Ja, das neue Jahr wird wieder einiges an neuem bieten. Ob das alles im Einzelnen für gut befunden werden kann, muss man sehen. Ich habe mir mal kurz angesehen, was bisher alles so raus ist und uns dieses Jahr beschäftigen wird.
Für Starts von deutschen Flughäfen aus wird dieses Jahr eine geringere Luftverkehrssteuer fällig. Bisher waren das 8,00 € pro Start und Fluggast, das Niveau soll in etwa auf 7,50 € abgesenkt werden. Hintergrund ist wohl, dass auch die Airlines in den Handel mit CO2-Luftverchmutzungszertifikaten mit einbezogen werden.
Gluten ist ein Eiweiß, das in vielen Getreidesorten vorkommt. Wo es nicht vorkommt (maximal 20 Milligramm pro Kilogramm), soll es angegeben werden. Auf den Lebensmitteln steht dann „glutenfrei“. Das ist interessant für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit, deren Darmschleimhäute durch Gluten geschädigt werden können.
Deutschland hat ein Verbot für Legebatterien für Hennen. Das gilt nun europaweit. Unsere Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner besteht darauf, dass es keine Ausnahmen bei der Vermarktung geben darf.
Neuigkeiten gibt es auch bei der Pflege. Der Pflegesatz steigt um 10 – 60 € für ambulante Pflegefälle. Dabei kommt es auch zu einer Härtefallregel, bei der der Satz ambulant und stationär bei je 1918 € liegen soll.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde novelliert und sieht vor, dass bis 2020 der Anteil erneuerbarer Energien auf 35% steigen soll, bis 2030 auf 50 und bis 2050 auf 80%. Um dafür die Ausbaukosten im Zaum zu halten, wird die Solarförderung um weitere 15% reduziert. Produzieren Sie Solarstrom auf Ihrem Hausdach, erhalten Sie künftig statt 28,74 Cent/kwh nur noch 24,43 Cent/kwh.
Wollen Sie den Energielieferanten wechseln, muss dieser Wechsel künftig innerhalb von 3 Wochen über die Bühne gegangen sein. Die Bundesnetzagentur hat dafür eine Frist bis 1. April gesetzt. Danach kann der Wechsel zu jedem beliebigen Tag im Monat und nicht mehr nur zum Monatswechsel erfolgen.
Auch Energierechnungen sollen verändert werden. Es soll mehr Transparenz kommen, die Anbieter sollen mehr aufklären. Von den Verbraucherzentralen kommt der Hinweis, dass Rechnungen Grafiken enthalten sollen, wie sich der Verbrauch im Vergleich zu ähnlichen Haushalten verhält. Angeblich soll dies bei der Einschätzung des eigenen Verbrauchs und beim Finden von Einsparmöglichkeiten helfen. Und im Streitfall könne man sich an die neue Schlichtungsstelle wenden.