Wer ein iPhone besitzt, weiß eigentlich, dass da etwas teures ist. Nun wird das Teil aber noch einmal teurer. Wegen den Verwertungsrechten. Denn hier wurde neu verhandelt, und die deutschen Verwertungsgesellschaften haben eine Abgabe festgelegt. Diese Abgabe betrifft das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch. Und diese Abgabe dürfte sozusagen ungefiltert von Apple auf die Geräte und damit auf die Kundschaft umgelegt werden.
Pro Smartphone werden 4,95 Euro, pro Tablet 6,95 Euro fällig. Darauf habe man sich verständigt. Und damit liegen die Preise deutlich unter dem, was die Verwertungsgesellschaften „Bild und Kunst“ und „Wort“ eigentlich haben wollten. Ursprünglich ging es um 36 Euro (Smartphone) bzw. 15 Euro (Tablet). Das Geld stecken sich die Verwertungsgesellschaften nicht ein. Das wird dann an die Rechteinhaber ausgeschüttet. So wie es eben auch mit Kopierern, Multifunktionsgeräten etc. schon passiert. Und ich werde auch etwas davon haben.
Natürlich sieht das Apple nicht ein. Aus diesem Grund sind die Preise schon einmal angehoben. So kostet im Apple Store ein iPhone 6S mit 16 GByte nun nicht mehr 739 Euro, sondern 744,95 Euro. Und nein, es dürfte sich nicht nur um Apples iPhone handeln. Es sollte sich bei jedem Hersteller niederschlagen. Aber Apple ist eben sehr prominent, und so wurde es hier eben sehr bekannt, dass diese Abgabe fällig wird. Aber die Hersteller haben sich darauf mit der „Zentralstelle für private Überspielrechte“ geeinigt.
Wenn ich da jetzt schon wieder „Die Schweine!“, „Abzocker!“ und all so etwas lese, muss ich dazu sagen: Wer etwas angefertigt hat, hat auch Rechte darauf. Diese können verwertet werden, und dafür gibt es die Verwertungsgesellschaften. Einnahmen, die diese Gesellschaften tätigen, werden an die Rechteinhaber – also die Urheber und Verlage – ausgeschüttet.
Man darf Werke für den Privatgebrauch unter bestimmten Voraussetzungen kopieren. Aber trotzdem fallen dafür Gebühren an, die von den Herstellern von Kopiergeräten bezahlt werden müssen. Sonst gäbe es einen Münzeinwurf an einem Drucker. Wie auch immer – Apple ist das prominente Beispiel, dass diese Abgabe fällig wird. Aber die Obst-Firma ist nicht der einzige Hersteller. Da mit jedem Smartphone Kopien angefertigt werden können, muss diese Einigung natürlich auch für andere Hersteller gelten. Logisch, oder?