Zurück in die Steinzeit: Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht

„Zurück in die Steinzeit“. Ich meine das wirklich so. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage hat den Bundestag passiert und kommt nun in den Bundesrat. Mit 293 zu 243 Stimmen stimmte die politische Kammer in Berlin dafür, dass man nie wieder auf Presseerzeugnisse verlinken wird. Wie sich Google und Co. nun verhalten werden, muss man in nächster Zeit genau beobachten.

Auf dieser Webseite werden bei neuen Artikeln künftig keine Presseerzeugnisse mehr verlinkt werden. Aber ich werde mindestens eine Ausnahme machen: Auf die Leipziger Internetzeitung werde ich immer verweisen. Diese spricht sich klar gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus. Aber all die anderen werden von mir keinen Link mehr erhalten.

Warum man das Leistungsschutzrecht nicht hätte verabschieden sollen, hat Jimmy Schulz eindrucksvoll geschildert. Der ist Vorsitzender der FDP Oberbayern un schreibt in seinem Blog:

Das Gesetz lässt sich meiner Auffassung nach nicht begründen. Frei erreichbare Inhalte müssen auch weiterhin im Internet frei verlinkbar sein, auch mit einer kurzen Beschreibung. Ein Restaurantführer zahlt auch nicht dafür, dass er Restaurants empfehlen darf.

„Überkommene Geschäftsmodelle“ – das nennt Jimmy Schulz. So etwas sollte nicht durch zusätzliche gesetzliche Hürden in einer Art Artenschutz vor dem Aussterben bewahrt werden. Vielmehr hätten sich die Presseverlage kümmern sollen, dass ihre Arbeit zukunftsträchtig wird. Und wie Jimmy Schulz schreibt, sehe ich es auch: Man darf nicht einfach die Verlinkung auf etwas kostenpflichtig machen, was frei im Internet zu finden ist.

Es kam heute vor und während der ominösen Debatte im Bundestag zu einer Abmahnwache. Denn es ist schlichtweg damit zu rechnen, dass die Presseverlage im Falle des Passierens des Bundesrates eine gewaltige Abmahnwelle lostreten werden.  Während dieser Wache entstanden Fotos, die frei verwendet werden dürfen. Sie sind alle bei Flickr zu finden.

Abmahnwache zum Leistungsschutzrecht - Quelle “netzpolitik.org”
Abmahnwache zum Leistungsschutzrecht – Quelle “netzpolitik.org”

Jetzt wird es spannend, wie sich Google verhält. Eigentlich betrifft es den Giganten ja nicht mehr, so wie das LSR bereits verändert wurde. Aber wer weiß, vielleicht betrifft es den Riesen über die Hintertür. Bis jetzt scheint es nur die privaten Internetnutzer und vor allem die Blogger zu betreffen. Von daher kann kein Medium mehr von mir erwarten, dass ich auf sie verlinke.

Matthias Schindler hat bei netzpolitik.org einen so genannten „Loveblog“ zur zweiten und dritten Lesung zum Gesetz verfasst. Er war anwesend. Martin Weigert bei netzwertig.com schreibt von Inkompetenz in Sachen Netzpolitik bei der CDU und der FDP. Und die Medien schreiben von Google- oder Turbo- oder sonst irgendeinem Gesetz.

Man sieht, wie groß die Unterschiede sind. Die meisten Medien glänzen mit schierem Bestandsschutz und sind gar nicht zu Neuerungen bereit. Warum also soll man so etwas verlinken? Das Internet wird immer aktuell bleiben. Zurück in die Steinzeit können die Verlage allein gehen.

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