Das ging ja schnell. Die Arbeitsagentur Leipzig, das glorreiche Jobcenter, wehrt sich gegen Aussagen, dass ein Gerichtsvollzieher im Haus war. Ja, was denn nun? Was stimmt hier?
Angeblich sollen die Medienberichte, wonach im Haus der Arbeitsagentur ein Gerichtsvollzieher antanzte, nicht stimmen. Das Jobcenter wies diese Aussagen ebenso als falsch zurück wie die Aussage, man würde Leistungen verweigern.
Die Leipziger Internetzeitung schreibt, dass es eine öffentliche Stellungnahme der Behörde gibt, in der sie die Berichterstattung als falsch zurückweist. Genauer gesagt handelt es sich bei der Stellungnahme um folgende Punkte:
- Die Aussage, dass das Jobcenter einem Hartz IV Empfänger zustehende Leistungen verweigert hat, wird als falsch zurückgewiesen.
- Die Aussage, dass ein durch diesen Hartz IV Empfänger beauftragter Gerichtsvollzieher das Jobcenter Leipzig telefonisch zur Zahlung der Leistungen angemahnt hat, wird als falsch zurückgewiesen.
- Die Aussage, dass der Gerichtsvollzieher in den Räumen des Jobcenters Geld aus der Barkasse des Jobcenters gepfändet hat, wird als falsch zurückgewiesen.
Es folgt eine förmliche Richtigstellung. In der heißt es, dass es einen Beschluß des Sozialgerichtes gibt, in der ein Empfänger wohl Leistungen zurückerstattet bekommen soll, was die Behörde „umgehend umgesetzt“ hatte. Das liest sich irgendwie anders als das, was ich vor kurzem erfahren habe. In der Stellungnahme heißt es dann auch, dass dem Gerichtsvollzieher Geld für den Empfänger in dessen Räumlichkeiten übergeben wurde.
Also alles gelogen, was vor ein paar Tagen die Runde machte? Ist das Jobcenter auf der Seite der Guten?
Nachdem die Berichte über Gerichtsvollzieher, Pfändungen und so weiter hartnäckig Bestand haben, glaube ich nicht, dass diese völlig frei erfunden sind. Aber ich vermute, dass sowohl von der einen als auch von der anderen Seite etwas übertrieben wurde.
Vielleicht kommt in den nächsten Tagen die wirkliche Aufklärung um die Ecke und berichtet wahres. Interessierte sollte die Augen aufhalten, eventuell hat die bevorstehende Aufklärung der Ereignisse eine weitreichende Bedeutung.
Hallo Henning Uhle
Du wünschst dir die ganze Wahrheit, am besten belegt mit Dokumenten? Aber gerne doch. http://papa-lars.de/?p=120
Gruß Lars
Hallo Lars,
danke für deinen Link. Es ist wichtig, dass hier Aufklärung passiert.
Gerichtsvollzieher im Jobcenter – unter diesen und ähnlichen Überschriften ging eine Meldung durch die Medien, welche Unruhe und Verwirrung stiftete.
Die öffentliche Hauptverhandlung zum Sachverhalt der Sanktion im Verfahren S 25 AS 2286/12 findet am Donnerstag den 20. Februar 2014 um 09:30 Uhr im Saal V, Berliner Straße 11 in 04105 Leipzig statt.
Das Jobcenter Leipzig wird mit allen Mitteln versuchen, die Verhandlung zu gewinnen. Die Hinzuziehung der Öffentlichkeit passt dem Jobcenter nicht. Der Gesprächsführer vom Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig (KEE), welcher das sogenannte “Einstellungsgespräch” führen sollte, stattdessen aber lieber den Leistungsempfänger beschimpfte, ist zur Verhandlung geladen.
PS: Liebes Jobcenter Leipzig, der Ausgang des Verfahrens ändert nichts an der Tatsache, dass aufgrund Ihres rechtswidrigen Verhaltens ein Gerichtsvollzieher tätig werden musste.