Das Leistungsschutzrecht als Kobayashi-Maru-Test für Google

Viele kennen die Sternenflotten-Saga „Star Trek“. In dem von Gene Roddenberry geschaffenen Universum gibt es einen Test an der Sternenflotten-Akademie, der sich „Kobayashi-Maru-Test“ nennt. Und irgendwie kommt mir der Test gerade wieder unter, wenn ich an das unsägliche „Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ denke.

Eine „No-Win-Situation“, eine ausweglose Situation – in eine solche werden Offiziere der Sternenflotte bei einem Test gebracht. In der Nähe der klingonischen Neutralen Zone empfängt das Raumschiff einen Notruf des Transporters „Kobayashi Maru“, der manövrierunfähig in eben dieser Neutralen Zone Hilfe benötigt.

Laut Vertrag mit den Klingonen dürfen keine Schiffe der Sternenflotte in diese Zone eindringen. Aber man tut es dennoch, da man ja Hilfe leisten muss. Prompt gerät man in einen klingonischen Hinterhalt… Hätte man nicht zu helfen versucht, hätte man aufgrund der Pflichtverletzung verloren. Greift man ein, verliert man ebenfalls. Eine wirkliche ausweglose Situation.

Jetzt stellen wir uns einfach mal vor, die deutschen Presseverlage sind die „Kobayashi Maru“ und Google ist das Schiff der Sternenflotte. Die Neutrale Zone ist das Internet. Und die Klingonen sind dann Vertreter der deutschen Politik.

Die Kobayashi Maru liegt ja manövrierunfähig in der neutralen Zone. Die deutschen Presseverlage haben bisher kein taugliches Geschäftsmodell gefunden, um im Internet profitabel zu bestehen. So ist zumindest immer das Jammern der Verlage zu vernehmen. Und nun kommt mit Google das Schiff der Sternenflotte – nehmen wir ruhig mal die „USS Enterprise“ – daher und soll die Verlage mit ihren Ausdünstungen listen.

Tut man es, schlägt das Leistungsschutzrecht zu. Denn Google soll für das Auflisten von Presseerzeugnissen (also Artikel der WELT, der BILD, der  ZEIT, des FOCUS usw.) 11% des Umsatzes bezahlen. Und das, obwohl Google ja die Leistung erbringt, die Artikel überhaupt aufzuführen. Tut man es nicht, wollen die Verlage klagen und Google dazu zwingen.

Was Google auch tut, der US-Konzern soll geschädigt werden. Das ist eine klassische „No-Win-Situation“, eine ausweglose Situation. Und die Politik als klingonischer Hinterhalt soll zu Hilfe eilen und Google in der Neutralen Zone beschießen und gegebenenfalls versenken. So wie eben im „Kobayashi-Maru-Test“.

Ich hoffe, man merkt selbst, wie unsinnig das Alles ist. Die Medien und eigentlich alle Internetseiten sind auf Google als Taxi, das Besucher bringt, angewiesen. Ich halte es für völlig legitim, dass Google die Verlage nicht mehr aufführen will, wenn die auf die Zahlung für Auszüge bestehen. Eine Klage der Verlage halte ich dann aber für völlig irrsinnig.

Das Problem ist aber, dass sich die deutsche Politik von den Verlagen klassisch hinter die Fichte hat führen lassen. Die Verlage tun ja fast so, als wären sie notleidend. Und wenn die Analogie so weitergeführt wird, dann könnte man meinen, dass sich die deutsche Politik wieder hinters Licht führen lässt, denn Bundesjustizminister Heiko Maas will prüfen lassen, ob das Leistungsschutzrecht nicht noch ausgeweitet werden könnte.

Ich sag Ihnen mal was: Das Leistungsschutzrrecht soll laut Axel-Springer-PR-Chef Keese auch für Blogger anwendbar sein. Ich vermute, dazu müsste ich in dieser ominösen VG-Media organisiert sein. Wie dem auch sei, mir würde das nur Nachteile bringen. Denn zu über 70% finden Besucher zu mir, wenn sie eine Suchmaschine anwerfen. Bei einem Marktanteil von über 90% für Google, kommt also ein sehr erheblicher Anteil meiner Besucher über Suchmaschinen. Ich könnte wohl meinen Blog schließen, wenn ich so wie die Verlage mit dem Leistungsschutzrecht herumhantieren würde.

Nur mal kurz zu Zahlen: In den letzten 3 Monaten sind laut hier lokal installiertem Piwik etwa 59000 Besucher bei mir vorbeigekommen. Über 42 hätte im Suchmaschinen-Markt einen Marktanteil von 95% und würde mich aufgrund des Leistungsschutzrechts auslisten, ich würde knapp 41000 Besucher nicht mehr erreichen. Nein, das kann ich so nicht bringen.

Und eigentlich können die Verlage auch nicht so vorgehen. Und deshalb kommen die mit dem „Kobayashi-Maru-Test„. Wie unsinnig das alles ist, erklärt der Rechtsanwalt Dr. Till Kreutzer in der ZEIT ONLINE. Ich bin ja nach wie vor der Ansicht, dass den Verlagen ein taugliches Geschäftsmodell weiterhelfen könnte. Oder wie sehen Sie das?

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