Leistungsschutzrecht – Wenn die Google-Falle zuschnappt

Es ist ein wahrliches Mediendesaster, also ein Desaster für die Medien. Nicht für alle, aber für die, die das mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage klasse finden. Denn die gucken jetzt demnächst in die Röhre. Und zwar egal, wie man es wendet.

Die Verlage wollten ja ein Lizenzabkommen mit jedem abschließen, der auf sie verlinkt. So grob kann man das Treiben rund um das Leistungsschutzrecht zusammenfassen. Es soll zwar nur News-Aggregatoren betreffen (Stichwort: Google News), aber es gibt genügend Studien, die das anders sehen. Nämlich: Google News und Co. könnten gar nicht betroffen sein, dafür aber Blogger.

Wie dem auch sei, hauptsächlich wollten die Verlage Google News als weltweit größten News Aggregator treffen, gaben sie mehrfach an. Das ist alles bekannt. Und es wurde immer spekuliert, dass sich das der amerikanische Riese nicht bieten lassen wird. Und nun ist es soweit. Google schreibt im eigenen Blog:

Vor wenigen Wochen wurde in Deutschland ein Gesetz verabschiedet: das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Im Lichte dieser Entwicklung und vor dem Hintergrund der rechtlichen Unsicherheit, die von dem Gesetz ausgeht, haben wir ein neues Bestätigungssystem eingeführt. Mit diesem bieten wir deutschen Verlagen eine weitere Möglichkeit, uns mitzuteilen, ob ihre Inhalte (weiterhin) bei Google News angezeigt werden sollen. Diese neue Bestätigungserklärung ist eine Ergänzung der vorhandenen technischen Möglichkeiten für Verlage, selbst zu bestimmen, ob ihre Inhalte in unseren Diensten angezeigt werden sollen – oder nicht.

Im Klartext heißt das ja wohl: Die Verlage können bestätigen, dass sie weiterhin ohne Lizenzgebühren bei Google News aufgeführt werden. Wollen sie das nicht, werden sie nicht mehr angezeigt. Es gibt nur diese Auswahl: Kostenfreie Auflistung oder nix.

Jetzt gibt es die ganz spannende Frage: Was machen der Springer-Verlag, der Burda-Verlag, die Leipziger Volkszeitung und Co. jetzt daraus? Prinzipiell wollen sie ja gelistet werden. Aber sie wollen noch dazu Geld einstreichen. Nun sind sie natürlich in der Bredouille.

Die Reaktionen auf diesen Schachzug sind mannigfaltig. Es wird von einem Torpedo in Richtung Springer geredet, man hat eine von den Verlagen nicht erwartete Reaktion erkannt, und man stellt schon einmal das Popcorn bereit.

Denn nun wird man beobachten können, wie sich die Verlage winden werden, um um eine Auslistung herum zu kommen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Situation für Blogger weiterhin undurchsichtig ist. Von daher kann keiner der Verlage, die auf das Leistungsschutzrecht gepocht haben, von mir erwarten, dass ich sie mit einem Link zu einem Inhalt beschenke.

Nun möchte ich gern mal sehen, wie sich nun die Verlage verhalten. Denn Google News wird nicht der einzige Aggregator sein, der eine derartige Vereinbarung treffen wird. Und ich bin nicht der einzige Blogger, der auf Verlagsinhalte mit Leistungsschutzrechten nicht mehr verlinkt. Insofern könnte das Recht durchaus ein Schuss ins eigene Knie der Verlage sein.

Abwarten, Bier kalt stellen, Popcorn bereitstellen. Und dann Manege frei für Axel Springer!

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