen ist. Mit mehr Geld rechne ich auch nicht, da Onlinetexte sowieso anders behandelt werden als Offline Texte.

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