WhatsApp und das Recht am eigenen Bild

WhatsApp macht ja immer wieder von sich Reden. Meistens in Sachen Kritik. So ist es jetzt auch wieder. Man ist es eigentlich leid, über WhatsApp zu debattieren, aber das Folgende muss einfach mal gesagt werden. Denn WhatsApp scheint geltendes Recht zu verletzen.

Es gibt das so genannte „Recht am eigenen Bild“. Es gehört zu den Persönlichkeitsrechten. Persönlichkeitsrechte sind hohe Güter. Weltweit. Aber in Deutschland legt man das Recht am eigenen Bild enger aus als – sagen wir mal – in Großbritannien. Bei diesem Recht wird geregelt, dass jeder Mensch die Bestimmungshoheit darüber hat, was mit Bildern von ihm geschehen darf.

Es geht darum, dass ich zum Beispiel in Artikeln nicht einfach selbst geknipste Fotos veröffentlichen kann, auf denen fremde Leute zu erkennen sind und ich die Leute nicht gefragt habe. Aber was hat das jetzt mit WhatsApp zu tun?

Der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen bemängelt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von WhatsApp. Und zwar im Hinblick auf die Verwendung von Bildern. Beim unbekümmerten Versenden von den etlichen Millionen Bildern und Videos denkt niemand an die Geschäftsbedingungen. Außer eben Behörden. Und die haben hingeschaut.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen liest man nämlich, wenn man sich damit beschäftigt, folgende Passage:

To be clear: you retain all of your ownership rights in your Status Submissions, but you have to have the rights in the first place. However, by submitting the Status Submissions to WhatsApp, you hereby grant WhatsApp a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Status Submissions in connection with the WhatsApp Service and WhatsApp’s (and its successor’s) business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the WhatsApp Service (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels.

Um es kurz zu machen: Man behält zwar das Eigentumsrecht an den Übertragungen. Aber dies nur an erster Stelle. Man gewährt WhatsApp nämlich „eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Herstellung derivativer Werke und deren Anzeige“. Und zwar über alle Kanäle und auf allen Wegen. Und diese Lizenz gilt auch für jegliche Nachfolger von WhatsApp.

Das bedeutet jetzt also, dass WhatsApp mit den Bildern der Nutzer machen kann, was es will. Werbung zum Beispiel. Die Fotos Ihrer Kinder, die Sie zur Verwandschaft schicken, die können auch auf Plakaten erscheinen. Nicht zu vergessen: Die ganzen erotischen Dinge, die auf vermeintlich sicherem Terrain zur oder zum Liebsten geschickt werden. Alles kann verwendet werden.

Mirko Müller weist bei Mobilenote ausdrücklich darauf hin, dass Facebook sich ähnlich weitreichende Nutzungsrechte eingeräumt hatte und deshalb verklagt wurde. So wird es wohl auch WhatsApp gehen. Und Mirko rät den Lesern, vorsichtiger mit Fotos über WhatsApp zu sein. Dem kann ich uneingeschränkt zustimmen.

14 Replies to “WhatsApp und das Recht am eigenen Bild”

  1. Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn jemand ein Foto von mir macht, ohne mich zu fragen (Stichwort Recht am eigenen Bild). Kann der Urheber denn dann überhaupt ein Nutzungsrecht übertragen, es ist ja kein rechtmäßiges Foto in diesem Sinne.

    Und falls der Urheber aus diesem Grund tatsächlich unrechtmäsig gehandelt hat, heißt das dann automatisch, dass die Nutzungsrechte von WhatsApp nichtig sind, oder bleiben sie bestehen, weil die Firma sie ja schließlich legal (über Zustimmung der AGB) erworben hat?

    1. Danke für den Kommentar. Spannende Frage. Ich bin kein Experte, aber ich würde denken, dass das Nutzungsrecht bestehen bleibt, aber Sie vom Urheber verlangen können, dass er das Bild entfernt.

  2. Hallo,
    Ich hab auch mal eine Frage.
    Es ist so, ich habe in unserer Familiengruppe ein foto von meinem Sohn verschickt, dieses hat mein Schwiegervater 1 Monat später in sein Profilbild bei Whatsapp reingestellt. Ich hab Ihm gesagt, dass ich möchte das er es bitte rausnimmt. Er hat es nicht gemacht. Wie ist da das recht am Bild eines 1 jährigem Kindes?
    Da ja jetzt auch rausgekommen ist das veröffentlichen bei whatsapp nur das profilbild und der status ist, den sie auch weiter benutzen dürfen.

    1. Also meine Meinung ist, dass Bilder von Kindern in WhatsApp, Facebook und Co. nicht herumgereicht werden sollten. Aber ich vermute, dass man bei dem Schwiegervater nicht viel Glück hat, außer man fährt rechtliche Geschütze auf. Da ist dann die Frage, ob man das wirklich will. Vielleicht ist ein Appell an den gesunden Menschenverstand am Ende doch zielführender.

  3. Herr Uhle,
    Was halten Sie von Meinungsfreiheit, hier auf diesem Blog. Toleranz kommt von ertragen, erdulden. Davon leider hier keine Spur. Sie haben meinen Beitrag, eine konträre Ansicht zu den Gefahren, die vom neuen Whatsapp ausgehen könnten mehrmals blockiert. Schwache Leistung, von jemanden, der so schön und richtig über Hasskommentare in seinem Blog redet. Ich habe keinen Hass gesät, wenn ich eine alternative Meinung bringe. Oder?

    1. Herr Gerganoff,

      ich habe keine Meinungen blockiert. Sie haben noch nie hier im Blog kommentiert, weshalb Ihre Kommentare vorerst zurückgehalten werden. Wie kommen Sie darauf, dass das anders sein könnte? Ich bin ja froh über alternative Meinungen, so lang sie sich im Rahmen der Gesetze bewegen. Ich habe Ihre Kommentare freigeschaltet. Wie Sie anhand der Kommentare sehen, wurden alle Kommentare, die ale zum gleichen Ziel führen, freigeschaltet.

      Hinweis: Dies ist ein rein privater Blog, der neben einem anspruchsvollen Beruf geführt wird. Es ist nicht so, dass ich täglich Zeit dafür habe.

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